Drucksache 16/992 02. 03. 2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Anke Beilstein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Kosten für die Einrichtung von „Mobilen Fachteams“ (Teil III) Die Kleine Anfrage 627 vom 6. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen sollen für die Bildung von „Mobilen Fachteams“ bei welchem Dienstherrn/Arbeitgeber eingestellt werden? 2. In welchem Umfang (Arbeitsstunden) wird ein „Mobiles Fachteam“ tätig und wer legt das fest? 3. Welche Kosten entstehen beim Einsatz eines „Mobilen Fachteams“? 4. Wer trägt die Kosten für diese Einsätze? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Servicestelle des Mobilen Fachteams ist mit einer Teilzeitstelle mit 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit besetzt. Nach intensiver Beratung über mögliche Interessenkollision, Wahrung von Neutralität, Finanzierungsmöglichkeiten usw. hat sich die Fachgruppe dafür ausgesprochen, dass die Stelle beim Landesverband Rheinland-Pfalz der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e. V. angesiedelt wird. Die Stelle wird aus der Förderung der Aktion Mensch finanziert. Das Land Rheinland-Pfalz bezuschusst die modellhafte Erprobung des Mobilen Fachteams mit 30 000 Euro. Die im Mobilen Fachteam tätigen Personen sind in der Regel Beschäftigte von Diensten und Einrichtungen sowie Angehörige. Sie erhalten ein Honorar für ihre Tätigkeit. Die einzelnen Mitglieder des Mobilen Fachteams treten als selbstständige Dienstleistungserbringer auf. Zu 2. und 3.: Das Mobile Fachteam wird über zwei Pauschalen finanziert. Die Berechnung der Pauschalen erfolgt auf Basis der Vergütung von 80 Euro pro Einsatzstunde des gesamten Mobilen Fachteams. Es handelt sich hierbei um eine Mischkalkulation aus den entsprechenden durchschnittlichen Vergütungen der im Mobilen Fachteam beteiligten Professionen (Arzt, Sozialpädagoge, Pflegefachkraft etc.). Die erste Pauschale beinhaltet die Analyse der Situation des betroffenen Menschen und seines Umfeldes sowie die Entwicklung von Maßnahmevorschlägen und Zielen. Als zeitlicher Richtwert sind von den Fachleuten der Steuerungsgruppe ca. 30 Stunden veranschlagt worden. Die Pauschale beträgt 2 480 Euro. Die zweite Pauschale umfasst die Begleitung der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen und ggf. die Anpassung von Zielen und Maßnahmen. Für diese Pauschale haben die Experten ca. 60 Stunden zugrunde gelegt. Die Pauschale beträgt 4 640 Euro. Über den Stundenumfang entscheidet der Kostenträger nach der Entscheidungsfindung in der Teilhabekonferenz. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. März 2012 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/992 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 4.: Die Leistungen des Mobilen Fachteams sind Eingliederungshilfeleistungen. Bei stationären und teilstationären Maßnahmen wird die Leistung als zusätzlicher Bedarf beschrieben. Dieser Mehrbedarf ist beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung anzuzeigen . Im ambulanten Bereich soll die Leistung über das Persönliche Budget „Hilfe nach Maß“ finanziert werden. Somit werden die Leistungen für das Mobile Fachteam jeweils zur Hälfte vom Land und den Kommunen finanziert. Malu Dreyer Staatsministerin