Drucksache 16/891 15. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Februar 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Heinz-Hermann Schnabel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Schulbibliotheken im Landkreis Alzey-Worms Die Kleine Anfrage 596 vom 24. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Schulen im Landkreis Alzey-Worms gibt es Schulbibliotheken (bitte nach Schulform und Schuljahr differenzieren)? 2. Welche Ausstattung und Öffnungszeiten haben die o. g. Bibliotheken und in welchen sind gleichfalls die EDV-Arbeitsplätze (An- zahl) zur Schülerrecherche untergebracht? 3. Wie werden diese Bibliotheken nach dem Wegfall der Honorarkräfte betrieben und welche sind ggf. geschlossen oder werden nur eingeschränkt betrieben? 4. Ist der Landesregierung bekannt, ob vormalige Honorarkräfte der Bibliotheken diese nun ehrenamtlich führen? 5. Wie wird gewährleistet, dass die Schüler Recherchearbeit an Schultagen in den Schulen leisten können? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Für den Lernort Schule gibt es grundsätzlich zwei Kostenträger, das Land und den Schulträger. Die Kostenverteilung ist dabei im Schulgesetz klar geregelt. Das Land ist zuständig für die Bereitstellung des pädagogischen Personals, die Kommune ist zuständig für den Einsatz des Verwaltungspersonals und weiterer Beschäftigter, wozu auch Bibliothekskräfte zählen. Das Land hat bezüglich der Bibliothekskräfte einen kooperativen Weg eingeschlagen, da die Schulbibliothek als wichtige Einrichtung in der modernen und leis - tungsfähigen Schule betrachtet wird. Dazu gehören auch die gut 400 Leseecken, die vom Land gefördert wurden. Das Land unterstützt die Schulstandorte zusätzlich mit Serviceleistungen rund um die Schulbibliothek. Vom Bildungsministerium wurde unter anderem eine Kommission eingesetzt, die die Schulen beim Aufbau und bei der pädagogischen Integration der Schulbibliotheken in den Unterricht berät. Diese Kommission erstellt auch eine Bibliothekszeitschrift, die allen Schulen halbjährlich zugeht . Ferner hat das Land in Kenntnis der bestehenden Rechtslage 14,75 Stellen für Bibliotheksfachkräfte zur Verfügung gestellt, die in der Verwaltung von insgesamt 30 zentralen Schulbibliotheken eingesetzt sind. Entsprechende Aufgaben werden an den meisten anderen Schulstandorten von Lehrkräften und weiterem Personal des Landes wahrgenommen. Außerdem sind bei den Büchereistellen zwei Bibliothekarinnen mit der Aufgabe betraut, Schulen zu beraten und Materialien zur Verfügung zu stellen. Das Land erbringt also über seine schulgesetzlichen Verpflichtungen hinaus Leistungen in erheblichem Umfang. Dennoch bleiben die Schulträger originär zuständig. Sie können zum Personaleinsatz und zur Leistungsfähigkeit der Schulbibliotheken die gewünschten Detailinformationen zur Verfügung stellen und wurden deshalb bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage beteiligt. Rückmeldungen liegen vor von der Kreisverwaltung Alzey-Worms, von den Stadtverwaltungen Alzey und Osthofen und von den Verbandsgemeindeverwaltungen Alzey-Land, Eich, Monsheim, Westhofen, Wöllstein und Wörrstadt, zusätzlich vom Bischöflichen Ordinariat (Bistum Mainz) und vom DRK Landesverband Rheinland-Pfalz. Drucksache 16/891 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die folgenden Schulen im Landkreis Alzey-Worms verfügen über eine Schulbibliothek: Grundschulen: – Grundschule am Sonnenberg Alsheim – Grundschule Gundersheim – Nibelungenschule Alzey – Heinrich-von-Gagern-Schule Monsheim – Albert-Schweitzer-Schule Alzey – Grundschule Offstein – St. Marien-Schule Alzey – Seebachschule Osthofen – Wiesbachtalgrundschule Armsheim – Grundschule Partenheim – Grundschule Bechtheim – Grundschule Schornsheim – Grundschule Bechtolsheim – Grundschule Siefersheim – Von-Dalberg-Grundschule Dittelsheim-Heßloch – Grundschule Wallertheim – Grundschule Eich – Otto-Hahn-Schule Westhofen – Grundschule Flomborn – Grundschule Wöllstein – Grundschule Gau-Odernheim – Neubornschule Wörrstadt. Realschulen plus: – Gustav-Heinemann-Realschule plus Alzey – Integrierte Gesamtschule und Realschule plus Osthofen – Realschule plus Flomborn/Flörsheim-Dalsheim – Otto-Hahn-Schule Westhofen – Realschule plus Gau-Odernheim – Schulzentrum Wörrstadt (Integrierte Gesamtschule und – Realschule Plus Eich Realschule plus). – Schule am Adelberg Flonheim Integrierte Gesamtschulen: – Integrierte Gesamtschule und Realschule plus Osthofen – Schulzentrum Wörrstadt (Integrierte Gesamtschule und Realschule plus). Gymnasien: – Staatliches Aufbaugymnasium Alzey – – Elisabeth-Langgässer-Gymnasium Alzey Landeskunstgymnasium Rheinland-Pfalz – Gymnasium am Römerkastell Alzey. Zu Frage 2: Das Buch- und Zeitschriftenangebot ist aus naheliegenden Gründen in den Grundschulen etwas weniger umfangreich als in den weiterführenden Schulen. Die Grundschulen verfügen meist über einige Hundert Bücher, die weiterführenden Schulen oft über einige Tausend. Einige wenige Schulbibliotheken (hier lassen sich keine schulartspezifischen Tendenzen festmachen) verfügen auch über ein kleines Angebot an neuen Medien, z. B. Hörbücher, PC-Spiele. Für die folgenden Schulen haben die Schulträger eine EDV-Unterstützung eingerichtet: – Grundschule Eich – Elisabeth-Langgässer-Gymnasium Alzey – Grundschule Flomborn – Gymnasium am Römerkastell Alzey – Heinrich-von-Gagern-Schule Monsheim (Grundschule) – Schulzentrum Wörrstadt (Integrierte Gesamtschule und – Seebachschule Osthofen (Grundschule) Realschule plus) – Grundschule Am Appelbach Wöllstein – Gustav-Heinemann-Realschule plus Alzey – Neubornschule Wörrstadt (Grundschule) – Realschule plus Flomborn/Flörsheim-Dalsheim – Otto-Hahn-Schule Westhofen (Grund- und Realschule plus) – Realschule plus Eich – Grundschule Gau-Odernheim – Schule am Adelberg Flonheim (Realschule plus) – Staatliches Aufbaugymnasium Alzey – Landeskunstgymnasium Rheinland-Pfalz In der Regel steht ein EDV-Arbeitsplatz zur Schülerrecherche zur Verfügung; es gibt auch Schulen (vor allem weiterführende Schulen ), die speziell für Recherchezwecke eingerichtete EDV-Räume vorhalten. Die Öffnungszeiten variieren stark, fast alle Schulbibliotheken sind in den Pausen geöffnet, einige Bibliotheken bieten darüber hinaus eine fixe Anzahl an Stunden zur entsprechenden Nutzung an. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/891 Zu den Fragen 3 und 4: Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, ist der Schulträger für Bibliothekskräfte zuständig. Die Schulträger haben nach dem Ergebnis der Umfrage nur in sehr geringem Umfang Personalressourcen eingesetzt. In der Regel übernimmt pädagogisches Personal der Schulen entsprechende Aufgaben. Je ein freier Mitarbeiter wird in der Schulbibliothek des Schulzentrums Wörrstadt (Integrierte Gesamtschule und Realschule plus), in der Schulbibliothek der Heinrich-von-Gagern-Schule Monsheim (Grundschule), in der Schulbibliothek der Gustav-HeinemannRealschule plus Alzey und in der Schulbibliothek der Grundschule Flomborn beschäftigt. Die freien Mitarbeiter werden nach den vor Ort eingeholten Auskünften auch im nächsten Schuljahr weiterbeschäftigt. Ehrenamtlich Tätige werden von mehreren Schulen zur Unterstützung der Lehrkräfte eingesetzt. In einem Fall hilft der verantwort - lichen Lehrkraft ein Jugendlicher im freiwilligen sozialen Jahr. Hinweise über Schließungen von Schulbibliotheken oder Beschränkungen der bisher üblichen Betriebszeiten wurden von keinem Schulträger gegeben. Zu Frage 5: Unter Aufsicht des pädagogischen Personals können Schülerinnen und Schüler an Schultagen Recherchearbeiten durchführen. An einigen weiterführenden Schulen verfügen Schülerinnen und Schüler über eigene Schülerpasswörter, die ihnen unabhängig von der Aufsicht des pädagogischen Fachpersonals jederzeit das Recherchieren ermöglichen. In Vertretung: Vera Reiß Staatssekretärin