Drucksache 16/853 03. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Thomas Wansch und Frank Puchtler (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Fusion von Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und Landestreu handbank Rheinland-Pfalz (LTH) Die Kleine Anfrage 576 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Mit Beginn dieses Jahres sind ISB und LTH unter dem Namen der ISB zur einheitlichen Förderbank des Landes Rheinland-Pfalz fusioniert worden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Verbesserungen sind durch die Fusion bei der Bewältigung der Hauptaufgaben zu erwarten, die die beiden Banken bis- lang zu erledigen hatten? 2. Wie stellen sich die Refinanzierungsbedingungen der neuen ISB an den Kreditmärkten nach der Fusion dar? 3. Welche Auswirkungen hat die Fusion auf den Landeshaushalt? 4. Welche Auswirkungen hat die Fusion auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Zahl und Qualität der Arbeitsplätze der bis- herigen beiden Banken? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein Ziel der Fusion ist die noch stringentere Realisierung der Politik des Landes Rheinland-Pfalz „Förderung aus einer Hand“, und zwar in den Segmenten Wirtschafts- und Wohnraumförderung. Die ISB will von den Geschäftspartnern, Hausbanken und Minis - terien als schlagkräftiges und leistungsfähiges Landesförderinstitut wahrgenommen werden. Im Zuge der Fusion sollen weiterhin Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungspotenziale gehoben werden. Dies betrifft die Anzahl der Vorstände, diverse Sach- und Verwaltungskosten sowie Synergien in den zentralen Bereichen. Durch diese Synergien ist zu erwarten, dass mehr Mittel für das eigentliche Fördergeschäft zur Verfügung stehen werden – auch außerhalb des Landeshaushalts . Gleichzeitig werden die Voraussetzungen verbessert, die steigenden bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen in den kom men - den Jahren zu erfüllen. Zu Frage 2: Die neue ISB AöR verfügt über Anstaltslast und Gewährträgerhaftung. Hierdurch sind mit großer Wahrscheinlichkeit günstigere Konditionen in der Refinanzierung zu erzielen, als dies in der Rechtsform der GmbH möglich war. Die Anstalt des öffentlichen Rechts profitiert unmittelbar vom AAA-Rating des Landes Rheinland-Pfalz. Die bisherigen Refinanzierungsquellen Kreditanstalt für Wiederaufbau und Landwirtschaftliche Rentenbank stehen weiter zur Verfügung . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/853 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Im Landeshaushalt sind 12,7 Mio. EUR einmalige Entnahme aus dem neuen Förderinstitut etatisiert. Im Übrigen werden Effizienz - gewinne im Förderinstitut selbst erwartet, die das Förderinstitut selbst stärken, sich jedoch nicht direkt auf den Landeshaushalt auswirken . Zu Frage 4: Betriebsbedingte Kündigungen sind vom Träger ausgeschlossen worden. Darüber hinaus wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbei - tern der Erhalt der Besitzstände zugesagt. Die Zahl der Arbeitsplätze bleibt daher zunächst gleich. Es soll aber die natürliche Fluktuation in Abhängigkeit von der Geschäfts - entwicklung und dem Bedarf ausgenutzt werden. Durch die Zusammenlegung der beiden Häuser ist ein größeres Landesförderinstitut entstanden mit höherem Fördervolumen, mehr Produkten, höherer Kompetenz und in Teilbereichen mit größerer Komplexität. Es ist mittelfristig beabsichtigt, dem durch eine arbeitsteiligere Organisation der Geschäftsprozesse, vor allem in den Zentralbereichen, zu begegnen (Spezialisierung). Dr. Carsten Kühl Staatsminister