Drucksache 16/890 14. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Differenzierte Leistungsbeurteilung Die Kleine Anfrage 592 vom 23. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Laut aktueller Grundschulordnung sollen bis zu 50 % der Leistungsnachweise individuell erbracht werden, orientiert am Lern- stand des Kindes und der individuellen Lernentwicklung. Gibt es Rückmeldungen, wie viel Prozent der Leistungsnachweise tatsächlich im Durchschnitt individuell erbracht werden und wenn ja, welche? 2. Sollen nach der Kritik vor allem des VBE künftig Schülerinnen und Schüler neben den individuellen Leistungsbeurteilungen auch Rückmeldung zur erreichten Kompetenzstufe erhalten? 3. Plant die Landesregierung im Rahmen von Schulversuchen eine individuelle Leistungsbeurteilung analog zur Grundschule auch an weiterführenden Schulen, insbesondere in der Orientierungsstufe, einzuführen? 4. Wenn ja, wann ist mit dem Beginn dieser Schulversuche zu rechnen? 5. Welche Planungen hat die Landesregierung, im Rahmen von Schulversuchen oder auch flächendeckend das Sitzenbleiben abzu- schaffen? 6. Wann ist hier mit einer Umsetzung zu rechnen? 7. Soll im Rahmen von Schulversuchen oder auch flächendeckend in den kommenden Jahren das Abstufen vom Gymnasium bzw. das verpflichtende Abstufen innerhalb der Realschule plus bzw. der Integrierten Gesamtschulen abgeschafft werden? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: § 36 Abs. 5 der Grundschulordnung legt fest, dass von allen schriftlichen Leistungsnachweisen in den Fächern Deutsch und Mathe - matik mindestens die Hälfte gruppenbezogen erbracht werden soll. Die Übrigen können individuell erfolgen. Bei dieser Regelung handelt es sich ausdrücklich um eine Kannbestimmung, die den Lehrkräften je nach den pädagogischen Erfordernissen die Möglichkeit zu individuellen Leistungsnachweisen einräumt. Zahlenangaben liegen hierzu nicht vor. Zu Frage 2: Nach § 38 der Grundschulordnung ist das Zeugnis ein urkundlicher Nachweis, in dem die sozialen, methodischen und fachlichen Kompetenzen jeder Schülerin und jedes Schülers sowie sonstige wichtige Aussagen am Ende eines Schulhalbjahres bzw. eines Schuljahres dokumentiert werden. Dies erfolgt für die Klassenstufen 1 und 2 in verbaler Form und für die Klassenstufen 3 und 4 in einer Kombination aus Note und verbaler Kurzkommentierung. Eine Rückmeldung sogenannter Kompetenzstufen ist nicht vorgesehen. Zu den Fragen 3 bis 7: Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Landesregierung einen Modellversuch für mehr Selbstständigkeit von Schulen startet, in den die Erfahrungen aus bisherigen Schulversuchen einfließen. Auf Antrag der Schule und mit Zustimmung der Eltern und des Schul- Drucksache 16/890 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode trägers erhalten die Schulen in diesem Rahmen die Möglichkeit, die Noten durch Lernentwicklungsberichte zu ergänzen, Sitzenbleiben überflüssig zu machen und auf Abschulung zu verzichten. Generelles Ziel der Landesregierung ist es, auch zukünftig die Anzahl der Klassenwiederholungen weiter zu reduzieren. Schon seit dem Schuljahr 1998/1999 gibt es die Möglichkeit der Versetzung aufgrund einer Nachprüfung, die sich bewährt hat. Darüber hinaus sollen die Schulen im Feld der individuellen Förderung verstärkt unterstützt werden. Das Pädagogische Landesinstitut hat dazu das Projekt „Lernen in Vielfalt“ gestartet, das den Schulen aufbauend auf den Klassenstufen 5 und 6 Unterrichtsmaterialien und Methoden zur Verfügung stellt. Die Materialien sind von erfahrenen Lehrpersonen und Beratungskräften des pädagogischen Beratungssystems des Pädagogischen Landesinstituts entwickelt und erprobt. Ebenso werden im Projekt Beratung und Begleitung bei der pädagogischen Diagnostik, dem differenzierten Unterricht und der Kooperation von Lehrkräften und Schulen angeboten. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin