Drucksache 16/876 09. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur B 10-Abschnitt Hinterweidenthal – Hauenstein Die Kleine Anfrage 582 vom 18. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat beschlossen, dass es erneut ein Mediationsverfahren beim vierspurigen B 10-Ausbau geben soll. Dieses Mediationsverfahren beinhaltet die Bauabschnitte der B 10 von Hauenstein nach Landau. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung : 1. Beinhaltet die B 10-Mediation die Bauabschnitte von Hinterweidenthal nach Hauenstein? Wenn nein, warum nicht? 2. Liegt für diesen Bauabschnitt Baurecht bzw. Planungsrecht vor, sodass umgehend auch dort mit dem vierspurigen Ausbau be- gonnen werden könnte? 3. Sollte kein Baurecht bzw. Planungsrecht vorliegen, was ist notwendig, um dieses dort zu erlangen? 4. Warum wird in diesem Bauabschnitt nicht umgehend die B 10 weiter vierspurig ausgebaut und die notwendigen Verfahren wei- ter betrieben? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Mediation werden die Abschnitte der B 10 zwischen Hauenstein und Landau untersucht. Die Bauabschnitte von Hinterweidenthal nach Hauenstein werden nach dem Koalitionsvertrag in der Mediation nicht behandelt. Zu den Fragen 2 und 3: Der B 10-Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein wurde im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 als Vorhaben im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft. Mit dieser Einstufung des Vorhabens wird dem Land die Möglichkeit eingeräumt, die weitere Projektplanung durchzuführen. Die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung festgelegten Priori - täten (Dringlichkeiten) für die Aufnahme bewerteter Vorhaben in den Bedarfsplan 2004 ergeben sich aus dem Nutzen-Kosten-Verhältnis , aus netzkonzeptionellen Überlegungen, aus den Planungsständen und dem im Geltungszeitraum voraussichtlich verfügbaren Investitionsrahmen. Unter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen beim Bund und wegen des frühen Planungsstandes dieses B 10-Abschnitts ist eine Einstellung in den vordringlichen Bedarf nicht gegeben. Aufgrund der im Jahr 2004 angenommenen netzkonzeptionellen Bedeutung dieses Projekts ist eine Planung jedoch grundsätzlich zulässig. Zu Frage 4: Der Abschnitt zwischen Hinterweidenthal und Hauenstein ist bis auf zwei kurze zweistreifige Abschnitte im Bereich der Felswand westlich von Hauenstein und Am Frauenstein derzeit dreistreifig unter Verkehr. Für den Bereich der Felswand wird zurzeit das Planfeststellungsverfahren vorbereitet. Im Bereich Rinnthal – Queichhambach liegt der Status im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2004 in der Kategorie „Weiterer Bedarf“, was landesseits keine Möglichkeit der Projektplanung zulässt. Drucksache 16/876 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Darüber hinaus gilt es, den Gesamtabschnitt der B 10 zwischen Pirmasens und Landau zu betrachten. Vor dem Hintergrund der Einstufung im Bundesverkehrswegeplan sowie der Mittelbereitstellung durch den Bund wäre nur ein schrittweiser Ausbau der einzelnen B 10-Abschnitte möglich. Deshalb wären die Abschnitte mit den höchsten Verkehrsmengen, den häufigsten Unfallzahlen und den meisten Stauerscheinungen vorzuziehen. Roger Lewentz Staatsminister