Drucksache 16/854 03. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verkehrskreisel in Dorn-Dürkheim Die Kleine Anfrage 588 vom 18. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Wasgau benötigt den Verkehrskreisel am Kreuzungsbereich der L 425/L 248 in Dorn-Dürkheim als logistisches Element zum Bau des Verbrauchermarktes und zur späteren Belieferung desselben. Um die Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dorn-Dürkheim und der Bürgerinnen und Bürger in den weiteren Gemeinden in der Verbandsgemeinde Guntersblum in Form der geplanten Ansiedlung eines Wasgau-Verbrauchermarktes in Dorn-Dürkheim sicherzustellen, frage ich die Landesregierung: 1. Wird der geplante Verkehrskreisel in Dorn-Dürkheim noch in diesem Jahr bzw. im kommenden Jahr gebaut und fertiggestellt werden? 2. Ist das Straßenbauprojekt Kreisverkehr Dorn-Dürkheim im Doppelhaushalt 2012/2013 der Landesregierung eingestellt? 3. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für diesen Verkehrskreisel? 4. Sollte dieses Projekt wider Erwarten nicht im Doppelhaushalt 2012/2013 der Landesregierung eingestellt sein, sieht die Landes- regierung wenigstens die Möglichkeit und Notwendigkeit einer Zwischenfinanzierung dieses für Dorn-Dürkheim und die VG Guntersblum so wichtigen Projekts? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. Februar 2012 wie folgt beantwortet: In der Kleinen Anfrage ist ein Knotenpunkt L 425/L 248 angesprochen. Da dieser nicht existiert, wird unterstellt, dass sich die Anfrage auf den Knotenpunkt L 425/L 438 bei Dorn-Dürkheim beziehen soll. Die Anbindung eines dort geplanten Verbrauchermarkts an das öffentliche Straßen netz soll allerdings abseits des Knotenpunkts über eine Zufahrt an der L 438 erfolgen; hier ist die Einrichtung einer Linksabbiegespur vorgesehen. Die Erreichbarkeit des Verbrauchermarkts hängt insoweit nicht vom Umbau des Knotenpunkts zu einem Kreisverkehrsplatz ab. Zu den Fragen 1 und 2: Im Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2012/2013, der sich zusammen mit dem Haushaltsplan 2012/2013 in der parlamenta - rischen Beratung befindet, ist der Bau des angesprochenen Kreisverkehrsplatzes nicht vorgesehen. Ob das Projekt nachträglich in das Bauprogramm aufgenommen und wann es ggf. realisiert werden kann, hängt davon ab, dass zu - nächst die bisher noch nicht vorlie genden baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen und die Finanzierungs möglichkeiten geklärt werden. Zu Frage 3: Nach derzeitiger Schätzung sind die Gesamtkosten auf rund 595 000 Euro zu veranschlagen. Drucksache 16/854 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Notwendigkeit einer kommunalen Vorfinanzierung des Vorhabens ist nicht gegeben. Zudem steht § 2 Abs. 1 der Gemeindeordnung der kommunalen Vorfinanzierung eines Vorhabens des Landesstraßenbaus grundsätzlich entgegen. Roger Lewentz Staatsminister