Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1006 zu Drucksache 17/792 16. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/792 – Vorbereitung auf mögliche Amoklagen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/792 – vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Ernst Scharbach, ist der Auffassung, dass die rheinland-pfälzische Polizei für einen Amoklauf wie den von München nicht gerüstet sei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wäre die rheinland-pfälzische Polizei in der Lage, bei Amok- und Terrorlagen binnen kürzester Zeit über die sozialen Medien die Bevölkerung zu informieren, und das auch noch in vier Sprachen wie in München? Wenn nein, warum nicht und was für Maßnahmen sind geplant, um diesen Missstand abzustellen? 2. Ist man in Rheinland-Pfalz in der Lage, die eigenen Polizeifahrzeuge zu orten? Wenn nein, warum nicht und was für Maßnahmen sind geplant, um diesen Missstand abzustellen? 3. Hätte man in Rheinland-Pfalz die Flut an Notrufen wie in München nicht mal ansatzweise abarbeiten können aufgrund von Personalmangel und entsprechender alter Technik? Wenn ja, warum nicht und was für Maßnahmen sind geplant, um diesen Miss - stand abzustellen? 4. Sind gemeinsame Übungen zwischen der rheinland-pfälzischen Polizei und der Bundeswehr geplant? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die rheinland-pfälzische Polizei ist die Information und die Kommunikation über soziale Medien unabdingbar notwendig und demzufolge ein wichtiger Bestandteil ihrer Öffentlichkeitsarbeit sowie ihrer Einsatzplanung und -bewältigung. Dies gilt sowohl für allgemeine Präventionshinweise, die in der Regel über Facebook gepostet werden, als auch für gezielte Hinweise – etwa über Twitter – bei Amok- oder Terrorlagen an die betroffene Bevölkerung. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann dies lageangepasst auch mehrsprachig geschehen. Zu Frage 2: Derzeit ist die Ortung eigener Polizeifahrzeuge nicht möglich. Die Autorisierte Stelle Digitalfunk BOS Rheinland-Pfalz konzipiert derzeit die Einführung der Endgeräteortung im Digitalfunkdienst. Mit einer vollständigen Bereitstellung des Dienstes für die Polizei Rheinland-Pfalz ist im zweiten Quartal 2017 zu rechnen. Zu Frage 3: Mit dem seit dem Jahre 2013 im Aufbau befindlichen Leitstellenverbund „Zentrale Abfrage- und Vermittlungstechnik“ (zAVT) für polizeiliche und nichtpolizeiliche Leitstellen werden die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Rheinland -Pfalz im Endausbau über 1000 Notrufe pro Stunde technisch entgegennehmen können. Derzeit ist das Polizeipräsidium Mainz bereits mit dieser Technik ausgestattet. Die Integrierte Leitstelle in Koblenz steht kurz vor der Inbetriebnahme und die Führungszentrale des Polizeipräsidiums Koblenz wird im Jahr 2017 in Betrieb genommen. Das Programm sieht vor, alle Leitstellen der BOS bis zum Jahre 2020 in den Leitstellenverbund zu integrieren. Drucksache 17/1006 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Vertreter der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) haben mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Durchführung einer gemeinsamen Stabsrahmenübung unter Beteiligung der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie von sechs Bundesländern beschlossen. Die übrigen Bundesländer, so auch Rheinland-Pfalz, haben die Möglichkeit, der Übung als Beobachter beizuwohnen. Die Übung befindet sich aktuell in der Planungsphase. Das Land Rheinland-Pfalz ist über die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Rahmen der Innenminis - terkonferenz (IMK) fortlaufend über den Sachstand informiert. Roger Lewentz Staatsminister