Drucksache 17/1024 zu Drucksache 17/652 20. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 17/652 – Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz Die Große Anfrage 17/652 vom 27. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut: A. Entwicklung der Landesverschuldung 1. Wie hoch sind zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 – die Schulden des Landeshaushalts am Kreditmarkt (Kernhaushalt), – die Schulden im öffentlichen Bereich (Kernhaushalt), – die Schulden gegenüber dem Pensionsfonds, soweit sie in den anderen hier nachgefragten Positionen nicht enthalten sind, – die Schulden der Landesbetriebe, – die Schulden der Mainzer Universitätskliniken zur Finanzierung des Hochschulbaus, – die Schulden des Landes für die private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten, – die Schulden aus der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen? 2. Welcher Schuldenstand je Einwohner ergibt sich daraus insgesamt und für die Ein zel posi - tionen? 3. Wie hoch ist der Schuldenstand des Landes je Einwohner in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland (in Rheinland-Pfalz mit Kernhaushalt, Landesbetrieben, Universitätskliniken, private Vorfinanzierung einerseits und andererseits zusätzlich mit Schulden beim Pensionsfonds)? 4. Welche Zunahme hat der in Frage 3 nachgefragte Schuldenstand je Einwohner im Vergleich zu den anderen Flächenstaaten in der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 1991 bis 2015 und voraussichtlich 2016 erfahren? 5. Wie hoch ist in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Nettoneuverschuldung des Landes je Einwohner im Vergleich zu den anderen Flächenländern zum einen bei Kernhaushalt , Landesbetrieben, Universitätskliniken und privater Vorfinanzierung zum anderen bei zusätzlicher Berücksichtigung der Schulden beim Pensionsfonds? 6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Nettokreditaufnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben im Vergleich der Flächenländer in diesen Jahren (in Rheinland-Pfalz bei Kernhaushalt , Landesbetrieben, Universitätskliniken und privater Vorfinanzierung)? 7. Wie hoch ist zum Ende des Jahres 2015 und voraussichtlich zum Ende des Jahres 2016 der Bestand an Kreditermächtigungen, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht genutzt wurden, ins nachfolgende Haushaltsjahr übertragen wurden oder in sogenannten „Rücklagen“ bevorratet werden (bitte detaillierte Aufstellung)? 8. Wie hoch sind zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 die Kredite, die die „PLP Management GmbH & Co. KG“ zum Kauf oder im Rahmen der Akti vierung von Landesvermögen aufgenommen hat und noch refinanzieren muss? 9. In welchem Verhältnis steht bei den beiden Landesbetrieben LBB und LBM Ende 2014, 2015 und voraussichtlich Ende 2016 das ausgewiesene Kapital der Betriebe zu den Bankverbindlichkeiten ? 10. Welche Institutionen sind nach Auffassung der Landesregierung bei der Berechnung der Verschuldung gemäß Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzubeziehen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode B. Vorbelastungen des Landeshaushalts 11. Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Zinszahlungen, die die „PLP Management GmbH & Co. KG“ leisten muss? 12. Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Zinszahlungen, die aus den Krediten am Kreditmarkt für den Landeshaushalt (Kernhaushalt), für die Kredite beim Pensionsfonds soweit in den anderen Positionen nicht enthalten, für die private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen, für die Kredite der Mainzer Universitätskliniken und die Finanzierung des Krankenhausbaus aus dem Landeshaushalt zu leisten sind, sowie die Zinszahlungen der Landesbetriebe für deren Kredite am Kreditmarkt? 13. Wie hoch ist der Anteil aller dieser Zinszahlungen an den Steuereinnahmen des Landeshaushalts mit und ohne Länderfinanz ausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich im Jahr 2016? 14. Wie hoch sind in diesen Jahren die Zinsausgaben je Einwohner und der Anteil der Zinszahlungen aus dem Kernhaushalt an den Steuereinnahmen inklusive LFA und BEZ im Vergleich der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland? 15. Wie hoch ist in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 der durchschnittliche Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Landeshaushalts (Kernhaushalt)? 16. Welche Auswirkungen wären nach Einschätzung der Landesregierung in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraums für die Zinszahlungen des Landes für den Kernhaushalt , den Pensionsfonds, die Landesbetriebe zu erwarten, wenn ab 2017 der durchschnittliche Zinssatz für die Bruttoneuverschuldung um jeweils 1 % steigt? 17. Welche Vorsorge hält die Landesregierung für den Fall für angebracht, dass angesichts des derzeit extrem niedrigen Zinsniveaus eine allmähliche Steigerung der allgemeinen Zinssätze für Zinsen am Kreditmarkt erfolgt? 