Drucksache 16/863 07. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Mehrfache Verschiebung der Mediation zur Geothermie Die Kleine Anfrage 571 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Nach Pressemeldungen wurde der Termin für die Abschlusssitzung der Mediation zur Geo thermie mehrfach verschoben. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwiefern sieht die Landesregierung durch die aktuellen Entwicklungen einen erfolg reichen Abschluss der Mediation gefährdet? 2. Inwiefern bleibt die Mediation seitens der Landesregierung ergebnisoffen, trotz der Fest legungen der Landesregierung auf einen angeblichen „politischen Paradigmenwechsel“ bei der Geothermie? 3. Inwiefern bleibt es bei der Aussage von Wirtschaftsministerin Lemke, dass der Energie anteil der Geothermie an den regenerativen Energien durch die bestehende Anlage in Landau und die sich abzeichnenden Anlagen erbracht werde? 4. Welche zu errichtenden neuen Geothermieanlagen zeichnen sich nach Meinung der Landes regierung ab? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Landesregierung sieht den erfolgreichen Abschluss der Mediation in keiner Weise gefährdet. Für die mehrfache Verschiebung der Abschlusssitzung war in erster Linie der hohe Zeitaufwand für die Bearbeitung von Einzelthemen in den zwischen den einzelnen Mediationssitzungen stattfindenden Arbeitsgruppensitzungen verant wortlich, in denen es zu intensiven und konstruktiven Diskussionen kam. Hinzu kamen Terminzwänge einzelner Vertreter von Bürgerinitiativen, Unternehmen, Behörden oder hinzuzuziehenden Experten, die zu beachten waren. Diese intensive – und auch zeitaufwendige – inhaltliche Arbeit ist ein Beleg für den richtigen Ansatz und den Erfolg der Mediation. Gegenwärtig werden die Inhalte der Abschlussvereinbarung abgestimmt. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat deutlich gemacht, dass aufgrund der Relevanz der von einem Kraftwerksbetrieb ausgehenden Emissionen gegenüber einem Siedlungsstandort eine Gemeinde von der Möglichkeit Gebrauch machen kann, über eine entsprechende Bauleitplanung geeignete Standorte im Außen- in einen Innenbereich umzuwandeln, um das Geothermiekraftwerk – soweit die übrigen Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – in einem dafür geeigneten Industrie-, Gewerbe- oder Mischgebiet errichten zu lassen. Die Ergebnisoffenheit des Mediationsverfahrens ist dadurch nicht betroffen; vielmehr hat die Landesregierung hier Diskussionsschwerpunkte aus dem Mediationsverfahren aufgenommen. Zu den Fragen 3 und 4: Derzeit handelt es sich lediglich bei der bereits in Betrieb befindlichen Anlage in Landau sowie der im Bau befindlichen Anlage in Insheim um konkrete Kraftwerksstandorte. Dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz liegen weitere Anträge zur Aufsuchung von Erdwärme in definierten Erlaubnisfeldern im Bereich des Oberrheingrabens vor. Inwieweit diese künftig weiter- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 14. Februar 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/863 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode verfolgt werden, ist gegenwärtig nicht bekannt. Insofern kann sich eine Prognose zum Energieanteil der Geothermie an den regenerativen Energien auch nur auf den heutigen Ausbaustand beziehen. Eveline Lemke Staatsministerin