Drucksache 16/976 29. 02. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen GEMA-Gebühren in Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage 617 vom 2. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Steht die Landesregierung derzeit mit der für die Administration und Lizenzierung für das Kopieren von Noten- oder Lied kopien in Kindergärten zuständige Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) in Verhandlungen bezüglich eines Pauschalvertrages zwischen Kindertagesstätten und der GEMA? 2. Mit welchem Ziel führt die Landesregierung diese Verhandlungen? 3. Setzt sich die Landesregierung für einen jährlichen Pauschalbetrag ein? 4. Welche Pauschalbetragsstaffelung für das Kopieren von Noten wird es für die Kindertagesstätten geben? 5. Sieht die Landesregierung vor, die Zahlung der jährlichen Pauschalbeträge der Kindertagesstätten zu übernehmen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Kindertagesstätten ist es gemäß §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 53 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz (UrhG) grundsätzlich nicht erlaubt, Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Noten und Liedtexten für die Verwendung in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit anzufertigen. Sollen in Kindertagesstätten kopierte Noten und Liedtexte zum Einsatz kommen, besteht für die Träger der Kindertagesstätten die Möglichkeit, durch Abschluss von Lizenzverträgen mit den Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Noten und Liedtexten herzustellen und zu verwenden. Urheberrechtlich geschützt sind Noten und Lied texte grundsätzlich bis zum Ablauf des siebzigsten Jahres nach dem Tod der Urheberin oder des Urhebers (§ 64 UrhG). Nicht geschützt sind Liedtexte und Noten, bei denen die Schutzfrist abgelaufen ist oder die vom Urheber für „gemeinfrei“ erklärt wurden („Open Source“). Keiner Vereinbarung bedarf es für das Singen von Liedern ohne Kopien, z. B. durch Verwendung von Liederbüchern oder durch Vorsingen. Die VG Musikedition nimmt im Auftrag ihrer Mitglieder als staatlich anerkannte Treuhänderin zahlreiche Urheberrechte und Vergütungsansprüche wahr. Sie hat den Vertragsschluss mit Kindertagesstättenträgern 2010 administrativ auf die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) übertragen. Die VG Musikedition hat im Jahr 2010 flächendeckend im Bundesgebiet Kindertagesstätten mit der Aufforderung der Gebührenentrichtung angeschrieben. Dies führte zu Verunsicherung in den Kindertagesstätten und in den Medien. Die Landesregierung hat daraufhin mit den Landesvereinigungen der in Rheinland-Pfalz für einen möglichen Vertragsschluss mit der GEMA zuständigen Trägerinnen und Träger der Kindertages stätten (kommunale Spitzenverbände, Büros der Kirchen, LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) und dem Landeselternausschuss in einem Gespräch am 28. Februar 2011 und im Rahmen des Kita-Tages der Spitzen am 14. Dezember 2011 über den Bedarf eines abgestimmten Vorgehens gesprochen. Nach dem ersten Termin wurden der bereits absehbare erste Abschluss eines Pauschal vertrags auf Landesebene und die Ergebnisse von Gesprächen auf der Ebene der Jugendministerkonferenz mit der GEMA abgewartet. Der erste Pauschalvertrag zwischen dem Freistaat Bayern, den bayerischen kommunalen Spitzenverbände und der Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/976 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode GEMA vom April 2011 sieht von den Kommunen zu zahlende jährliche Pauschalkosten in Höhe von 290 000 Euro plus sieben Prozent Umsatzsteuer und vom Land zu finanzierende repräsentative Erhebungen zur frühkindlichen Musikerziehung in den Kinder - tagesstätten vor. Die Gespräche zwischen dem Vorsitzland der Jugendministerkonferenz Nordrhein-Westfalen und der GEMA führten zum Angebot einer Übertragung des bayerischen Vertrages auf andere Bundesländer. Das Gespräch am 14. Dezember 2011 ergab, dass die rheinland-pfälzischen Trägerinnen und Träger der Kindertagesstätten derzeit kein Interesse an einer Vereinbarung mit der GEMA haben. Sie verweisen darauf, dass die Kindertagesstätten Liederbücher oder urheberrechtlich nicht geschütztes Liedgut verwenden. Die kirchlichen Träger beziehen sich im Rahmen von gottesdienstlichen Veranstaltungen weiterhin auf hierfür bereits bestehende Rahmenverträge mit der GEMA. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Solche Verhandlungen finden im Hinblick auf den sich aus der Vorbemerkung ergebenden Sachverhalt nicht statt. Nach Kenntnis der Landesregierung sind auch seitens der rheinland-pfälzischen Trägerverbände Pauschalverträge mit der GEMA nicht vorge sehen. Zu den Fragen 2 bis 5: Antwort entfällt (siehe Vorbemerkung und Beantwortung der Frage 1). Irene Alt Staatsministerin