18. Wie hoch ist zum Jahresende 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 die Vorbelas - tung künftiger Haushalte, gerechnet auf fünf Jahre – aus Verpflichtungsermächtigungen, – aus verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen (Bewilligungen und Vorabzusagen für Bewilligungen gegliedert nach Haushaltstiteln), – aus Zinszahlungen für die Kredite des Kernhaushalts, der Landesbetriebe, der Universitätskliniken , der privaten Vorfinanzierungen, den Krediten zur Krankenhausfinanzierung , – aus den Versorgungsansprüchen von Landesbediensteten und deren Hinterbliebenen? 19. Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Aufwendungen des Landes zum Ausgleich von Verlusten privatwirtschaftlicher Firmen mit Landesbeteiligungen und die Erträge aus solchen Beteiligungen (Auflistung)? 20. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung die jährlichen Investitionen, die notwendig wären, um das Immobilienvermögen des Landes bei Hochbauten und landeseigenen Verkehrsanlagen (aufgegliedert nach Kategorien) im bilanziellen Wert unter Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten? C. Vermögen und Vermögenserträge des Landes 21. Wie hoch ist zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 das Vermögen das Landes aus Forderungen an staatliche und sonstige öffentliche Institutionen und an Private, an Beteiligungen, Immobilien und an sonstigem Vermögen (jeweils aufgegliedert )? 22. In welchem Umfang wurde in den Jahren 2014, 2015 und wird voraussichtlich im Jahr 2016 Vermögen des Landes und der Landesbetriebe veräußert oder aktiviert (nach Jahren aufgeteilt )? 23. Welche Ausgaben wurden im Jahr 2015 und werden voraussichtlich im Jahr 2016 durch Stiftungen mit Beteiligung des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland -Pfalz getätigt? 24. Welche jährlichen Ausgaben wie Kredite oder Zuschüsse und welche Bürgschaften und Garantien zur Förderung der Wirtschaft des Landes tätigt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) aus Eigenmitteln (also nicht aus der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ) zur Förderung der Wirtschaft des Landes in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? 25. In welcher Höhe wurden oder werden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 Investitionsausgaben , allgemeine Verwaltungskosten oder Ausgaben für Zuwendungen (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen ausgelagert? 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 26. Welche Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung gab es in den Jahren 2014, 2015 und gibt es voraussichtlich im Jahr 2016? 27. In welchem Umfang sind diese rückfließenden Mittel infolge der Maßnahmen zum Verkauf und zur Aktivierung des Wohnungs bauvermögens ab dem Jahr 2004 gebunden und stehen als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushalts oder zur Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung? 28. Welche darüber hinausgehenden Vorbelastungen des Landeshaushalts in welcher Höhe sind aus diesen Finanztransaktionen entstanden? D. Einnahmen- und Ausgabenentwicklung des Landeshaushalts 29. Wie hoch waren die Steuereinnahmen des Landeshaushalts je Einwohner ohne und mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2014, 2015 und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein? 30. Welche zweckgebundenen und welche nicht zweckgebundenen Zuweisungen erhielt das Land in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 durch den Bund, durch die Euro - päische Union und andere Stellen (aufgegliedert)? 31. In welchem Umfang werden in der gleichen Zeit notwendige Landesergänzungsmittel zu diesen Zuweisungen verausgabt? 32. Welche Eigenmittel (außerhalb der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) setzte die Investitions - und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein, gegliedert nach verlorenen Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften? 33. Welche Eigenmittel des Haushalts setzt das Land im gleichen Zeitraum für die Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein? 34. Wie entwickelten sich die Nettozahlungen (nach Abzug von Erstattungen und Zuweisungen ) aus dem Landeshaushalt nach Bundessozialhilfegesetz für Wohngeld, für Landesblindengeld und für die Kosten bzw. Kostenerstattungen, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern fällig wurden, in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? 35. Wie entwickelt sich die Zahl der Landesbediensteten (in Vollzeitstellen) in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016, gegliedert nach Ressorts (ohne Landtagsverwaltung und Rechnungshof) ? 36. Wie hoch sind in diesen Jahren die Personalkosten des Landes (ohne Landtagsverwaltung und ohne Rechnungshof), gegliedert nach Einzelplänen und nach a) Kosten für aktive Bedienstete, b) Kosten für Pensionäre, c) anteilige Zahlungen an den Pensions fonds (auch wenn diese in der Hgr. 8 veranschlagt sind), d) Beihilfekosten für aktive Beamte und e) Beihilfekosten für Pensio näre? 37. Welche Zahl an Landesbediensteten (in Vollzeitstellen), gegliedert nach Ressorts, hält die Landesregierung für die kommenden fünf Jahre für notwendig? 38. Welche Entwicklung der Personalkosten des Landes ergibt sich daraus? 