Drucksache 16/847 01. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Ärztestreiks an Krankenhäusern Die Kleine Anfrage 574 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche rheinland-pfälzischen Krankenhäuser können von den angekündigten Ärzte streiks betroffen sein? 2. Wie bewertet die Landesregierung die erhobenen Forderungen für die Ärzte an den kommunalen Kliniken? 3. Wie bewertet die Landesregierung demgegenüber die finanzielle Situation der kommunalen Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz? 4. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung von den angekündigten Streiks für die Patientenversorgung in den rhein- land-pfälzischen Krankenhäusern? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Januar 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der für den 26. Januar 2012 angekündigte Ärztestreik an den kommunalen Krankenhäusern wurde abgesagt, da die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund eine Einigung in der Tarifauseinandersetzung erzielen konnten . Neben einer linearen Erhöhung der Ärztegehälter um 2,9 Prozent ab Januar 2012 sind eine Einmalzahlung in Höhe von 440 Euro sowie strukturelle Verbesserungen in der Entgelttabelle vorgesehen. Die große Tarifkommission des Marburger Bundes hat dieser Einigung am 21. Januar 2012 zugestimmt. Streikbedingte Auswirkungen konnten somit abgewendet werden. Zu 3.: Die Krankenhäuser wirtschaften nach § 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) eigenverantwortlich und sind gegenüber der Landesregierung weder zur Übermittlung ihrer Jahresabschlussdaten noch zur Mitteilung ihrer wirtschaftlichen Situation verpflichtet . Deshalb kann die Landesregierung keine fundierte Aussage zur aktuellen finanziellen Situation der kommunalen Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz treffen. Zu 4.: Die Landesregierung geht davon aus, dass im Falle eines Streiks die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten gesichert ist und die Parteien Tarifkonflikte nicht auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten austragen. Welche Auswirkungen die ange - kündigten Ärztestreiks konkret gehabt hätten, lässt sich nach der Einigung nicht beurteilen, sondern hängt vom Verhalten der Tarif - parteien ab, insbesondere von Anzahl, Dauer und Intensität der Streikmaßnahmen. Malu Dreyer Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode