Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1007 zu Drucksache 17/793 16. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/793 – Beschaffung gepanzerter Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für die Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/793 – vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Über wie viele gepanzerte Fahrzeuge verfügt die rheinland-pfälzische Polizei (bitte aufgegliedert nach Modell und Baujahr)? 2. Über wie viele Wasserwerfer verfügt die rheinland-pfälzische Polizei (bitte aufgegliedert nach Modell und Baujahr)? 3. Findet bei der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen, Waffen und Fahrzeugen eine Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und mit der Zentralen Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung statt? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Einführung einer ehrenamtlichen Sicherheitswacht nach dem Vorbild des Freistaats Bayern? 5. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Änderung des Grundgesetzes, damit der Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr terroristischer Gefahren und zur Grenzsicherung über die bereits bestehenden Einsatzmöglichkeiten hinaus erleichtert wird? 6. Wird die Landregierung im Rahmen einer Bundesratsinitiative ein Gesetz einbringen, welches die Sympathiewerbung für terroristische und kriminelle Vereinigungen wieder unter Strafe stellt? Wenn nein, warum nicht? 7. Wird die Landesregierung eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, damit verurteilte Extremisten, von denen weiterhin eine Gefahr ausgeht, als ergänzendes Mittel mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Land Rheinland-Pfalz unterhält im Polizeibereich aktuell die nachfolgend aufgeführten „sondergeschützten“ Fahrzeuge: 2 Pkw, Audi A8, Baujahr 2006, 1 Pkw DB, E-Klasse 430, Baujahr 2003, 1 Lkw, DB 519 CDI, Baujahr 2016 und 2 Sonderwagen mit der taktischen Bezeichnung SW 4, Baujahr 1988 und 1989. Die Bundesbank hat der Bereitschaftspolizei die nachfolgenden aufgeführten „gepanzerten“ Fahrzeuge zur Begleitung von Werttransporten zur Verfügung gestellt: 6 Pkw, DB, S-Klasse 420 CDI, Baujahr 2009 und 2 Pkw, DB, S-Klasse 450 CDI, Baujahr 2011. Zu Frage 2: Die rheinland-pfälzische Polizei verfügt über zwei Wasserwerfer mit der taktischen Bezeichnung WaWe 10, Baujahr 2014 und 2016. Zu Frage 3: Zuständiger Partner auf Bundesebene im Bereich der Inneren Sicherheit ist das Bundesministerium des Innern (BMI). Deshalb wird mit dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern bei der Ausstattung mit Ausrüstungsgegenständen und Fahrzeugen für den Bereich der Bereitschaftspolizei zusammengearbeitet. Mit den beiden anderen genannten Beschaffungsstellen des Bundes findet naturgemäß keine Zusammenarbeit im Bereich der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Landespolizei statt. Drucksache 17/1007 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Diese werden gemäß Verwaltungsvorschrift „Öffentliches Auftrags- und Beschaffungswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 24. April 2014 durch die zentralen Vergabestellen des Landes Rheinland-Pfalz, also die Zentralstelle für Polizeitechnik (ZPT) und die Landesbetriebe „Mobilität“ (LBM),„Liegenschafts- und Baubetreuung“ (LBB) sowie „Daten und Information“ (LDI) beschafft. Zu Frage 4: Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist in erster Linie Aufgabe der Polizei. Die rheinland-pfälzische Landesregierung weiß diesbezüglich um die Leistungsfähigkeit der Polizei. Rheinland-Pfalz ist ein sicheres Land. Die Polizei ist aufgabenorientiert ausgestattet und ausgerüstet. Sie setzt bei ihrer Aufgabenerfüllung auch auf die Zusammenarbeit und den Kontakt mit der Bevölkerung . Es gibt insbesondere auf örtlicher Ebene zahlreiche „Runde Tische“ und „Kriminalpräventive Räte“. Die Einführung einer ehrenamtlichen Sicherheitswacht nach dem Vorbild des Freistaates Bayern ist für Rheinland-Pfalz nicht vorgesehen. Zu Frage 5: Die Landesregierung hält eine Grundgesetzänderung nicht für erforderlich. Zwar sind die grundgesetzlichen Möglichkeiten eines Inlandseinsatzes der Bundeswehr stark beschränkt. So kommt etwa ein Einsatz der Bundeswehr im Innern gegen terroristische Bedrohungen nur ganz ausnahmsweise in Betracht – etwa bei einem Anschlag von „katastrophalen Dimensionen“. Die hierdurch vorgegebene grundsätzlich strikte Aufgabentrennung und -abgrenzung von Bundeswehr und Polizei ist aus Sicht der Landesregierung weiterhin sachgerecht. Hierfür sprechen nicht nur historische Gründe, sondern auch die vollkommen unterschiedlichen Kernaufträge von Bundeswehr und Polizei. Dementsprechend eignen sich Ausbildung und Ausrüstung der Streitkräfte nur sehr bedingt für einen Einsatz im Innern. Die engen Grenzen des Grundgesetzes gelten jedoch nur für einen „Einsatz“ der Bundeswehr im Innern. Unterhalb der Einsatzschwelle kann die Bundeswehr die Polizei gemäß Art. 35 Abs. 1 GG im Wege der Amtshilfe unterstützen. Nicht unter den Einsatzbegriff fallen Maßnahmen, in denen die Bundeswehr keinen hoheitlichen Zwang anwendet. So ist z. B. in der Bereitstellung von Liegenschaften, in karitativen Tätigkeiten wie der Verteilung von Nahrungsmitteln oder in der Verwendung des Sanitätsdienstes der Bundeswehr zur medizinischen Betreuung in der Regel noch kein „Einsatz“ zu sehen, sodass die Bundeswehr auf der Grundlage des Art. 35 Abs. 1 GG tätig werden kann. Vertreter der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) haben mit dem BMI und dem BMVI die Durchführung einer gemeinsamen Stabsrahmenübung zur Evaluierung etwaiger Kooperationsmöglichkeiten unter Beteiligung der Bundeswehr, der Bundespolizei sowie von sechs Bundesländern beschlossen. Die übrigen Bundesländer, so auch Rheinland-Pfalz, haben die Möglichkeit der Übung als Beobachter beizuwohnen. Die Übung befindet sich aktuell in der Planungsphase. Das Land Rheinland-Pfalz ist über die Bund-Länder-Zusammenarbeit im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) fortlaufend über den Sachstand informiert. Zu Frage 6: Nein. Hinsichtlich der Gründe wird auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage 2614 (Drucksache 16/4028, Frage 3) verwiesen. Zu Frage 7: Mit der Prüfung von erweiterten Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch in der Führungsaufsicht bei verurteilten extremistischen Gefährdern ist derzeit eine vom Strafrechtsausschuss der Justizministerkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe befasst. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Deren Ergebnis sollte nicht vorgegriffen werden. Roger Lewentz Staatsminister