Drucksache 16/960 23. 02. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Alexander Licht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Finanzierung am Nürburgring Die Kleine Anfrage 602 vom 30. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Zwecks Vermeidung einer Insolvenz der CST, dem Abrechnungssystem am Ring, hat die Nürburgring GmbH gegenüber der CST eine harte Patronatserklärung mit Befristung zum 31. Dezember 2011 abgegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde diese Erklärung inzwischen erneuert, verlängert bzw. wie ist der derzeitige Stand einer Patronatserklärung? 2. Welche Finanzmittel wurden im Jahr 2011 bzw. werden nach Planung in 2012 von Seiten der Nürburgring GmbH im Zusammen - hang mit der CST aufgewandt bzw. geplant? 3. In der Öffentlichkeit war die Rede von einem Rangrücktritt von 20 Millionen Euro im Rahmen der Finanzierung der Nürburg - ring GmbH. Welche Auswirkungen und welche Konsequenzen bzw. Folgen hat dieser Rangrücktritt in Höhe von 20 Millionen Euro und gibt es darüber hinaus in welchem Zusammenhang weitere Rangrücktritte im Nürburgringprojekt? 4. Hat die Landesregierung gegenüber der EU-Kommission mitgeteilt, dass die Spielbankabgabe in Höhe von jährlich 3,2 Millionen Euro als Teil der Pacht zu betrachten ist und wenn ja, mit welcher Begründung? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die in der Fragestunde der Plenarsitzung am 19. Januar 2012 zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 zugesagte Beantwortung von Detail - fragen zur Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) erfolgte mit Schreiben vom 31. Januar 2012 an den Präsidenten des Landtags . Die Fragestellungen, die Gegenstand der vorliegenden Kleinen Anfrage 602 sind, entsprechen weitgehend den bereits beantworteten Fragen; insoweit verweise ich auch auf mein vorgenanntes Schreiben.*) Zudem wird die Landesregierung auf Beschluss des Landtags vom 8. Dezember 2011 den Landtag regelmäßig schriftlich über den aktuellen Sachstand und die wirtschaftliche Entwicklung der CST unterrichten – erstmals zum Ende des ersten Quartals 2012 und dann jährlich bis Ende Juli eines jeden Kalenderjahres. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Nürburgring GmbH hatte im Dezember 2009 als Gesellschafterin der CST eine Patronatserklärung befristet bis zum 31. Dezem - ber 2011 ausgesprochen. Die Patronatserklärung wurde im Dezember 2010 der Höhe nach begrenzt. Sie endete zum 31. Dezember 2011 und wurde nicht verlängert. *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/851. Drucksache 16/960 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Mit Rücksicht auf den Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der CST und ihrer privaten Gesellschafter sind Angaben zu Mittelzuflüssen im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht möglich. Wie bereits dargelegt, wird die Landesregierung den Landtag gemäß der Beschlussfassung vom Dezember 2011 zum Ende des ersten Quartals 2012 schriftlich über den aktuellen Sachstand und die wirtschaftliche Entwicklung der CST unterrichten. Zu Frage 3: Das Land hat als Mehrheitsgesellschafter der Nürburgring GmbH im August 2007 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 20 Mio. € gewährt, das in drei Tranchen in den Jahren 2007 bis 2009 zur Verbesserung der Kapitalausstattung an die Nürburgring GmbH ausgezahlt wurde. Bezüglich dieses Gesellschafterdarlehens hat das Land im August 2007 einen Rangrücktritt erklärt. Weitere Rang - rücktritte auf Gesellschafter darlehen im Nürburgringprojekt hat es nicht gegeben. Erklärt ein Gesellschafter hinsichtlich eines von ihm gewährten Gesellschafterdarlehens einen Rangrücktritt, so verpflichtet er sich, im Falle einer Krise der Gesellschaft die aus dem Gesellschafterdarlehen resultierende Forderung gegen seine Gesellschaft so lange nicht geltend zu machen, bis die Gesellschaft die sonstigen Verbindlichkeiten gegenüber gesellschaftsfremden Gläubigern bedient hat. Die Rangordnung wird somit für den Fall festgelegt, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht ausreichen, um alle Forderungen zu bedienen. In wirtschaftlicher Hinsicht führt ein Rangrücktritt nicht zu einer Verschlechterung für den Gesellschafter, da die gewährten Gesell - schafterdarlehen in der Krise der Gesellschaft regelmäßig als Eigenkapital ersetzend anzusehen sind und damit ohnehin einem Rückzahlungsverbot unterliegen. In rechtlicher Hinsicht wird mit dem Rangrücktritt bilanzielles Fremdkapital mit haftendem Kapital gleichgesetzt. Da sich durch den Rangrücktritt der Bestand an Verbindlichkeiten nicht ändert, hat der Rangrücktritt keine Auswirkungen auf die Handelsbilanz. Zu Frage 4: Wie aus der Mitteilung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission im Verfahren SA.31550 – Rennstrecke und Freizeitpark Nürburgring, die dem Landtag mit der Bitte um Zugänglichmachung für die Mitglieder des Innenausschusses am 15. Dezember 2011 übermittelt wurde, ersichtlich ist, wurde die Europäische Kommission über die Tourismusförderung informiert. Eine abschließende Aussage konnte dabei noch nicht getroffen werden, weil diese Frage zwischen der Nürburgring GmbH und der Nürburgring Automotive GmbH bekanntermaßen streitig ist. Roger Lewentz Staatsminister