Drucksache 16/87 06. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Möglichkeit von sogenannten „Zwangsfusionen“ von Verbandsgemeinden im Rahmen der Kommunal- und Verwaltungsreform Die Kleine Anfrage 63 vom 15. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN darauf geeinigt, die „Kommunal- und Verwaltungsreform [...] fort[zu]führen“ (Seite 5). Dabei sollen „die in der ersten Stufe eingeleiteten Schritte der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) auf der Ebene der Verbandsgemeinden konsequent fort[ge]setz[t]“ werden (Seite 88). Über die Möglichkeit von sogenannten „Zwangsfusionen“ von Verbandsgemeinden nach der sogenannten „Freiwilligkeitsphase“ werden keine Aussagen gemacht. Die Grünen hatten in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl gefordert, dass sie „die laufenden Kommunal- und Verwaltungsreform gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern ,von unten‘ gestalten und nicht über ihre Köpfe hinweg entscheiden“ wollen (Seite 2 des Wahlprogramms der Grünen). Aus diesen Aussagen kann nur eine Ablehnung von sogenannten „Zwangsfusionen“ von Verbandsgemeinden nach Ablauf der sogenannten „Freiwilligkeitsphase“ geschlossen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Gehört zur „ersten Stufe der eingeleiteten Schritte der Kommunal- und Verwaltungsreform“ auch die Umsetzung von soge- nannten „Zwangsfusionen“ von Verbandsgemeinden nach der sogenannten „Freiwilligkeitsphase“? 2. Kommen sogenannte „Zwangsfusionen“ von Verbandsgemeinden für die neue Landesregierung in Betracht? 3. Inwiefern sieht die neue Landesregierung in möglichen „Zwangsfusionen“ eine Art einer umfangreicheren Bürgerbeteiligung? 4. Mit welchen Gesetzesinitiativen der neuen Landesregierung zur „Kommunal- und Verwaltungsreform“ ist zu rechnen? 5. Wie sehen die nächsten Phasen der „Kommunal- und Verwaltungsreform“ aus? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Die derzeitige erste Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform zielt auf eine Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden ab. Dadurch soll die Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden weiter gesteigert werden, sodass sie auch zukünftig in der Lage sind, die eigenen und die übertragenen staatlichen Aufgaben fachlich fundiert und wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Die Optimierung der Gebiets- und Verwaltungsstrukturen der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden richtet sich nach dem Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (Artikel 1 des am 6. Oktober 2010 in Kraft getretenen Ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 [GVBl. S. 272]). Demnach ist eine Freiwilligkeitsphase bis zum 30. Juni 2012 angesetzt. Innerhalb der Freiwilligkeitsphase können die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden Gebietsänderungen initiieren. Die Freiwilligkeitsphase ist für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden mit vielfältigen Vorteilen verbunden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/87 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: In der ersten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform soll das Landesgesetz über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform umgesetzt werden. § 3 Abs. 5 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform sieht vor, dass eine Gebietsänderung, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist und nicht von den kommunalen Gebietskörperschaften selbst ausgeht, nach vorheriger Anhörung der beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften durch Gesetz geregelt wird. Zu Frage 3: Von Beginn an hat die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger in die Kommunal- und Verwaltungsreform intensiv aktiv eingebunden . Diese zweistufige Bürgerbeteiligung mit verschiedenen Beteiligungsformen ist sehr erfolgreich gewesen. Daher möchte die Landesregierung, dass die Bürgerinnen und Bürger auch bei kommunalen Gebietsänderungen, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich sind, allerdings nicht von den kommunalen Gebietskörperschaften selbst ausgehen, umfassend einbezogen werden. Die Ergebnisse derartiger Bürgerbeteiligungen sollen in die Abwägungen für die Entscheidungen des Landtags über die kommunalen Gebietsänderungen einfließen. Zu den Fragen 4 und 5: Die nächsten Phasen der Kommunal- und Verwaltungsreform bedürfen noch der näheren Ausgestaltung. Die Landesregierung wird in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung der weiteren Reformschritte die erforderlichen Gesetzesinitiativen auf den Weg bringen. Roger Lewentz Staatsminister