Drucksache 16/875 09. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Hans Jürgen Noss und Carsten Pörksen (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Entwicklung der Feuerwehrförderung Die Kleine Anfrage 575 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Zur Einhaltung der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse muss in allen Bereichen ein Konsolidierungsbeitrag erbracht werden. Dazu soll die Zweckbindung der Feuerschutz steuer in der Höhe begrenzt und nur für diesen Doppelhaushalt teilweise und zeitlich begrenzt ausgesetzt werden. Zur Versachlichung der Diskussion könnte eine gesicherte Grund lage an Daten über die Entwicklung der Feuerwehrförderung beitragen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die Höhe der Fördermittel in den vergangenen zehn Jahren, die den Feuer wehren im Lande zugekommen sind, dar? 2. Wie hat sich das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer als einem Teil der Zuwendungen aus Frage 1 in den vergangenen Jahren entwickelt? 3. Welche Entwicklung der Fördermittel ist angesichts der verfügbaren Prognosen aus der Feuerschutzsteuer für die Haushalts- jahre 2012 und 2013 zu erwarten? 4. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren getroffen, um die Feuerwehrstrukturen zukunftsfähig zu erhalten und bei Beibehaltung der Sicherheits standards Einsparpotenziale zu erschließen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Febrluar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aus allgemeinen Haushaltsmitteln, aus Mitteln des Investitionsstockes und des sogenannten K II-Sonderförderprogramms sowie insbesondere aus den Einnahmen des Feuerschutzsteueraufkommens konnten in den vergangenen zehn Jahren, das heißt von 2002 bis 2011, den kommunalen Aufgabenträgern zur Förderung von Investitionen im Feuerwehrbereich Zuwendungen mit einem Gesamtvolumen von rund 133,5 Mio. € bewilligt werden. Drucksache 16/875 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode In der nachfolgenden Tabelle sind die Einzelergebnisse für die vergangenen zehn Jahre dargestellt. Zu Frage 2: Die jährlichen kassenwirksamen Ist-Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen schwankten in den vergangenen zehn Jahren, das heißt von 2002 bis einschließlich 2011, zwischen rund 13,6 Mio. € und 20,3 Mio. €. Nachfolgend sind diese Ist-Einnahmen für die vergangenen zehn Jahre dargestellt: Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 erläutert, betrug das Fördervolumen im vergangenen Jahr rund 13,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen beim Ist-Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer im vergangenen Jahr sowie der wesentlich verringerten Ausgaben bei der Beschaffung der Endgeräte für den Digitalfunk kann damit die vorgesehene Teilaussetzung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuereinnahmen für 2012 und 2013 kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund ist in diesem und dem kommenden Jahr mit einem vergleichbaren Förderergebnis wie in 2011 zu rechnen. Dies bedeutet auch, dass der Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes – vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des entsprechenden Änderungssgesetzes durch den Landtag – durch die Teilaussetzung der gesetzlichen Zweckbindung der Feuerschutzsteuereinnahmen seinen Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes leistet und dies, ohne dass nennenswerte Einschnitte bei der finanziellen Förderung der kommunalen Aufgabenträger zu befürchten wären. Zu Frage 4: Die in der 2010 novellierten Feuerwehrverordnung enthaltenen Sach-, Personal- und Verfahrensstandards gehören überwiegend zum Kernbestand der unverzichtbaren Standards des Landes. Sie werden bereits jetzt schon im Sinne der Standardflexibilisierung von den Kommunen beim Vollzug angewendet und können somit als Beispiel für andere Rechtsbereiche herangezogen werden. Das Brand- und Katastrophenschutzgesetz und die Feuerwehrverordnung, die insbesondere auch den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit genügen, haben sich bewährt und sind beispielhaft. Andere Länder wie zum Beispiel Hessen haben ähnliche Regelungen nach rheinland-pfälzischem Vorbild eingeführt – nicht zuletzt auf Empfehlung des hessischen Landesrechnungshofes und eines privaten Wirtschaftsprüfungsunternehmens. 2 Feuerschutzsteuer Allgemeine Landesmittel I-Stock (Sonderfahrzeuge ) I-Stock (Feuerwehrhäuser ) K-II-Sonderförder - programm (Zuweisung, einschl. zinsloser Darlehen) 2002 6.457 345 532 4.093 0 11.427 2003 10.270 412 622 3.069 0 14.373 2004 11.238 771 494 2.951 0 15.454 2005 11.211 367 507 2.222 0 14.307 2006 11.741 28 584 1.020 0 13.373 2007 9.042 819 659 1.188 0 11.708 2008 6.445 1.155 580 1.169 0 9.349 2009 5.781 382 1.014 950 8.663 16.790 2010 9.143 100 493 1.479 1.923 13.138 2011 6.647 320 648 5.948 0 13.563 Gesamt 87.975 4.699 6.133 24.089 10.586 133.482 Jahr Herkunft und Höhe der Fördermittel in T./Euro Gesamtförder - volumen Jahr kassenwirksame Ist-Einnahmen aus dem Feuerschutzsteueraufkommen in € 2002: 14 240 569 2003: 14 984 899 2004: 16 839 613 2005: 18 545 291 2006: 14 900 263 2007: 16 161 406 2008: 15 214 277 2009: 16 208 522 2010: 13 624 246 2011: 20 318 361 (einschließlich einer Nachzahlung für das Jahr 2010 in Höhe von 2 303 546 €) Gesamt: 161 037 447 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/875 Bei Fortschreibung der Feuerwehrverordnung im Jahr 2010 erfolgten insbesondere folgende Innovationen: – die Entwicklung und Einführung von leistungsfähigeren und preiswerten Einsatzfahrzeugen, – die verstärkte interkommunale Zusammenarbeit bei der Vorhaltung von Einsatzfahrzeugen, – die verstärkte interdisziplinäre, fachdienstübergreifende Zusammenarbeit (zum Beispiel mit dem Technischen Hilfswerk und den Hilfsorganisationen) und – die Definition der Staffel als kleinste, taktisch selbstständige Einheit zum Leisten wirksamer Hilfe. Große Einspar- und Optimierungspotenziale werden im Übrigen in der konsequenten Umsetzung der novellierten Feuerwehrverordnung zur Beschaffung der Mindestausstattung sowie der Fortführung und Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gesehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die kommunalen Verwaltungsgrenzen keine einsatztaktischen Grenzen im Sinne der Feuerwehrverordnung darstellen. Deshalb wird bereits heute im Wege der Beratung im Zuge der fachtechnischen Prüfung von Förder anträgen durch die Vertreter des Innenministeriums und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier darauf hingewirkt , dass gegenseitige Hilfe ausdrücklich über Gemeinde- und Kreisgrenzen hinweg im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit organisiert werden kann. Aber auch in anderen Bereichen haben wir flexibel und zukunftsweisend auf die gesellschaftlichen Veränderungen reagiert, wie zum Beispiel – ganz aktuell im vergangenen Monat – durch die Vorlage der rechtlichen Grundlagen für den Feuerwehrführerschein für Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 Tonnen im Kabinett. Die Verordnung befindet sich derzeit in der Anhörung und wird voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2012 in Kraft treten. Zur Verbesserung der Nachwuchsgewinnung hat der Gesetzgeber das Eintrittsalter für die Jugendfeuerwehr von zwölf auf zehn Jahre gesenkt. Weiterhin hat der Gesetzgeber die rechtliche Möglichkeit geschaffen, sogenannte „Bambini-Feuerwehren“ für Kinder ab sechs Jahren zu gründen, wo die Kinder spielerisch an die Feuerwehr herangeführt werden. Roger Lewentz Staatsminister 3