Drucksache 16/85 05. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur S-Bahn-Haltepunkte zwischen Mannheim und Mainz Die Kleine Anfrage 53 vom 14. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Bahnstrecke zwischen Mannheim und Mainz soll bis zum Jahr 2014 als S-Bahn-Strecke mit entsprechenden S-Bahn-Haltepunkten ausgebaut werden. Dabei schlagen alleine die Planungskosten pro S-Bahn-Haltepunkt mit einem Betrag in Höhe von 1,9 Mio. Euro zu Buche. Diese Planungskosten sind nach den derzeitigen Überlegungen alleine durch die Kommunen zu tragen. Da sich manch eine Gemeinde solch ein Investitionsvolumen nicht leisten kann, läuft sie Gefahr, vom zukünftigen S-Bahn-Netz „abgehängt “ zu werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie passt es zusammen, dass die Gemeinden einerseits durch den Entschuldungsfonds entlastet werden sollen, andererseits aber durch die enormen Planungskosten für die zukünftige S-Bahn-Strecke mit erheblichen Kosten belastet werden und sich dadurch neue Schulden anhäufen? 2. Die Einsparungen durch den Entschuldungsfonds werden durch die Planungskosten für die S-Bahn-Strecke fast komplett neutralisiert und der Schuldenberg manch einer Gemeinde wächst zum Teil noch an. Wie steht die Landesregierung zu dieser widersprüchlichen Tatsache? 3. Die neue Landesregierung hat angekündigt, den ÖPNV zu stärken und zu fördern. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Landesregierung dazu bereit ist, sich durch Fördermittel oder sonstige Zuschüsse an den Planungskosten für den S-BahnAusbau zu beteiligen, damit die Kosten nicht alleine von den Kommunen getragen werden müssen? 4. Vor dem Hintergrund der angelaufenen Planungen in Sachen S-Bahn-Ausbau zwischen Mannheim und Mainz frage ich: Ist die Landesregierung dazu bereit, Gespräche gemeinsam mit der Bahn und den betroffenen Kommunen entlang der Strecke in der Angelegenheit aufzunehmen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Im Zuge des Vorhabens „Verlängerung der S-Bahn Rhein-Neckar von Mannheim nach Mainz“ ist der Ausbau der vorhandenen Bahnstationen auf S-Bahn-Niveau sowie der Neubau von bis zu drei neuen S-Bahn-Haltepunkten geplant. Es wird angestrebt, die S-Bahn-Verlängerung als Vorhaben des GVFG-Bundesprogramms zu realisieren. Als Vorhaben des GVFGBundesprogramms würde sich der Bund mit bis zu 60 Prozent an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen. Das Land hat für diesen Fall grundsätzlich eine Beteiligung in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Aussicht gestellt. Alle anderen Kosten, insbesondere die Verwaltungskosten – hierzu zählen auch die Planungskosten – sollen die kommunalen Gebietskörperschaften übernehmen. Die Verwaltungskosten betragen nach Angaben der Deutschen Bahn Station & Service AG je nach baulichem Aufwand aktuell zwischen rund 200 000 € und rund 1 100 000 € pro Station. Für die S-Bahn-Verlängerung Mannheim – Mainz haben sich der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und alle betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften ausgesprochen. Das vorgenannte Finanzierungsmodell ist allen Beteiligten seit dem Jahr 2005 bekannt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/85 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Jede Kommune entscheidet eigenverantwortlich im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung, ob und inwieweit sie am kommunalen Entschuldungsfonds teilnimmt. Wenn sich eine Kommune zur Teilnahme am kommunalen Entschuldungsfonds entschließt , sind zur Vorbereitung der einzelnen Konsolidierungsverträge, die das Land mit jeder teilnehmenden Kommune abschließen wird, Einzelfallprüfungen unumgänglich. Ziel ist es, mit den Kommunen ein maßgeschneidertes Konsolidierungskonzept abzustimmen , das die teilnehmende Kommune im Regelfall in die Lage versetzen soll, ihren Bestand an Liquiditätskrediten jährlich mindestens in Höhe von 80 v. H. der auf sie entfallenden Jahresleistung des kommunalen Entschuldungsfonds zu vermindern. Dabei sind auch Kosten für Investitionen, wie z. B. für den Ausbau der Bahnhaltepunkte im Zusammenhang mit der S-Bahn-Verlängerung, einzubeziehen. Zu Frage 3: Die Landesregierung ist bereit, sich entsprechend dem in der Vorbemerkung genannten Umfang in Höhe von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben an der S-Bahn-Verlängerung Mannheim – Mainz zu beteiligen. Eine Beteiligung an den Planungskosten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen bilden die Haltepunkte in Bodenheim und Nackenheim, die vor einigen Jahren ausgebaut wurden. Die beiden Gemeinden haben hierfür bereits in der Vergangenheit erhebliche kommunale Mittel aufgewendet. Diese Haltepunkte sind auf die Belange der S-Bahn Rhein-Neckar baulich anzupassen. Im Übrigen beteiligen sich an den kommunalen Kostenanteilen auch die jeweiligen Landkreise. So übernimmt beispielsweise der Rhein-Pfalz-Kreis die kompletten Planungskosten. Zu Frage 4: Zur Finanzierung des Vorhabens wurden in der Vergangenheit schon zahlreiche Gespräche geführt. Sollten einzelne Kommunen den Wunsch äußern, mit der Landesregierung und der DB S&S über die Finanzierung der Planungskosten der S-Bahn-Verlängerung Gespräche zu führen, ist die Landesregierung dazu gerne bereit. Allerdings wird sich die Landesregierung grundsätzlich nicht an den Planungskosten beteiligen. Roger Lewentz Staatsminister