Drucksache 16/904 16. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Formel-1-Verträge am Nürburgring II Die Kleine Anfrage 599 vom 25. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Aus der nunmehr ergänzten Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 16/356 „Formel-1-Verträge am Nürburgring“ ergeben sich weitere Fragen: 1. Welche Auswirkungen haben die rechtlichen Verpflichtungen der in der Antwort angesprochenen Verträge durch die Nürburg - ring GmbH auf die durch die GmbH eingegangenen Zahlungsverpflichtungen bzw. möglichen Forderungen aus der Formel-1- Veranstaltung im Jahr 2011? 2. Wurden diese durch den Vertrag mit der Automotive GmbH mit welcher rechtlichen bzw. finanziellen Wirkung von dieser übernommen und welche Auswirkungen hat der laut Antwort streitige Agenturvertrag? 3. Musste im Zusammenhang mit der Abwicklung der Formel 1 im Jahr 2011 die Nürburgring GmbH in irgendeiner Weise Leis - tungen erbringen und/oder in Vorleistung treten? 4. Welche Auswirkungen haben die jeweiligen Verträge der Beta Prema UK Ltd. sowie der Agenturverträge mit der OeTc GmbH vom 1. September 2010 und vom 10. Juni 2011 jeweils im Zusammenhang mit der bisher streitigen Gesamtabrechnung? 5. Da der Vertrag über die sportliche Ausrichtung der Formel 1 und den genannten Komponenten mit dem ADAC in 2011 ebenfalls ausgelaufen ist, bleibt die Frage, welchen Einfluss hat die Nürburgring GmbH künftig auf eine Durchführung der sport - lichen Ausrichtung der Formel 1 am Nürburgring? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Die Kleine Anfrage beantworte ich nach Angaben der Nürburgring GmbH und unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 235 (Drucksache 16/356 und 16/802) wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Aus den Verträgen mit der Formula One Administration Ltd. und dem ADAC ergeben sich Zahlungsverpflichtungen der Nürburgring GmbH zur Entrichtung der Fahrerfeldgebühr bzw. der sportlichen Ausrichtung. Zahlungsverpflichtungen der Nürburg - ring GmbH gegenüber der NAG aus dem Formel-1-Konzessionsvertrag ergeben sich nicht; vielmehr hat die NAG ein Konzes sions - entgelt an die Nürburgring GmbH zu entrichten. Zahlungsverpflichtungen der Nürburgring GmbH aus den Verträgen mit der OeTc GmbH sind nach Auffassung der Nürburgring GmbH von der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) zu übernehmen. Aus dem Vertragsverhältnis mit der Beta Prema UK Ltd. leiten sich keine Zahlungsverpflichtungen für die Nürburgring GmbH ab. Der in der Beantwortung erwähnte streitige Sachverhalt in Bezug auf einen Agenturvertrag wurde zwischenzeitlich zu Gunsten der Nürburgring GmbH geklärt. Drucksache 16/904 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Nürburgring GmbH erbrachte Leistungen im Rahmen der vertraglich geschuldeten Fahrerfeldgebühr sowie der sportlichen Ausrichtung. Im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf für die Formel-1-Veranstaltung 2011 entstanden der Nürburgring GmbH steuerliche Aufwendungen im Rahmen des Umsatzsteuerverfahrens. Die entsprechenden Aufwendungen finden Eingang in die abzugebenden Steuererklärungen. Zu Frage 4: Der Vertrag mit der Beta Prema UK Ltd. hat keine Auswirkungen auf die vorgelegte strittige Gesamtabrechnung der Formel-1-Veranstaltung im Jahr 2011. Die Agenturverträge mit der OeTc GmbH stehen hinsichtlich der hieraus von der Agentur erwirtschafteten Nebenumsätze – Bearbeitungsgebühr – in Zusammenhang mit der streitigen Gesamtabrechnung. Zu Frage 5: Die Nürburgring GmbH hat unter anderem auch den Formel-1-Konzessionsvertrag mit der NAG am 7. Februar 2012 außer - ordentlich gekündigt. Bereits auf der Grundlage des gekündigten Konzessionsvertrages oblag die Entscheidung über die sportliche Ausrichtung allein der Nürburgring GmbH. In Vertretung: Jürgen Häfner Staatssekretär