Drucksache 16/971 28. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Umsetzung des Programms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ II Die Kleine Anfrage 614 vom 2. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Summe erstattet das Land für die Elternbeitragsfreiheit – gegliedert nach Kindergartenjahren? 2. Wie hoch ist die Summe, die durch die Erhöhung der Landesförderung bei den Krippen entstanden ist? 3. Wie hoch ist die Summe, die sich aus der Übernahme des Trägeranteils für das Zusatzpersonal in den geöffneten Kindergarten- gruppen ergibt? 4. Welche Summe macht der Betreuungsbonus aus? 5. In welchem Umfang (absolut und prozentual) werden die Kostenanteile der Jugendämter am Zusatzpersonal für die Betreuung der Zweijährigen durch deren Anteile an den Bonuszahlungen des Landes für Zweijährige gedeckt? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Da einige Kommunen noch keine Abrechnungen vorgelegt haben, kann die nachfolgende Beantwortung für einen Teil der gestellten Fragen nur auf Basis der vorliegenden Ist-Zahlen je Haushaltsjahr und daraus erfolgenden Berechnungen erfolgen. Eine abschließende Beantwortung wäre nur möglich, wenn die ausstehenden Abrechnungen seitens der Kommunen vorgelegt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Frage 1: Wegen fehlender Abrechnungen liegen keine belastbaren Zahlen für einzelne Jahrgänge vor, es können lediglich die Ist-Ausgaben für diesen Bereich dargestellt werden: 2008: 27 032 734,37 € 2009: 56 226 005,21 € 2010: 76 237 774,87 € 2011: 91 991 170,47 € Frage 2: Eine genaue Zuordnung der Mehrkosten ist nicht möglich. Vergleicht man die Zahlen aus dem Jahr 2006 (1 963 Krippenplätze) mit der Krippenzahl 2011 (4 951 Krippenplätze) ergibt sich rechnerisch eine Steigerung bei gleicher Anzahl von 1,5 Mio. €, insgesamt ergibt sich durch die erhöhte Förderung und die gestiegene Anzahl an Plätzen ein Mehrbelastung für das Land von 11,97 Mio. €. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 9. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/971 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Frage 3: Aus der Übernahme des Trägeranteils für das Zusatzpersonal resultieren 4,3 Mio. €, daneben ergibt sich für 2010 ein regulärer Anteils des Landes an dem Mehrpersonal von rund 10,4 Mio. €, insgesamt also 14,7 Mio. €. Frage 4: Für den Betreuungsbonus wurden folgende Ausgaben geleistet: 2007: 5 955 902,54 € 2008: 7 328 026,28 € 2009: 10 735 766,67 € 2010: 13 870 837,35 € Frage 5: Zum Stichtag 30. Dezember 2010 waren 360 geöffnete Gruppen mit vier Kindern unter drei und 1 595 geöffnete Gruppen mit sechs Kindern unter drei Jahren genehmigt. Hieraus ergeben sich Zusatzkosten in Höhe von 34 612 500 € für das Mehrpersonal (0,25 bzw. 0,5 Stellenanteil mit 39 000 € je Vollzeitstelle). Davon tragen die Jugendämter 40 %, also 13 845 000 €. Beachtet man hierbei die Bonuszahlungen des Landes in Höhe von 7,5 Mio. € an die Jugendämter, verbleibt ein Betrag von 6,3 Mio. € bei den Jugendämtern. Irene Alt Staatsministerin