Drucksache 16/991 02. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Einrichtung von „Mobilen Fachteams“ (Teil II) Die Kleine Anfrage 626 vom 6. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele „Mobile Fachteams “ soll es landesweit geben? 2. Wie ist ein „Mobiles Fachteams“ besetzt (Personenanzahl und Qualifikation) und welche Leistungen erbringt es? 3. Wo (z. B. bei welchen Personengruppen bzw. bei welchen Einrichtungen) und auf welcher Grundlage (z. B. nur auf besondere Anforderung oder bei Vorlage welcher Voraussetzungen sogar generell) werden die „Mobilen Fachteams“ eingesetzt? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird landesweit ein Mobiles Fachteam geben. Im Team gibt es vier regionale Ansprechpartner für die weitere Koordination. Die im Team tätigen Personen können von Einsatz zu Einsatz variieren, da es unterschiedliche Anforderungen an das Fachwissen im Mobilen Fachteam geben kann. Zu 2.: Das Mobile Fachteam soll einen unabhängigen Blick „von außen“ gewährleisten. Es wird abhängig von der Region und der jeweiligen Situation in veränderter Zusammensetzung arbeiten. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Servicestelle. Sie macht eine erste Problemerfassung und organisiert den Teameinsatz und begleitet ihn. Die Servicestelle nimmt Kontakt zum regionalen Ansprechpartner auf, bestimmt mit diesem die Zusammensetzung des Teams und regelt die Abrechnungsmodalitäten. Es gibt einen Pool an Fachleuten, die jeweils je nach Region und individueller Situation in das Team einbezogen werden können. Das Team ist mit den folgenden Qualifikationen besetzt: – Psychiatrie/Neurologie/Psychotherapie – Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie – „Praktikerinnen und Praktiker“ mit pädagogischer Kompetenz und Erfahrung – Personen mit psychiatrisch-pflegerischer Kompetenz – Personen mit systemischem Wissen (Qualifikation: Systemisch-Therapeutische Ausbildung, Supervision). Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/991 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Weitere Qualifikationsmerkmale sollen sein: – Angehörige und Personen mit Selbsterfahrung – „Deeskalations-Know-how“ – „baulich-atmosphärisches Know-how“ – Personen mit „Rechtswissen“ – Kenntnisse in der Kinder- und Jugendhilfe – Menschen mit Erfahrung in unterstützter Kommunikation. Das Team setzt sich aus Personen zusammen, die außerhalb der beteiligten Region leben und arbeiten. Der regionale Ansprechpartner des Mobilen Fachteams koordiniert das Team. Das Mobile Fachteam verschafft sich auf der Basis der vorzulegenden Unter - lagen und einem Erstgespräch einen Überblick und entscheidet über die weiteren Schritte zur Analyse der aktuellen Situation. Dazu begibt sich das Mobile Fachteam vor Ort und nimmt Kontakt zu dem oder der betroffenen Person und weiteren Akteuren auf. Weiterhin können eine Anamnese, eine differenzierte Diagnostik, aber auch weitere Gespräche oder eine Hospitation des Mobilen Fachteams vor Ort gehören. Nach Abschluss der Bestandsaufnahme erfolgt eine gemeinsame Erörterung der möglichen Maßnahmen mit allen Beteiligten (das können Betroffene, Angehörige, Leistungserbringer und Leistungsträger sein). Daraus resultiert dann eine Empfehlung des Mobilen Fachteams für die weitere Vorgehensweise. Die Empfehlung des Mobilen Fachteams zielt auf eine positive Veränderung der Lebenssituation des Klienten und kann sowohl die Rahmenbedingungen ansprechen, als auch auf eine Veränderung der weichen Faktoren wie Tagesstruktur, Kommunikation, pädagogische Handlungsansätze etc. zielen. Die Empfehlung des Mobilen Fachteams schlägt neben den Zielen auch die Schritte für eine Umsetzung vor. Das Mobile Fachteam kann auch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen begleiten und unterstützen. Es soll prüfen, ob die Maßnahmen hilfreich sind und vereinbarte Ziele erreicht werden. Darüber hinaus berät es im Umsetzungsprozess und nimmt ggf. Anpassungen bei den Maßnahmen oder auch der Zielsetzung vor. Zu 3.: Das Beratungsangebot des Mobilen Fachteams wendet sich an die betroffene Person und an das Umfeld von Menschen mit psychischen Erkrankungen/geistiger Behinderung und herausforderndem Verhalten. Herausforderndes Verhalten zeigt sich beispielsweise durch: – massive Autoaggressionen, – wiederholt heftige Fremdaggressionen gegen Personen und Sachen, – zwanghafte, stereotype Verhaltensformen, wie z. B. lang anhaltendes Schreien, Schaukel und Klopfen auf Gegenstände etc., – massive Weglauftendenzen, – stark ausgeprägte Ängste und daran gekoppelt scheinbar unkontrollierbare Verhaltensmuster. Den Antrag für den Einsatz des Mobilen Fachteams können Angehörige, Leistungserbringer, Leistungsträger und betroffene Menschen stellen. Es spielt keine Rolle, ob die betroffene Person in einer Einrichtung oder im häuslichen Umfeld lebt. Der Antrag ist beim sachlich zuständigen Sozialhilfeträger zu stellen. In der Teilhabekonferenz erfolgt die Beratung und Entscheidung über den Einsatz des Mobilen Fachteams und den notwendigen Stundenumfang. Im Anschluss daran erfolgt die Kontaktaufnahme an die Servicestelle. Diese gibt den Auftrag zum Einsatz des Mobilen Fachteams in der oben beschriebenen Weise weiter. Malu Dreyer Staatsministerin