Drucksache 16/852 02. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Personalpolitik bei den Verwaltungsgerichten Die Kleine Anfrage 579 vom 17. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es derzeit in der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit Assessoren, wenn ja, wie viele? 2. Sind seit Bekanntwerden der Pläne der Landesregierung, ein Verwaltungsgericht zu schließen, in der rheinland-pfälzischen Ver- waltungsgerichtsbarkeit a) Assessoren eingestellt worden, wenn ja, wie viele? b) Assessoren zu Lebenszeitrichtern ernannt worden, wenn ja, wie viele? 3. Sind derzeit Richterstellen in der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit ausgeschrieben, um Assessoren zu Lebenszeitrichtern zu ernennen und/oder sind solche Ausschreibungen in näherer Zukunft geplant? 4. Sofern die Fragen zu 1 bis 3 ganz oder teilweise bejaht werden: Wie vertragen sich diese Sachverhalte mit den in der Tischvorlage für den Rechtsausschuss formulierten Plänen, bei Schließung des Verwaltungsgerichts Mainz (überwiegend seit Jahrzehnten) tätige Lebenszeitrichter gänzlich aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu entfernen und außerhalb dieser Fachgerichtsbarkeit einzusetzen? 5. Wie verträgt sich die auf die Kleinen Anfragen 310 und 344 gegebene Antwort des Ministeriums der Justiz und Verbraucherschutz vom 17. Oktober 2011 (Druckache 16/449) und 31. Oktober 2011 (Drucksache 16/518), wonach die mögliche Auflösung eines Standorts der Verwaltungsgerichtsbarkeit – einschließlich der gegebenenfalls zu treffenden Entscheidung, welches der Verwaltungsgerichte hiervon betroffen sind wird – Gegenstand der Beratungen des von der Landesregierung eingesetzten Experten - gremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform sei, mit der Pressemitteilung des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts vom 21. November 2011 (Nr. 69/2011), wonach die Landesregierung vorgeschlagen habe, ein Verwaltungsgericht , nämlich das Verwaltungsgericht Mainz, zu schließen? 6. Wie verträgt sich die unter Frage 5 genannte Aussage der Landesregierung mit dem Umstand, dass die Expertenkommission als einziges das Verwaltungsgericht Mainz besucht? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ja. Derzeit sind zwei Assessorinnen und ein Assessor bei rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten beschäftigt. Zu Frage 2: a) Assessorinnen oder Assessoren werden nicht in einer bestimmten Gerichtsbarkeit, sondern in den Justizdienst des Landes eingestellt . Sie erhalten sodann Dienstleistungsaufträge zu einem bestimmten Gericht. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/852 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Seit Mai 2011 haben eine Assessorin und ein Assessor einen Dienstleistungsauftrag bei einem rheinland-pfälzischen Verwaltungsgericht erhalten. b) Nein. Der Richterwahlausschuss hat jedoch am 17. Januar 2012 dem Vorschlag auf Ernennung einer Assessorin zur Richterin am Verwaltungsgericht zugestimmt. Die Ernennung ist noch nicht erfolgt. Zu Frage 3: Nein. Allerdings kann aus Sicht der Landesregierung schon aus Gründen einer gesunden Altersstruktur auch künftig nicht darauf verzichtet werden, Assessorinnen und Assessoren an rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichten zu Lebenszeitrichterinnen und Lebenszeitrichtern zu ernennen. Zu Frage 4: Der Ministerrat hat am 9. August 2011 die Bildung eines Expertengremiums zur Erarbeitung von Vorschlägen für eine Justizstrukturreform in Rheinland-Pfalz beschlossen. Die Ergebnisse des Expertengremiums werden voraussichtlich frühestens im März 2012 vorliegen. Auf zwischenzeitlich eintretende Personalveränderungen muss zur Sicherstellung einer ordnungsgemäß funktionierenden Verwaltungsgerichtsbarkeit reagiert werden. So sind der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit allein seit Mai 2011 insgesamt 3,75 Arbeitskraftanteile von Lebenszeitrichterinnen und -richtern und ein Arbeitskraftanteil eines Assessors durch Ausscheiden oder Abordnungen verloren gegangen. Zu Frage 5: Die in Bezug genommene Pressemitteilung wurde seitens des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz herausgegeben, welches ausschließlich für den Inhalt verantwortlich ist. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die angesprochene Äußerung auf die Tischvorlage des Ministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. August 2011 bezieht. Zu Frage 6: Mit der Bildung des Expertengremiums ist eine unabhängige Stelle geschaffen worden, gegenüber der die von der Justizreform unmittelbar und mittelbar betroffenen Personen, ( Justiz-)Behörden und Institutionen ihre Argumente vortragen können. Welche Stellen das Expertengremium aufsucht, wurde – schon im Hinblick auf dessen Unabhängigkeit – mit der Landesregierung nicht abgestimmt . Jochen Hartloff Staatsminister