Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1003 zu Drucksache 17/790 16. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) – Drucksache 17/790 – Bewertungskriterien der Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Rheinbrücke bei Wörth Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/790 – vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ein in der Planung von Brücken tätiges Unternehmen hat sich mit Schreiben vom 8. August 2016 an das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg gewandt und Bedenken an der Auswahl des Verfahrens zur Sanierung der Rheinbrücke bei Wörth geäußert. Das Unternehmen hat dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau davon per E-Mail Kenntnis gegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung Zweifel an der Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Rheinbrücke, den Kriterien oder der Wahl des geeigneten Verfahrens? 2. Wird die Landesregierung darauf drängen, die Machbarkeitsstudie hinsichtlich der Wertung der Kriterien und der dafür verwendeten Informationen nochmals zu überprüfen? 3. Wird das Sanierungsverfahren von der Landesregierung Baden-Württemberg mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz abgestimmt ? 4. Inwiefern gibt es weitere Abstimmungen zwischen den Landesregierungen zum Vorgehen bei der Sanierung? 5. Wie beurteilt die Landesregierung heute die Haltung aus der Kleinen Anfrage 16/6026, das Sanierungsverfahren mittels HFB sei wegen der nur eintägig erforderlichen Vollsperrungen gewählt worden und Vollsperrungen seien unumgänglich, vor dem Hinter - grund, dass das Unternehmen beim SPS-Verfahren gar keine Vollsperrungen sieht? 6. Inwiefern teilt die Landesregierung die von dem Unternehmen erhobenen Bedenken hinsichtlich Stabilität, Robustheit und Risiken des UHPC-Systems? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Gemäß dem 2001 abgeschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Rheinland-Pfalz über die Wahrnehmung der Erhaltungsaufgaben bei den Bundesfernstraßengrenzbrücken ist für die Bauerhaltung der Rheinbrücke Wörth – Karlsruhe das Land Baden-Württemberg zuständig. Dem Bund obliegt die technische und haushaltsrechtliche Prüfung und Verantwortung für das Sanierungsvorhaben. Er hat die Machbarkeitsstudie geprüft und das Land Baden-Württemberg gebeten, auf dieser Grundlage die Ertüchtigungsplanung zu betreiben. Der Sichtvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Ertüchtigungsplanung steht noch aus. Die Landesregierung geht davon aus, dass nach diesen Prüfungen des Bundes das Verfahren geeignet ist. Zu Frage 2: Nein. Zu den Fragen 3 und 4: Die Straßenbauverwaltung in Rheinland-Pfalz war über die Auswahl des Sanierungskonzeptes informiert. Das Verkehrskonzept während der Sanierung der bestehenden Rheinbrücke wird zwischen Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz abgestimmt. Drucksache 17/1003 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Neben den verkehrlichen Einschränkungen wurden in der Machbarkeitsstudie auch weitere Kriterien wie statische Auswirkungen , Kosten, Auswirkungen auf Seile, Gradientenanpassung, Mehrbelastung/Auswirkung und Entwicklungsstand/Erprobung untersucht und verglichen. In einer Punktewertung dieser sieben Kriterien hat sich das gewählte Verfahren mit hochfestem Beton als deutlich vorteilhaft dargestellt. Zu Frage 6: Die Landesregierung teilt die Bedenken des Unternehmens nicht. Dr. Volker Wissing Staatsminister