Drucksache 16/862 07. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Digitalfunk Die Kleine Anfrage 581 vom 17. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden aus der Feuerschutzsteuer in den vergangenen Jahren Rückstellungen für den Digitalfunk gebildet? 2. Ab wann war es aus Sicht der Landesregierung voraussehbar, dass hier enorme Haushaltsmittel eingespart werden können? 3. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage, dass nach einem Schreiben des Innenministeriums vom 8. November 2010 bereits Anfang Juli 2010 durch den Zuschlag an ein Unternehmen die digitalen Endgeräte erheblich günstiger durch die Sammelausschreibung beschafft werden konnten, als dies geplant wurde? 4. Wann wurden die Ausschreibungen für den Digitalfunk vorgenommen und wann lagen submittierte Ergebnisse zu diesen Ausschreibungen vor? 5. Wie steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der enormen Einsparungen im Digitalbereich zu der Auffassung, dass ähnliche Einspareffekte durch Sammelbeschaffungen von Fahrzeugen im Feuerwehrbereich erzielt werden können? 6. Warum werden künftige Sammelausschreibungen von Feuerwehrfahrzeugen nicht in Betracht gezogen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus dem Aufkommen der Feuerschutzsteuer wurden in den Jahren 2006 bis 2011 jeweils Rückstellungen in Höhe von 1 600 000 Euro gebildet, um die Beschaffung der digitalen Endgeräte zu finanzieren. Zu Frage 2: Mit der Erteilung des Zuschlags am 2. Juli 2010 an die Firma Selectric war bekannt, dass bei den nicht explosionsgeschützten Funkgeräten die tatsächlichen Preise niedriger lagen als vorher kalkuliert. Diese Information lag den Mitgliedern der Lenkungsgruppe Digitalfunk, darunter auch den Vertretern der kommunalen Spitzenorganisationen, spätestens im Oktober 2010 vor. Auch der Innen ausschuss wurde mit einem Sachstandsbericht vom 26. Oktober 2011 darüber informiert, dass die gemeinsame Ausschreibung „zu erheblichen Einsparungen beim Preis für die Geräte“ geführt hat. Allerdings waren die vor allem für die Feuerwehr benötigten explosionsgeschützten Funkgeräte nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das diesbezügliche Ausschreibungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Wettbewerbssituation bei den explosionsgeschützten Funkgeräten ist anders, da nicht alle Hersteller solche Geräte anbieten und die erforderliche Stückzahl wesentlich geringer ist als bei den nicht explosionsgeschützten Geräten. Die exakte Höhe der insgesamt erwarteten Einsparung ist daher noch nicht bekannt. Aus diesem Grund wurde die Freigabe der entsprechenden Haushaltsmittel bisher zurückgestellt. Derzeit kann jedoch bereits davon ausgegangen werden, dass insgesamt mindestens 3,6 Mio. Euro gegenüber der Ursprungsplanung eingespart werden können. Drucksache 16/862 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Aussage ist zutreffend. Die Gesamtsumme der Einsparungen steht aber erst nach Abschluss der Ausschreibung der explosionsgeschützten Funkgeräte fest. Zu Frage 4: Die zeitlichen Abläufe stellen sich wie folgt dar: Nicht explosionsgeschützte Funkgeräte: Eröffnung des Teilnahmewettbewerbs: 19. Mai 2009 Erste Aufforderung zur Angebotsabgabe: 29. Oktober 2009 Zuschlagserteilung: 2. Juli 2010 Explosionsgeschützte Funkgeräte: Eröffnung des Teilnahmewettbewerbs: 4. November 2011 Aufforderung zur Angebotsabgabe: 21. Dezember 2011 Zuschlagserteilung: voraussichtlich im April 2012 Zu Frage 5: Da die Endgeräte des digitalen Sprech- und Datenfunks in einer sehr großen Stückzahl und nur für wenige Typen ausgeschrieben werden konnten, kam es zu einer erheblichen Einsparung bei dieser Beschaffung. Diese Rahmenbedingungen liegen aber bei der Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen nicht in vergleichbarer Weise vor, da hier insbesondere eine weit gefächerte Typenvielfalt herrscht und Einspareffekte daher fraglich sind. Versuche, durch landesweite Sammelbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen Ein - sparungen zu erzielen, sind bereits vor etwa zehn Jahren unternommen worden. Der Gemeinde- und Städtebund sowie der Landes - feuerwehrverband Rheinland-Pfalz e. V. gründeten zunächst die zentrale Beschaffungseinrichtung „FKom“ und später deren Nachfolgeeinrichtung , den sogenannten „Landesfeuerwehr-Zweckverband“, um sowohl zweckmäßige und bedarfsgerechte als auch wirtschaftliche und sparsame Beschaffungen durchzuführen. Beide Einrichtungen wurden jedoch aufgelöst. Zu Frage 6: Die Fahrzeugbeschaffung für die Gemeindefeuerwehren ist keine zentrale Aufgabe des Landes. Sie stellt vielmehr eine Angelegenheit der kommunalen Aufgabenträger des Brandschutzes, der Allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes dar, die als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung wahrgenommen wird. Den Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden steht es frei, Beschaffungen gemeinsam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit durchzuführen oder erneut eine Dienstleistungseinrichtung (vgl. Antwort zu Frage fünf) zu gründen, die Sammelausschreibungen durchführt. Roger Lewentz Staatsminister