Drucksache 16/965 24. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Kosten des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohnge bäuden für Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 600 vom 26. Januar 2012 hat folgenden Wortlaut: Der Vermittlungsausschuss befasst sich derzeit mit einem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden als flankierende Maßnahme zur Energiewende. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit Steuermindereinnahmen in welcher Höhe rechnet das Land Rheinland-Pfalz für die Jahre 2012 bis 2016 bei Inkrafttreten des Gesetzes für das Land? 2. Inwiefern und ggf. in welcher Höhe rechnet das Land mit zusätzlichen Kosten für Verwaltung und Bürokratie durch Inkraft- treten des Gesetzes für das Land? 3. Mit Steuermehreinnahmen in welcher Höhe aufgrund der durch das Gesetz ausgelösten Investitionen rechnet das Land Rhein- land-Pfalz bei Inkrafttreten des Gesetzes im gleichen Zeitraum? 4. Inwiefern rechnet das Land Rheinland-Pfalz bei Inkrafttreten des Gesetzes für die Jahre 2012 bis 2016 mit Steuerminderein - nahmen, Steuermehreinnahmen oder zusätzlichen Kosten bei Verwaltung und Bürokratie für die Kommunen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung das Gesetz? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aufgrund des laufenden Vermittlungsverfahrens sind abschließende Aussagen zu den zu erwartenden Steuermindereinnahmen nicht möglich. Orientiert an der ursprünglich von Bundesseite vorgeschlagenen Ausgestaltung wären bei einem Inkrafttreten des Gesetzes aufwachsende Steuermindereinnahmen für das Land Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2013 in folgender Höhe zu erwarten (in Mio. Euro): 2013 2014 2015 2016 – 3 – 5 – 8 – 11 Mittelfristig würde dieser Betrag auf rd. 27 Mio. Euro pro Jahr aufwachsen. Zu Frage 2: Die Höhe des durch die gesetzlichen Regelungen entstehenden Vollzugsaufwandes der Steuerverwaltung Rheinland-Pfalz ist nicht abschätzbar. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/965 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Mit signifikanten Steuermehreinnahmen aufgrund der durch das Gesetz ausgelösten Investitionen rechnet die Landesregierung nicht. Es ist einerseits von erheblichen Mitnahmeeffekten, andererseits von Umschichtungen aus ohnehin geplanten Investitionsausgaben in energetische Sanierungsmaßnahmen auszugehen. Zu Frage 4: Mit der unter 1. genannten Einschränkung wären bei einem Inkrafttreten des Gesetzes aufwachsende Steuermindereinnahmen für die rheinland-pfälzischen Gemeinden ab dem Jahr 2013 in folgender Höhe zu erwarten (in Mio. Euro): 2013 2014 2015 2016 – 1 – 3 – 4 – 5 Mittelfristig würde dieser Betrag auf rd. 14 Mio. Euro pro Jahr aufwachsen. Mit signifikanten Mehreinnahmen wird auch für die kommunale Ebene nicht gerechnet. Aufgrund der Zuständigkeit von Landesbehörden für den Vollzug des Steuergesetzes wird für die kommunale Ebene nicht mit zusätzlichen Verwaltungs- oder Bürokratiekosten gerechnet. Zu Frage 5: Energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden sind zur Erreichung der klimapolitischen Ziele unabdingbar. Der Vermittlungsausschuss muss die schwierige Gemengelage auflösen, die dazu geführt hat, dass das Gesetz vom Bundesrat abgelehnt worden ist. Zum einen sind erhebliche Anstrengungen zur Konsolidierung der Haushalte der Länder und Kommunen notwendig und konträr zu der im Gesetz vorgesehenen Beteiligung der Länder und Kommunen an den Mindereinnahmen. Zum anderen ist es nicht gerechtfertigt, dass die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen durch selbstnutzende Wohneigentümer mit zunehmenden Einkommen steigt. Der vielfach behauptete Selbstfinanzierungseffekt der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen ist sehr zweifelhaft. Vielfach würden die Investitionen nämlich zu Lasten des Inlandskonsums oder zu Lasten der inländischen Spartätigkeit gehen und mit Mitnahmeeffekten verbunden sein. Die dadurch bedingten Haushaltsausfälle sind in den Überlegungen zum Selbstfinanzierungseffekt nämlich nicht berücksichtigt. Des Weiteren muss man sehen, dass mit dem KfW-Programm eine progressionsunabhängige Förderung bereits vorhanden ist, die anders als eine steuerliche Förderung auch Nichtsteuerzahler (z. B. steuer - un belastete Rentner) erreicht. Dr. Carsten Kühl Staatsminister