Drucksache 16/975 29. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen U 3-Betreuung in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 619 vom 2. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele traditionelle Kindergartengruppen und Hortgruppen wurden seit dem 1. Januar 2008 mit welchen Zuwendungen aus Landesmitteln gefördert? 2. Wie viele Mittel wurden beim Land durch die Einstellung der eigenen Investitionsanteile eingespart, als der Bund eine eigene Förderung auf den Weg gebracht hat? 3. Warum hat das Land diesen Weg der Einstellung des eigenen Landesförderprogramms gewählt? 4. Wann wird das Land sein bisheriges Förderprogramm wieder aufleben lassen? 5. Wann und in welcher Höhe ist ein neues Förderprogramm geplant? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit dem 1. Januar 2008 wurden 60 neue Gruppen für Kinder über drei Jahren gefördert. Dafür wurden aus Landesmitteln 3,4 Mio. Euro bewilligt. Zu den Fragen 2 bis 5: Das Land fördert bereits seit 1991 Bau- und Ausstattungsmaßnahmen in Kindertagesstätten. Es handelte sich hierbei um eine freiwillige , über das Gesetz hinausgehende Leistung, die die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dabei unterstützen sollte, den seit 1991 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten dritten Lebensjahr sicherzustellen. Mit Beginn des Bund-Länder-Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ zur Schaffung von Plätzen für unter Dreijährige wurde die bisherige Förderung des Landes fortgeschrieben, dabei aber auf Gruppen für Kinder über drei Jahre (traditionelle Kindergarten- und Hortgruppen) eingeführt. Die Landesförderung wird entsprechend seit 1991 ohne Unterbrechung gewährt. Aktuell finden sich die rechtlichen Regelungen in der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Inves - titionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ sowie die Gewährung von Landeszuwendungen zu den Bau- und Ausstattungskosten von Kindertagesstätten vom 15. September 2008 unter Ziffer 2. So können auch weiterhin Baumaßnahmen, die nicht die Schaffung von Plätzen für unter Dreijährige zum Ziel haben, gefördert werden. Seit 2008 wurden Mittel in Höhe von 3 909 198 Euro bewilligt. Für die Förderung des Ausbaus der Plätze für unter Dreijährige gemäß Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“ unter Ziffer 1 wurden bislang keine Landesmittel eingesetzt, da vor Einsatz der Landesmittel zunächst die Bundesmittel bewilligt und verausgabt werden. Nach Bewilligung aller Bundesmittel werden Landesmittel als Verpflichtungsermächtigung zur Verfügung gestellt. Irene Alt Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode