Drucksache 16/845 31. 01. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp und Benedikt Oster (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Integrationsfirma „VdK Mobil“ des VdK-Landesverbandes Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 556 vom 5. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Oktober 2010 startete als Beförderungsservice in Form einer Integrationsfirma das Projekt „VdK Mobil“. Bereits zum 30. Juni 2011 hat die Firma ihre Tätigkeit eingestellt. Dies lässt Fragen offen, wie Integrationsfirmen arbeiten und ob dieses Instrument Voraussetzungen braucht, damit es im Interesse der behinderten Menschen gut genutzt wird. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie sind die bisherigen Erfahrungen mit Integrationsfirmen in Rheinland-Pfalz? 2. Was sind die wichtigsten Voraussetzungen, damit Integrationsfirmen ihre Ziele erreichen können? 3. Wie war nach Kenntnis der Landesregierung das „VdK Mobil“ vor diesem Hintergrund konzipiert bzw. welches Konzept ver- folgte der VdK mit der Firmengründung? 4. Welche Gründe gibt es nach Kenntnis der Landesregierung für das Scheitern von „VdK Mobil“ und wer ist dafür verantwort- lich? 5. Wurde „VdK Mobil“ durch das Land gefördert? 6. Ist dem Land durch die Aufgabe des „VdK Mobil“ ein finanzieller Schaden entstanden? 7. Betreibt der VdK nach Kenntnis der Landesregierung weitere Integrationsfirmen und wenn ja, mit welchem Erfolg? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Aufgrund der bisher guten Erfahrungen besteht ein großes Interesse an der Gründung neuer Integrationsfirmen. Seit über zehn Jahren ist es erklärtes Ziel der Landesregierung, die Zahl der Integrationsfirmen und der dort beschäftigen Menschen mit Behinderung deutlich zu erhöhen. Dies ist bisher gut gelungen. Durch vielfältige Maßnahmen wurde das Interesse daran geweckt und die Bereitschaft zur Gründung einer Integrationsfirma ist landesweit – auch während der Wirtschafts- und Finanzkrise – deutlich gestiegen . Zum Stand 1. Januar 2012 gab es 918 bewilligte Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Integrationsfirmen. Derzeit sind 826 schwerbehinderte Menschen in 73 Integrationsfirmen beschäftigt. Insgesamt arbeiten dort über 2 100 Menschen. Die Schaffung von Integrationsarbeitsplätzen ist gesamtgesellschaftlich kostenneutral. Die eingesetzten öffentlichen Mittel für die Förderung der Firmen fließen in voller Höhe wieder zurück, da die Beschäftigten keine Leistungsempfänger mehr sind, sondern Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Zu 2.: Die wichtigste Voraussetzung besteht darin, dass die Integrationsfirma ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept vorlegt, mit dem das Unternehmen am Markt bestehen kann. Kostenmanagement und Umsätze müssen erwarten lassen, dass die erzielten Einnahmen die Ausgaben dauerhaft übersteigen. Daneben müssen die zu beschäftigenden behinderten Menschen in der Region vorhanden sein. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/845 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In Rheinland-Pfalz arbeiten die Integrationsfirmen überwiegend wirtschaftlich erfolgreich. Insolvenzen und Betriebsaufgaben kommen relativ selten vor, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Eine Betriebsaufgabe schon nach wenigen Monaten – wie bei „VdK Mobil“ – ist bisher einmalig. Zu 3.: „VdK Mobil“ wurde als Betrieb zur Durchführung von Personentransporten, auch in Form von Krankenfahrten, gegründet. Hierbei war vorgesehen, Rahmenvereinbarungen mit Krankenkassen abzuschließen. Der Integrationsbetrieb sollte laut Konzept auch mit privaten Fahrten beauftragt werden können. Dabei sollten vielfältige Serviceleistungen angeboten werden, wie Einkaufsservice, Personentransporte zum Urlaubsort, Kinderbetreuung, Vorleseservice sowie Begleitung bei Spazier- und Behördengängen. Nach Beginn an zwei Pilotstandorten war eine schnelle Ausdehnung auf das gesamte Land Rheinland-Pfalz geplant. Der Erfolg hing gemäß Konzeption im Wesentlichen davon ab, ob und wie die geplanten Rahmenverträge abgeschlossen werden können und der Fahrdienst durch die Mitglieder angenommen würde. Zu 4.: Nach dem Start von „VdK Mobil“ in zwei Modellregionen wurde relativ schnell deutlich, dass die Planungen des VdK nicht zu realisieren waren. Hierfür sind folgende Gründe zu nennen: – Ein geplanter Rahmenvertrag mit den Krankenkassen kam nicht wie erhofft zu Stande. – Die VdK-Mitglieder waren eher zurückhaltend bei der Nutzung von „VdK Mobil“ – eine Ausweitung auf „Nichtmitglieder“ war zumindest in der Pilotphase nicht vorgesehen. – Eine notwendige Anpassung des Konzeptes an die Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes wurde durch den VdK nicht vorgenommen. – Es war schwer, die geeigneten Fachkräfte aus dem Personenkreis des § 132 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch anzuwerben. Zu 5.: Der gesamte Kapitalbedarf für „VdK Mobil“ belief sich auf 1,36 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 30 Prozent wurde eine maximale Förderung des Landes durch das Integrationsamt von knapp 765 000 Euro zugesagt. Davon wurden 405 000 Euro im Haushaltsjahr 2010 bewilligt und ausgezahlt. Grundlage für die Förderung war eine Zusage für das Jahr 2010 von 18 und für das Jahr 2011 von 16 Arbeitsplätzen für behinderte Menschen. Der Antragsteller hatte zunächst geplant, bis zu insgesamt 200 Arbeitsplätze über eine Förderung als Integrationsfirma zu schaffen. Dies wurde von den zuständigen Landesbehörden abgelehnt. Es wurde festgelegt, dass es keine über 34 Plätze hinausgehende Förderung geben soll. Dies würde zu stark in den Markt eingreifen und hätte die zur Förderung von Integrationsfirmen zur Verfügung stehenden Landesmittel allein für dieses Projekt etwa zwei Jahre gebunden. Zu 6.: Dem Land ist kein finanzieller Schaden entstanden. Der VdK hat den ausgezahlten Zuschuss in Höhe von 405 000 Euro zurückgezahlt . Zu 7.: Mit Bewilligungsbescheid des Integrationsamtes vom 10. Mai 2010 wurde dem VdK für die Gründung des Integrationsbetriebes „Institut für Barrierefreiheit und Leitsystemplanung“ (IBL) in Mainz ein Zuschuss von 90 000 Euro bewilligt. Es wurden vier behindertengerechte Arbeitsplätze geschaffen. Die Firma läuft, jedoch bleibt das Auftragsvolumen noch weit hinter den Planungen zurück. Malu Dreyer Staatsministerin