Drucksache 16/979 01. 03. 2012 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rückführung des privatwirtschaflichen Betriebs des Nürburgrings in die Hand der öffentlichen Landesgesellschaft Nürburgring GmbH Die Kleine Anfrage 624 vom 6. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ein ver.di-Funktionär hat in einer Betriebsversammlung der Nürburgring Automotive GmbH am 25. Januar 2012 die Belegschaft dahingehend informiert, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz beabsichtige, die Pachtverträge mit den privaten Betreibern zu kündigen und den Betrieb des Nürburgrings zu „rekommunalisieren“. Ich frage die Landesregierung: 1. Beabsichtigt die Landesregierung, die Pachtverträge mit den privaten Betreibern, der Nürburgring Automotive GmbH, zu kün- digen? 2. Beabsichtigt die Landesregierung, den privatisierten Betrieb der Rennstrecken und der Freizeitanlage der landeseigenen Nürburg - ring GmbH zu übertragen? 3. Wenn ja, hat die Landesregierung ein Businessmodell für den Betrieb in öffentlicher Hand erstellen lassen und können die ge- fährdeten Arbeitsplätze durch eine „Rekommunalisierung“ erhalten werden? 4. Kann die Landesregierung beziffern, wie hoch die zusätzlichen Kosten p. a. für einen Betrieb des Nürburgrings in öffentlicher Hand sind? 5. Kann die Landesregierung die Höhe der zu erwartenden Entschädigungszahlungen beziffern, die nach einer Kündigung der für Jahrzehnte geltenden Pachtverträge an die privaten Betreiber der Nürburgring Automotive GmbH gezahlt werden müssen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Februar 2012 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Nürburgring GmbH, die Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) und die Congress- und Motorsport Hotel Nürburg - ring GmbH (CMHN) haben als Verpächter den mit der Nürburgring Automotive GmbH (NAG) als Pächter am 25. März 2010 geschlossenen Betriebspachtvertrag am 7. Februar 2012 aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt. Zugleich hat die Nürburg - ring GmbH auch den mit der NAG geschlossenen Konzessionsvertrag über die Organisation der Formel-1-Rennveranstaltungen auf dem Nürburgring außerordentlich gekündigt. Über diese Maßnahmen wurde in der Sondersitzung des Innenausschusses am 13. Februar 2012 ausführlich berichtet. Zu den Fragen 2, 3 und 4: Mit der Kündigung des Betriebspachtvertrages fallen die verpachteten Betriebe auf die Verpächter zurück. Alle den Pachtobjekten zuzuordnenden Arbeitsverhältnisse gehen entsprechend den gesetzlichen Regelungen auf die Verpächter über. Es ist generell Ziel der Landesregierung, Arbeitsplätze zu erhalten. Wie in der Sondersitzung des Innenausschusses am 13. Februar 2012 dargelegt, ist beabsichtigt, nach der Rückgabe einen neuen Betreiber im Wege eines transparenten Verfahrens zu finden. Konkrete Maßnahmen sollen – auch wegen der laufenden Vorprüfverfahren – mit der EU-Kommission abgestimmt werden. Eine dauerhafte „Rekommunalisierung “ aller Betriebe ist derzeit weder beabsichtigt, noch wäre sie sinnvoll. Drucksache 16/979 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Nach Rückgabe der Pachtobjekte sollen die Businesspläne der geänderten Situation angepasst und fortgeschrieben werden. Dann werden belastbare Aussagen zu den Kosten möglich sein. Zu Frage 5: Die Landesregierung geht davon aus, dass die außerordentliche Kündigung rechtmäßig ist. Bei einer rechtmäßigen Kündigung bestehen ungeachtet der Vertragslaufzeit regelmäßig keine Entschädigungsansprüche. Roger Lewentz Staatsminister