Drucksache 16/866 08. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gerd Schreiner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Nachhaltige Planung öffentlicher Gebäude Die Kleine Anfrage 563 vom 16. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang kam es in den vergangenen fünf Jahren in Rheinland-Pfalz zu einer Umnutzung öffentlicher Gebäude wie Verwaltungsbauten, Schulen, Kindertagesstätten? 2. In welcher Weise ist bei öffentlichen Gebäuden, auch im Falle von Neubauten, eine zeitlich begrenzte Nutzung etwa im Zuge der demografischen Entwicklung absehbar? 3. Welche Überlegungen gibt es in der Landesregierung, für spätere Umnutzungen öffentlicher Gebäude Vorkehrungen bei Pla- nungen und Architektur zu treffen? 4. Welche modellhaften Projekte hierzu sind der Landesregierung bekannt? 5. Welche Chancen für langfristige Kostensenkungen sieht das Land, wenn öffentliche Gebäude planerisch und architekturlich auf spätere Umnutzungen vorbereitet werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Ein Beitrag der Kommunalabteilung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infra struktur zu dieser Frage würde eine Abfrage bei allen kommunalen Gebietskörper schaften des Landes voraussetzen, einschließlich der 2 258 Ortsgemeinden, da zu den „öffentlichen Gebäuden“ im Sinne der Fragestellung z. B. auch Dorfgemein schaftshäuser, Friedhofshallen usw. gehören. Innerhalb der für die Beantwortung ei ner Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist kann eine solche Abfrage ein schließlich ihrer Auswertung nicht geleistet werden. Insoweit erhebt die Anlage keinen Anspruch auf Vollzähligkeit. In der beigefügten Anlage sind daher lediglich die in der Kürze der Zeit beschafften Daten von Liegenschaften des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur und des Landesbetriebes Liegenschafts- und Baubetreuung enthalten, die in den ver gangenen fünf Jahren eine Umnutzung erfahren haben. Zu den Fragen 2 und 3: Als öffentlicher Bauherr sieht sich das Land mit seinen Bauwerken der Vorbildfunk tion für nachhaltiges Planen und Bauen verpflichtet . So arbeitet das Ministerium der Fi nanzen in der Projektgruppe „Bauen für die Zukunft – Nachhaltiges Bauen“ des Aus - schusses für Staatlichen Hochbau (ASH) mit, die allgemein verbindliche Regelungen zum nachhaltigen Planen und Bauen erarbeitet. Diese sollen durch die Bauminister konferenz für alle Bundesländer verbindlich eingeführt werden. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auch auf der späteren Umnutzung von Gebäu den als funktion ale Qualitätsanforderung. Zurzeit werden Erkenntnisse aus der Bau praxis gesammelt, die Bedürfnisse des Gebäudenutzers mit den Kriterien der Funktio nalität von Gebäuden in Einklang zu bringen. Als Planungsziel ist hierbei auch die Umnutzungsfähigkeit in der Gesamtbetrachtung des Lebenszyklus eines Gebäu des definiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/866 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Voraussetzung dafür ist eine im Planungsprozess angelegte hohe Umnutzungsfähig keit, die sich über die geplante Nutzungsdauer hinaus auf die gesamte Lebensdauer bzw. den Lebenszyklus eines Gebäudes bezieht. Neben einer Werterhaltungsstrategie könnte eine potenzielle Umgestaltung der Bau substanz eine künftige Nutzungsänderung ermöglichen . Der wirtschaftliche und nach haltige Ressourceneinsatz entscheidet hierbei über die Möglichkeit einer Ge bäude - veränderung. Verschiede ne Krite rien wie beispielsweise die räumliche Struktur, die mögliche Modularität der Baukon struktion, die Art und Weise der Elektro- und Medi enversorgung und Klimati sierung werden bereits im Planungsprozess bewertet und gewichtet. Das Bauforum Rheinland-Pfalz, in dem die Landesregierung durch das Ministerium der Finanzen vertreten ist, bietet kreative Bau - lösungen für Neubau, Umbau und Er weiterung von Kindertagesstätten an. Insbesondere vor dem Hintergrund der demo grafischen Entwicklung geht es hierbei auch um die Fragen von Umnutzung, Mehr fachnutzung und Nachnutzung. Zurzeit werden dazu Projektbeispiele gesammelt und für eine Veröffentlichung vorbereitet. Im Bereich der Studierendenwohnheime bietet § 112 a Abs. 2 des Hochschulgesetzes den Studierendenwerken die Möglichkeit, ihre Einrichtungen für andere Zwecke be reitzustellen, wenn dadurch ihre Aufgabenerfüllung für die Studierenden an einem Hochschulstandort nicht beeinträchtigt wird. Wenn aufgrund der demografischen Entwicklung vorhandene Studierendenwohnheimplätze nicht mehr in vollem Umfang nachgefragt werden, können diese Einrichtungen auch an Dritte vermietet werden. Zu Frage 4: Im Rahmen des Landesprogramms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ (ExWoSt) wird seit Oktober 2011 das Modellprojekt „Konzept- und Machbarkeits studie für die Hauptschule Idenheim“ gefördert. Die Verbandsgemeinde Bitburg-Land, als Eigen tümerin der 2008 geschlossenen Schule, strebt zusammen mit der Ortsge meinde Idenheim eine Folgenutzung für die leer stehenden Gebäude an. Angedacht ist eine Mischnutzung aus Gemeindezentrum, Sporthalle sowie Wohnen. Ziel des Modellvorhabens ist es, nicht nur eine nachhaltige und wirtschaftliche Nach nutzung des Schulkomplexes zu finden, sondern auch anderen (zukünftig) betroffe nen Gemeinden Hilfestellung zu geben. Zu Frage 5: Unter der Voraussetzung entsprechender Handlungsvorgaben (siehe auch Antwort zu den Fragen 2 und 3) sieht das Land gute Chancen, im Rahmen der lebenszyklusorien tierten Planung im Hinblick auf spätere Umnutzungen eine langfristige Kostensen kung bei öffentlichen Gebäuden zu realisieren. Dr. Carsten Kühl Staatsminister 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/866 Anlage 3 Drucksache 16/866 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/866 5 Drucksache 16/866 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 6 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/866 7