Drucksache 16/893 16. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Axel Wilke, Johannes Zehfuß, Christian Baldauf, Marion Schneid, Martin Brandl, Brigitte Hayn, Dr. Norbert Mittrücker und Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verlagerung der Einsatzhundertschaft der Bereitschaftspolizei von Schifferstadt nach Enkenbach-Alsenborn Die Kleine Anfrage 598 vom 25. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche laufenden Ausgaben für die Liegenschaft fallen am Standort Schifferstadt durch die Verlegung der Bereitschaftspolizei nach Enkenbach-Alsenborn weg und zu welchem Zeitpunkt? 2. Welche einmaligen Kosten fallen durch die Verlegung nach Enkenbach-Alsenborn an? 3. In welcher Höhe und ab wann fallen durch die Unterbringung der Schifferstädter Einsatzhundertschaft Mehrausgaben bei den laufenden Kosten für die Liegenschaft am Standort Enkenbach-Alsenborn an? 4. Welche bisherigen Mitnutzer der Liegenschaft Enkenbach-Alsenborn müssen infolge der Verlegung ihre Mitnutzung aufgeben oder einschränken und welche einmaligen und welche laufenden Kosten wird dies verursachen? 5. In welchen Haushaltsansätzen des Doppelhaushaltsentwurfs 2012/2013 sind die Kosten zu den Fragen 2 bis 4 mit welchen Be- trägen berücksichtigt? 6. Bedarf es im Hinblick auf die Verlegung einer Änderung des Nutzungsvertrags mit dem LBB hinsichtlich der Liegenschaft in Enkenbach-Alsenborn? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Es ist, basierend auf den entsprechenden Ausgaben aus dem Jahr 2010, mit Minderkosten in Höhe von jährlich ca. 650 000 € zu rechnen . Im Einzelnen entfallen mit dem Termin des Umzugs folgende Ausgaben am Standort Schifferstadt: Heizung (Gas): 50 303,05 € Strom: 26 984,08 € Müll: 7 578,40 € Wasser/Abwasser: 7 904,70 € Wartungen/Prüfungen: 11 724,76 € Pflege Außenanlagen: 6 817,59 € Vertragsarzthonorar: 11 500,00 € Gebäudeunterhaltung: 8 432,85 € Gebühren für Turn- und Schwimmhalle: 1 460,00 € Miete LBB: 400 360,56 € (Nutzungsentgelte 2012) Liegenschaftssicherung: 120 000,00 € (ab 2012; vorher 144 595,22 €) Gesamt: 653 065,99 € Die Nutzungsentgelte (Mieten) fallen nach Auslaufen der Nutzungsentgeltvereinbarung bzw. nach Räumung der Liegenschaft weg. Die übrigen Kosten fallen unmittelbar nach Räumung der Liegenschaft nicht mehr an. Drucksache 16/893 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Umzugskosten werden in einem Volumen von ca. 20 000 € anfallen. Weitere Kosten werden durch erforderliche kleinere bauliche Anpassungen im Gebäudebestand verursacht, deren Bezifferung derzeit noch nicht möglich ist. Aktuell beschäftigt sich bei der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung eine eigens eingerichtete „AG Raumplanung “ mit der zukünftigen Raumbelegung. Ein belastbares Ergebnis dieser AG wird voraussichtlich Anfang März vorliegen. Im Übrigen werden Kosten für Möblierung insoweit anfallen, als vor dem Umzug der Anteil des Mobiliars ausgesondert wird, dessen Umzug sich aufgrund Alter und Zustand nicht mehr lohnt. Dies betrifft in erster Linie Spinde und Betten. Je nachdem, wie die zukünftige Raumkonzeption ausfällt, können möglicherweise 40 Spinde aus dem Bereich Enkenbach-Alsenborn durch die Kräfte der 13. BPH genutzt werden. In diesem Fall würden keine zusätzlichen Kosten anfallen; diese Lösung wird angestrebt. Evtl. müssten für die Lagerung der Körperschutzausstattung noch Regale angeschafft werden. Aber auch hier bleibt das Ergebnis der „AG Raumplanung“ abzuwarten. Zu Frage 3: Mehrkosten bei der Liegenschaftsbewirtschaftung werden sich bei den Kostenarten ergeben, die abhängig von der Anzahl der Nutzer sind. Dies betrifft in erster Linie den Wasserverbrauch, der annähernd im Verhältnis des dann vermehrten Personals in Enkenbach steigen wird. Auf Strom und eventuell auf Müllgebühren und laufende Reparaturkosten trifft dies in geringerem Maße zu. Der Einfluss des zusätzlichen Personals auf die Heizkosten, auf Wartungs- und Reinigungskosten sowie auf die übrigen betragsmäßig rele vanten Betriebskosten wird hingegen vernachlässigbar sein. Eine genauere Bezifferung der Gesamtmehrkosten ist derzeit noch nicht möglich, wird aber vermutlich unter 20 000 € liegen. Zu Frage 4: Nach dem jetzigen Stand wird davon ausgegangen, dass die mitnutzenden Organisationseinheiten in der Liegenschaft verbleiben können. Zu Frage 5: Separate Ansätze sind im Doppelhaushalt 2012/2013 nicht berücksichtigt. Die Umzugskosten werden über die im Haushaltsplan bei Titel 03 11 511 01 zur Verfügung stehenden Mittel, kleinere Umbauten über Haushaltmittel bei Titel 03 11 519 05 zu finanzieren sein. Erforderlichenfalls muss im Übrigen die Deckungsfähigkeit im Rahmen der Hauptgruppe 5 in Anspruch genommen werden. Zu Frage 6: Nein. Roger Lewentz Staatsminister