Drucksache 16/974 29. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen U 3-Betreuung in Rheinland-Pfalz I Die Kleine Anfrage 618 vom 2. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der in Kindertagesstätten und Krippen geschaffenen Plätze für Null- bis Dreijährige (absolut und prozentual) entfielen auf – den Neubau einer Einrichtung mit Krippen- oder altersgemischten Gruppen, – die Erweiterung einer Einrichtung um Krippen- oder altersgemischte Gruppen, – die Umwandlung von Kindergartengruppen (untergliedert in „kleines Nebenraumprogramm“ und „zusätzliche Ausstat- tung“)? 2. Wie viele Plätze (absolut und prozentual) entfielen auf – Krippengruppen in einer neuen Einrichtung, – Anbau einer Krippengruppe, – Neubau einer geöffneten Kindergartengruppe, – Erweiterung um das Nebenraumprogramm, – die Öffnung einer bestehenden Kindergartengruppe mit Baumaßnahme, – die Umwandlung Kindergarten in Krippe mit Baumaßnahme, – Öffnung einer bestehenden Kindergartengruppe ohne Baumaßnahme, – die Umwandlung Kindergarten in Krippe ohne Baumaßnahme? 3. Wie hoch waren die Gesamtinvestitionen für den U 3-Ausbau seit dem 1. Januar 2008 (untergliedert in die einzelnen Kindergartenjahre )? 4. Wie hoch war gemessen an den Gesamtinvestitionen der Anteil – des Bundes, – des Landes, – des Trägers, – des Jugendamtes? 5. Was könnten Gründe für das Missverhältnis zwischen Gesamtkosten des Trägers und den Zuwendungen des Bundes sein? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ zum Ausbau der Plätze für unter Dreijährige erfolgt innerhalb der Abwicklung eine Unterscheidung nach zwei Kategorien: – Neu- bzw. Umbaumaßnahmen – Ausstattungspauschalen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/974 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, können folgende Angaben gemacht werden: Seit 2008 wurden durch Neu- und Umbaumaßnahmen geschaffen: – 2 727 zusätzliche Krippenplätze, – 3 731 zusätzliche U 3-Plätze in kleinen altersgemischten Gruppen, – 7 847 zusätzliche Plätze in geöffneten Kindergartengruppen. Durch Ausstattungspauschalen wurden 5 989 neue U 3-Plätze durch die Umwandlung von Gruppen geschaffen. Zu den Fragen 3 und 4: Die Gesamtinvestitionen betrugen im Kindergartenjahr 2008/2009 59,1 Mio. Euro, im Kindergartenjahr 2009/2010 143,4 Mio. Euro, im Kindergartenjahr 2010/2011 137,1 Mio. Euro und im Kindergartenjahr 2011/2012 bislang 10,4 Mio. Euro. Bislang wurden für Maßnahmen im U 3-Ausbau keine Landesmittel eingesetzt, da vor Einsatz von Landesmitteln zunächst die Bundes mittel verausgabt werden (Bewilligungsstand Februar 2012: 96 % der Bundesmittel). Die Bewilligungssummen für Baumaßnahmen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ beliefen sich 2008/2009 auf 18,8 Mio. Euro, 2009/2010 auf 38,2 Mio. Euro, 2010/2011 auf 33,8 Mio. Euro und 2011/2012 bislang auf 1,9 Mio. Euro. Die Eigenmittel der Träger lagen 2008/2009 bei 25 Mio. Euro, 2009/2010 bei 72,4 Mio Euro, 2010/2011 bei 74,7 Mio Euro und 2011/12 bislang bei 5,7 Mio. Euro. Der Anteil der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe belief sich 2008/2009 auf 15,3 Mio. Euro, 2009/2010 auf 32,8 Mio Euro, 2010/2011 auf 28,6 Mio. Euro und 2011/2012 bislang auf 2,8 Mio Euro. Zu Frage 5: Eine wesentliche Grundlage der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmten Eckpunkte für die Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ ist eine möglichst einfache und auf vielfältige Voraussetzungen vor Ort passende Administration. Entsprechend werden die Zuwendungen als Pauschalen gewährt; für die Ausstattungspauschalen sind vereinfachte Nachweise vorgesehen. Bei der Frage der Zielerreichung und der damit verbundenen Mittelverteilung wurde zudem keine Bewertung des Einzelfalls, sondern eine landesweite Betrachtung zugrunde gelegt. Vor Ort sind die Investitionen in unterschiedlichste Projektvorhaben eingebunden, die von nicht förderfähigen Anteilen für Ersatzbauten oder Sanierungen, von umfangreichen Neubauten bis zu Umbaumaßnahmen im Bestand reichen. Entsprechend finden sich unterschiedliche Verhältnisse von Gesamtkosten des Trägers und Zuwendungen des örtlichen Trägers oder des Bundes/Landes; vgl. hierzu auch die Antworten auf die Kleinen Anfragen 31, 32, 262, 266, 292, 298, 419, 432 und 443 *). Vor dem Hintergrund der aufgezeigten Begründungszusammenhänge der heterogenen Bedingungen vor Ort kann aus Sicht des Landes in der Gesamtbetrachtung einer Bewertung als „Missverhältnis“ nicht gefolgt werden. Irene Alt Staatsministerin *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksachen 16/78/79/366/367/424/425/620/642/651.