Drucksache 17/101 zu Drucksache 17/17 13. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 17/17 – Panama Papers – Spuren führen nach Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/17 – vom 20. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Im weltweit größten Datenleak zu Briefkasten- und Offshore-Firmen, die im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung stehen, tauchen nach Medieninformationen auch Namen aus Rheinland-Pfalz auf. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchem Umfang verfügt die Landesregierung über Daten aus den „Panama Papers“ und wie wurden diese Daten der Landesregierung zur Verfügung gestellt? 2. Gibt es einen Austausch zwischen den Ländern und dem Bund, damit möglichst viele Daten konzentriert ausgewertet werden? Wenn ja, wie sieht dieser Austausch/dieses Verfahren aus? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Enthüllungen, die durch die „Panama Papers“ bekannt wurden? 4. Welche Konsequenzen aus den „Panama Papers“ sollte man nach Auffassung der Landesregierung auf allen staatlichen Ebenen ziehen, auch über die Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen hinaus? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juni 2016 wie folgt beantwortet : Zu 1.: Sowohl die Süddeutsche Zeitung als auch das Internationale Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ), das die Panama Papers gemeinsam mit der SZ ausgewertet hat, haben öffentlich berichtet, die Daten aus den Panama Papers den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden nicht zur Verfügung zu stellen. Vor diesem Hintergrund liegen der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung nur die im Internet aufgrund der ICIJ-Datenbank „Offshore-Leaks“ frei zugänglichen Informationen aus den Panama Papers vor. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung handelt es sich hierbei jedoch nur um einen Teil der Panama Papers, der sogenannten ersten von zwei Ebenen. Diese erste Ebene umfasst nur die Namen der Offshore-Firmen und der Personen, die offiziell als Anteilseigner oder Eigentümer gelten. Die weiterführende zweite Ebene mit Originaldokumenten soll hingegen Aufschluss über die wahren Eigentumsverhältnisse geben. Zu 2.: Am 18. Mai 2016 fand auf Einladung des Bundeszentralamts für Steuern ein bundeslandübergreifender Workshop zum Austausch von Überlegungen zur Abarbeitung der Informationen über die Panama Papers statt. Im Rahmen dieses Workshops kam man zu dem Ergebnis, dass eine Zuordnung der Daten aus der ICIJ-Datenbank zu den einzelnen Bundesländern relativ einfach möglich ist. Daher erfolgt die ohnehin notwendige einzelfallbezogene Datenauswertung durch das jeweils betroffene Bundesland. Denn für die Einzelfallermittlung auf dem Gebiet der Besteuerung und des Steuerstrafrechts sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. Allerdings bleiben die Länder über die Workshop-Teilnehmer miteinander in Kontakt, um bei Bedarf notwendige oder hilfreiche Informationen auszutauschen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/101 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode In Rheinland-Pfalz erfolgt die Datenauswertung in einem ersten Schritt durch die zentrale Steueraufsichtsstelle, der sogenannten Sondereinheit Steueraufsicht. Im Anschluss an eine Identitätsfeststellung werden die Daten sodann grundsätzlich an die örtlichen Steuerfahndungs- und Strafsachenstellen zur konkreten Verdachtsprüfung weitergeleitet. Die weitere Einzelfallermittlung gestaltet sich je nach Aktenlage individuell. Zu 3.: Mangels eigener Informationen zu vorhandenen Briefkastenfirmen war es der Finanzverwaltung bisher häufig nicht möglich, die steuerrechtlich zutreffenden Konsequenzen beim Steuerpflichtigen zu ziehen. Vielmehr war sie auf Hinweise von außen angewiesen , um Ermittlungen aufnehmen zu können. Von daher sind die Enthüllungen der Panama Papers sehr zu begrüßen. Die Panama Papers zeigen zudem, dass die Verschleierung von Vermögen und Geldströmen über Briefkastenfirmen weltweit ein erschreckendes Ausmaß erreicht hat. Schließlich handelt es sich bei den Panama Papers nur um Unterlagen eines einzigen Anbieters und Verwalters von Offshore-Firmen mit Sitz in Panama. Weltweit wird es noch viele andere solcher Offshore-Dienstleister geben, die auch in anderen Staaten tätig sind. Vor diesem Hintergrund besteht dringender Handlungsbedarf, mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen zu schaffen. Der Finanzverwaltung muss ermöglicht werden, internationale Steuerhinterziehung wirksam aufdecken, bekämpfen und ahnden zu können. Zu 4.: Im Auftrag der Finanzministerkonferenz wurden denkbare Änderungs- und Verbesserungsmöglichkeiten durch eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Länder und des Bundes, gemeinsam geprüft. Darauf aufbauend haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder am 3. Juni 2016 ein Maßnahmenpaket beraten und den Bundesminister der Finanzen um Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gebeten. Im Ergebnis werden insbesondere Maßnahmen vorgeschlagen, die auch im Entschließungsbeschluss des Bundesrates vom 22. April 2016 (Drucksache 186/16) aufgeführt sind. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben sich aber einvernehmlich vorbehalten, bei Bedarf noch zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der weiteren Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern zu prüfen. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen und bleiben abzuwarten. Doris Ahnen Staatsministerin