Drucksache 16/92 07. 07. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Susanne Ganster und Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken Die Kleine Anfrage 40 vom 10. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut: Aus einer öffentlichen Veranstaltung mit Herrn Ministerpräsident Kurt Beck unmittelbar vor der Landtagswahl ist die Aussage bekannt geworden, das Land Rheinland-Pfalz sei bereit, 75 % der Investitions- und Betriebskosten für Reaktivierung und Betrieb der Bahnstrecke Homburg – Zweibrücken zu tragen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wann ist dem Saarland und/oder sonstigen Projektbeteiligten ein Angebot zur Übernahme/Aufteilung von Investitions- und Betriebskosten und in welcher Höhe seitens der Landesregierung zugeleitet worden? 2. Sofern ein Angebot in Höhe von 75 % Investitions-/Betriebskosten nicht zugeleitet wurde: Beabsichtigt die Landesregierung, ein Angebot in vergleichbarer Höhe als Gesprächsgrundlage zur Reaktivierung auf den Weg zu bringen und zu welchem Zeitpunkt ? 3. Wie ist der aktuelle Sach- und Verhandlungsstand betreffend der Reaktivierung der Bahnstrecke? 4. Welche Gesamtkosten (aufgeschlüsselt nach Planungskosten, Investitionskosten und jährlichen Betriebskosten) sind bei Reakti- vierung der Bahnstrecke nach derzeitigem Stand zu erwarten? 5. Mit welchen Kosten zu Lasten des Landeshaushalts (aufgeschlüsselt nach Planungskosten, Investitionskosten und jährlichen Be- triebskosten) rechnet die Landesregierung nach derzeitigem Sach- und Verhandlungsstand? 6. Zu welchem Zeitpunkt erwartet die Landesregierung derzeit eine Reaktivierung der Bahnstrecke? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juli 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die in der Anfrage genannte angebliche Aussage des Ministerpräsidenten stimmt nicht. Vielmehr ist es so, dass der Ministerpräsident und die Landesregierung an einer raschen Einigung mit dem Saarland über die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Homburg – Zweibrücken interessiert sind. Dazu ist das Land bereit, erhebliche Anteile der durch das Saarland aufzubringenden Investitionskosten zu übernehmen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Mit Schreiben vom 13. Januar 2011 hat das Land dem Saarland das Angebot unterbreitet, bei einer Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen zur Reaktivierung der Eisenbahnstrecke Homburg – Zweibrücken und deren Einbindung in die S-Bahn Rhein-Neckar im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes von dem auf das Saarland dann entfallenden Investitionskostenanteil von 40 % seitens des Landes Rheinland-Pfalz die Hälfte zu übernehmen. Bei dem Planungs- und Kostenstand des Jahres 2005 bedeutet dies eine Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz an den Infrastrukturkosten in einer absoluten Höhe von 2,28 Mio. €. Bei einer Finanzierung Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Juli 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/92 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode des Gesamtprojektes im Rahmen des GVFG-Bundesprogrammes werden 60 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten vom Bund getragen. Zur Übernahme von Betriebskosten ist kein Angebot unterbreitet worden. Inhaltlich gleichlautend hat sich der Ministerpräsident am 10. Februar 2011 an den saarländischen Ministerpräsidenten gewandt. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz wird die Gespräche mit der Landesregierung des Saarlands fortsetzen. Zu Frage 3: Mit Schreiben vom 13. Januar 2011 hatte das Land gegenüber dem Saarland angeregt, für eine bessere Kostensicherheit und auch als notwendige Grundlage für eine Antragstellung beim Bund zur Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm eine Vorentwurfsplanung durchzuführen. An den Planungskosten wird sich das Land mit 50 % beteiligen. Derzeit wird die hierfür notwendige Planungsvereinbarung vom Saarland mit der DB Netz AG verhandelt, mit Vorlage der Ergebnisse der Vorentwurfsplanung ist nicht vor Ende 2011 zur rechnen. Zu Frage 4: Mit dem Preis- und Planungsstand 2005 waren die Investitionskosten für die Reaktivierung der Strecke einschließlich Elektrifizierung auf 11,4 Mio. € geschätzt worden, hinzu kamen 1,3 Mio. € Planungskosten. Mit der Vorentwurfsplanung werden diese Kosten genauer ermittelt und auf das aktuelle Preisniveau angepasst. Für die jährlichen Betriebskosten sind noch keine Aussagen möglich. Diese lassen sich erst angeben, wenn im Laufe des Jahres 2012 die Ergebnisse der Ausschreibung der Betriebsleistungen für die S-Bahn Rhein-Neckar vorliegen. Geplant ist, die Betriebsleistungen auf der Strecke Homburg – Zweibrücken auch durch den Gewinner der Ausschreibung der S-Bahn Rhein-Neckar erbringen zu lassen. Zu Frage 5: Die Kosten zu Lasten des Landeshaushaltes lassen sich erst angeben, wenn mit dem Saarland nach Vorlage der Vorplanungsergebnisse eine Einigung erzielt ist über die jeweilige Übernahme von Infrastrukturkosten und Betriebskosten. Zu Frage 6: Bei dem dargestellten Sachstand sind belastbare Aussagen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Strecke noch nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister