Drucksache 16/988 02. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Situation von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 641 vom 9. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge ersuchen gegenwärtig in Rheinland-Pfalz Asyl und wie ist die Entwicklung der Anzahl an Flüchtlingen aus den Jahren 2009, 2010 und 2011? 2. Wie vielen Asylanträgen wurde in den zurückliegenden Jahren 2009, 2010 und 2011 stattgegeben, wie viele Anträge wurden ab- gelehnt? 3. Wie viele Flüchtlinge sind gegenwärtig im Landkreis Neuwied gemeldet? 4. Aus welchen Herkunftsländern sind gegenwärtig Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz (bitte aufgeschlüsselt nach Land und Anzahl der Flüchtlinge)? 5. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der momentanen Unruhen in den nordafrikanischen Staaten auf die Flücht- lingssituation in Rheinland-Pfalz? Ist mit einer erhöhten Flüchtlingsanzahl aus diesen Staaten zu rechnen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2012 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Unter dem Begriff des Flüchtlings im Sinne der Anfrage werden Personen verstanden, die in der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung als Asylberechtigte, die Zu erkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Anerkennung subsidiären Schutzes beantragt haben. Im Rahmen des Asylverfahrens werden die Asylsuchenden ent sprechend dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Dies vorausgeschickt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Zahl der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2009 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. März 2012 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 1. Jan. 2012 bis 31. Jan. 2012 Asylbewerber/Asylanträge in Rheinland-Pfalz insgesamt 1 551 2 268 2 684 298 davon Erstanträge 1 277 1 883 2 164 254 davon Folgeanträge 274 385 520 44 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Drucksache 16/988 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Über die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlings eigenschaft entscheidet das Bundesamt für Migra - tion und Flüchtlinge bzw. die damit befassten Verwaltungsgerichte. Nach der Entscheidungsstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können die Zahlen der Anerkennungen und Ablehnungen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz der nach - folgenden Statistik entnommen werden. Zu Frage 3: Ausländerinnen und Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, sind gemäß § 47 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz verpflichtet, bis zu sechs Wochen, längstens jedoch bis zu drei Monaten in der für sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Ist eine Asylbegehrende oder ein Asylbegehrender nicht oder nicht mehr verpflichtet, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, wird die Person entsprechend § 1 des Landesaufnahmegesetzes einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen. Zum Stichtag 31. Januar 2012 waren im Ausländerzentralregister insgesamt 141 Ausländer im Landkreis Neuwied erfasst, die sich im laufenden Asylverfahren befan den. Davon haben 106 Ausländerinnen und Ausländer erstmals und 35 Ausländerinnen und Ausländer erneut einen Asylantrag gestellt. Zu Frage 4: Die Aufschlüsselung nach Herkunftsländern und anhängigen Verfahren kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2 Jahr 2009 2010 2011 1. Jan. 2012 bis 31. Jan. 2012 Entscheidungen über Asylanträge insgesamt 1 089 2 132 2 265 217 Anerkennung als Asylberechtigte (Art. 16 a u. Familienasyl) 10 23 13 – Gewährung von Flüchtlingsschutz gem. § 60 I AufenthG 284 245 321 32 Abschiebungsverbot gem. § 60 II, III, V, VII AufenthG 23 113 117 11 Ablehnungen (unbegründet abgelehnt/offensichtlich unbegründet abgelehnt) 422 1 310 1 251 76 sonstige Verfahrenserledigungen 350 441 563 98 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) Anhängige Verfahren (Berichtszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Januar 2012) Herkunftsländer Aufgrund von Erstanträgen Aufgrund von Folgeanträgen Albanien – – Bosnien und Herzegowina 7 – Bulgarien 3 2 Mazedonien 25 25 Kosovo 54 7 Rumänien – 1 Russische Föderation 93 9 Türkei 20 9 Ukraine 4 – Weißrussland – 2 Serbien 104 60 Sonst. europ. Staatsangehörige 12 9 Europa gesamt 322 124 Algerien 1 4 Elfenbeinküste 1 – Nigeria 39 4 Ghana 5 – Kenia 2 – Kongo, Dem. Republik 5 – Marokko – 1 Guinea 27 – Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/988 Zu Frage 5: Unter Berücksichtigung der Flüchtlingszahlen und der Hauptherkunftsländer hat sich die Zahl der Flüchtlinge aus den nordafrikanischen Staaten (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten) bundesweit nicht signifikant erhöht. Die Zahl der Asylantragstellerinnen und -antragsteller aus Syrien ist vor allem seit Juni 2010 gestiegen. Diese Entwicklung hat sich auch im Jahr 2011 fortgesetzt. Die Gründe hierfür sind der Landesregierung im Einzelnen nicht bekannt. Nach einer im Januar 2012 veröffentlichten Auswertung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge „Umsturz und Unruhen in der arabischen Welt“ handelt es sich bei einem Großteil der Antragstellerinnen und Antragsteller um Kurden. Ein direkter Zusammenhang zwischen den steigenden Asylbewerberzahlen und den Unruhen in Syrien ist gegenwärtig noch nicht zu erkennen. Irene Alt Staatsministerin 3 Anhängige Verfahren (Berichtszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. Januar 2012) Herkunftsländer Aufgrund von Erstanträgen Aufgrund von Folgeanträgen Kamerun 1 1 Sierra Leone 1 1 Somalia 92 – Äquatorialguinea 7 – Togo – – Tschad 1 – Tunesien 3 – Uganda 2 – Ägypten 1 – Sonst. afrik. Staatsangehörige 1 1 Afrika gesamt 189 12 Armenien 51 1 Afghanistan 323 6 Bahrain 1 – Aserbaidschan 71 8 Georgien 7 – Vietnam 13 2 Indien – 1 Irak 91 11 Iran, Islamische Republik 323 37 Kasachstan – 1 Kirgisistan 2 – Libanon 2 – Pakistan 76 10 Syrien, Arabische Republik 196 55 China – 1 Sonst. asiat. Staatsangehörige 8 9 Asien gesamt 1 164 142 Staatenlos 18 – Ungeklärt 24 4 Unbekannt gesamt 42 4 Summe Rheinland-Pfalz 1 717 282 (Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)