Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1008 zu Drucksache 17/794 16. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/794 – Aufenthaltsbeendende Maßnahmen in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/794 – vom 25. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden im Jahr 2015 und im laufenden Jahr 2016 noch keine aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei den 570 in Rheinland -Pfalz wohnhaften Islamisten vollzogen? 2. Wurden die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden vom Innenministerium angewiesen, bei Islamisten aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu prüfen? Wenn nein, warum nicht? 3. Auf wie hoch wird die Anzahl von jugendlichen Dschihadisten in Rheinland-Pfalz beziffert (bitte die genaue Anzahl angeben)? 4. Gibt es Dschihadisten in Rheinland-Pfalz, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben? Wenn ja, wie viele? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Soweit es sich um ausländische Staatsangehörige handelt und die rechtlichen Voraussetzungen für eine Aufenthaltsbeendigung vorliegen , sind die Ausländerbehörden gehalten, die Rückführung unverzüglich in die Wege zu leiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ausländerbehörden nur tätig werden können, wenn gerichtsverwertbare Erkenntnisse vorliegen , die im Einzelfall eine Ausweisung rechtfertigen. Eine islamistische Einstellung oder entsprechende Betätigungen stellen rechtlich allein noch kein beachtliches Ausweisungsinteresse dar. Zu Frage 3: Die Landesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 17/244 (Drucksache 17/504). Die Nennung einer exakten Zahl ist insoweit schwierig, als innerhalb des salafistischen Gesamtspektrums die Übergänge zum jihadistischen Teilbereich fließend sind. Dies kann im Einzelfall eine eindeutige Zuordnung erschweren. Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Anfrage vor. Roger Lewentz Staatsminister