Drucksache 16/883 13. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Liegenschaft der Bereitschaftspolizei Schifferstadt Die Kleine Anfrage 589 vom 19. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche bauplanungsrechtlichen Vorgaben bestehen für eine Anschlussnutzung der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei in Schiffer stadt durch das Land oder einen Dritten (Mieter oder Käufer)? 2. Welche mit der bisherigen Nutzung verbundenen Anlagen, Einrichtungen etc. müssen in jedem Falle zurückgebaut werden, wenn die polizeiliche Nutzung der Liegenschaft aufgegeben wird, und mit welchen Kosten ist dies verbunden? 3. Strebt die Landesregierung den Verkauf der Liegenschaft an oder hält sie auch einen Verbleib beim Land für denkbar? 4. Welche laufenden Kosten, z. B. für die Sicherung und den Erhalt der Bausubstanz, verursacht ein Leerstand der Liegenschaft im Monat? 5. Welche zuvor polizeilich genutzten Liegenschaften in Rheinland-Pfalz wurden in den vergangenen zehn Jahren frei und wann konnten diese einem Verkauf, einer Vermietung oder einer Anschlussnutzung durch Behörden des Landes zugeführt werden (bitte mit Angabe, ob ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Anschlussnutzung durch Landesbehörden erfolgte)? 6. Welche finanziellen oder sonstigen Unterstützungsleistungen sind in Bezug auf die Aufgabe der Liegenschaft für die Stadt Schiffer - stadt denkbar? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Die Liegenschaft der Bereitschaftspolizei Schifferstadt befindet sich im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebs Liegenschaftsund Baubetreuung (LBB), auf dessen Stellungnahme die Beantwortung der Kleinen Anfrage beruht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es bestehen keine bauplanungsrechtlichen Vorgaben für eine Anschlussnutzung. Zu Frage 2: Eine zwingende Verpflichtung zum Rückbau von Anlagen, Einrichtungen etc., die mit der bisherigen Nutzung in Verbindung stehen, besteht nicht. Zu Frage 3: Soweit kein zukünftiger Bedarf für Zwecke der Landesverwaltung an dieser Liegen schaft besteht, strebt der Landesbetrieb LBB den Verkauf der Liegenschaft an. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/883 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Nach einer vorsichtigen Schätzung des Landesbetriebs LBB belaufen sich die Leerstandskosten für diese Liegenschaft auf rund 3 500 € pro Monat. Zu Frage 5: Zu Frage 6: Sofern eine Nachnutzung der Liegenschaft durch das Land nicht vorgesehen ist, kommt eine Neugestaltung der Fläche im Wege der privaten/privatökonomischen oder kommunalen Nutzung in Betracht. In diesem Fall wird die Kommune im Rahmen ihrer Planungshoheit ihre Entwicklungsziele, die maßgeblich für die künftige Nutzung sein sollen, formulieren. Eine solche Planung kann ggf. durch das Land gefördert wer den. Das Angebot einer unentgeltlichen Erstberatung, das grundsätzlich nur für militä rische Konversionsflächen besteht, kann in diesem besonderen Fall ebenfalls von der Kommune in Anspruch genommen werden. Dr. Carsten Kühl Staatsminister Freistellung in den ver gangenen Wann Verkauf Vermietung Anschlussnutzung zehn Jahren durch Landesbe hörde Polizeidirektion Wittlich 3. Juni 2005 X Wasserschutzpolizei Mainz 27. Nov. 2006 X Bereitschaftspolizei Wengerohr (vier Reihen wohngebäude) 23. Aug. 2007 X Bereitschaftspolizei Enken bach (drei Reihenwohnge bäude) 31. Dez. 2007 X Landespolizeischule Annweiler 17. Nov. 2010 X Polizeidirektion Montabaur 15. April 2011 X Polizeiinspektion Ingelheim 6. Okt. 2011 X