Drucksache 16/894 16. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Verzögerungen beim Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage 608 vom 30. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Laut Artikel „188 Unternehmen zeichnen Appell für zweite Rheinbrücke“ in der Rheinpfalz vom 28. Januar 2012 ruht das Planfest - stellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke, bis die länderübergreifende Arbeitsgruppe Ergebnisse vorgelegt hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Ruht das Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth? 2. Falls ja, bis zu welchem Termin oder welchem Ereignis ruht das Planfeststellungsverfahren? 3. Welches sind die sachlichen Gründe dafür? 4. Wie beurteilt die Landesregierung ein eventuelles Ruhen des Planfeststellungsverfahrens in Rheinland-Pfalz und in Baden-Würt- temberg? 5. Inwiefern sind zusätzliche Verzögerungen beim Bau der zweiten Rheinbrücke bei Wörth durch die Arbeit der länderübergreifen - den Arbeitsgruppe möglich? 6. Wann rechnet die Landesregierung mit dem Erörterungstermin? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth am Rhein wurde im März 2011 in beiden Ländern das Planfeststellungsverfahren beantragt. Die Offenlage fand vom 26. April bis zum 25. Mai 2011 statt. Derzeit erarbeiten das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Landesbetrieb Mobilität Speyer Stellungnahmen zu den Einwendungen. Ein Ruhen der Planfeststellungsverfahren ist der Landesregierung nicht bekannt. Zu Frage 5: Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben die gemeinsame Arbeitsgruppe beauftragt, zeitnah Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Zu Frage 6: Nach der derzeit laufenden Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Einwendungen werden diese der Anhörungsbehörde vorgelegt . Diese prüft die Unterlagen und entscheidet dann in Abstimmung mit den Ländern über den Erörterungstermin. Roger Lewentz Staatsminister