39. Welche jährlichen Einzahlungen in den Pensionsfonds nach neuem Recht (Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Pensionsfonds) und welche jährlichen Entnahmen aus der sogenannten „Kanther-Rücklage“ hält die Landesregierung für notwendig oder angemessen , um in den Jahren 2017 bis 2020 einen Landeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung zu erreichen? 40. Welche Ausgaben des Landeshaushalts entfallen in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit? 41. Welche Haushaltsreste entstanden in den Jahren 2014 und 2015 und welche Reste wurden in das Folgejahr übertragen? 42. Welches sind für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 die zehn Titel mit den größten Haushaltsresten ? 43. Wie entwickelt sich das Verhältnis der laufenden Ausgaben zu den laufenden Einnahmen in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? 44. Zu welcher Steigerung der Ausgaben des Landeshaushalts führte in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Entwicklung der Energiepreise? 45. Welche landesgesetzlichen und welche administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und zur Begrenzung der Ausgaben des Landeshaushalts hält die Landesregierung für notwendig, um die Nettoneuverschuldung des Landes unter Berücksichtigung des Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2019 zu beenden? 3 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 46. Welche Erhöhung von Gemeinschaftssteuern, von Landessteuern und Landesabgaben in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen zu erwartenden Einnahmen für den Landeshaushalt ist nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, damit Rheinland- Pfalz bis spätestens 2020 auf eine Nettoneuverschuldung für seinen Haushalt verzichten kann? 4 Das Ministerium der Finanzen hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 16. September 2016 – wie folgt beantwortet: 1. Wie hoch sind zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 – die Schulden des Landeshaushalts am Kreditmarkt (Kernhaushalt), – die Schulden im öffentlichen Bereich (Kernhaushalt), – die Schulden gegenüber dem Pensionsfonds, soweit sie in den anderen hier nachgefragten Positionen nicht enthalten sind, – die Schulden der Landesbetriebe, – die Schulden der Mainzer Universitätskliniken zur Finanzierung des Hochschulbaus, – die Schulden des Landes für die private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten, – die Schulden aus der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen? Siehe Antwort zu Frage 2. 2. Welcher Schuldenstand je Einwohner ergibt sich daraus insgesamt und für die Einzelpositionen? Schuldenstand in Rheinland-Pfalz: 3. Wie hoch ist der Schuldenstand des Landes je Einwohner in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland (in Rheinland-Pfalz mit Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik, private Vorfinanzierung einerseits und andererseits zusätzlich mit Schulden beim Pensionsfonds)? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Kreditmarktschulden der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das Haushaltsjahr 2016 vorliegen. Die Schulden in Euro je Einwohner von Rheinland-Pfalz (einschließlich Landesbetriebe, Klinikum Johannes Gutenberg-Universität, private Vorfinanzierung und Pensionsfonds) ergeben sich aus der Antwort zu Fragen 1 und 2. 2014 1) 2015 1) 2016 (Prognose) Mio. EUR EUR/Einw. Mio. EUR EUR/Einw. Mio. EUR EUR/Einw. Kernhaushalt (Kreditmarktschulden) 29 879 7 469 29 217 7 266 29 440 7 321 Kernhaushalt (Schulden im öffentlichen Bereich) 2) 4 397 1 099 5 059 1 258 5 216 1 297 Landesbetrieb Mobilität (Kreditmarktschulden) 2 055 514 2 160 537 2 242 557 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Kreditmarktschulden) 701 175 676 168 676 168 Klinikum Johannes Gutenberg-Universität 83 21 91 23 111 28 Private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten 126 31 96 24 88 22 Krankenhausinvestitionen (Kapitalrestschuld) 257 64 253 63 253 63 Gesamtsumme 37 497 9 372 37 551 9 338 38 026 9 456 Nachrichtlich: Gesamtsumme ohne Pensionsfonds 33 738 8 433 33 122 8 237 33 391 8 304 1) Kassenstand zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres. 2) Darin sind Darlehen des Landes beim Pensionsfonds enthalten. Diesen Schulden steht Finanzvermögen des Landes gegenüber. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 Stand der Kreditmarktschulden (Kernhaushalt) in Euro je Einwohner im Ländervergleich: 4. Welche Zunahme hat der in Frage 3 nachgefragte Schuldenstand je Einwohner im Vergleich zu den anderen Flächenstaaten in der Bundesrepublik Deutschland vom Jahr 1991 bis 2015 und voraussichtlich 2016 erfahren? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Kreditmarktschuldenzuwächse der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das Haushaltsjahr 2016 vorliegen. Zunahme des Schuldenstandes (Kernhaushalt) in Euro je Einwohner im Ländervergleich: 5 Jahr 1) BW BY HE NI NW RP 2) SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit in EUR je Einwohner 2014 3) 4 341 1 986 6 767 7 318 7 841 7 468 14 118 9 517 6 044 6 820 5 867 1 703 9 170 7 280 5 541 5 960 2015 4 296 1 776 6 962 7 392 7 786 7 266 14 271 9 402 5 986 6 774 5 777 1 436 8 987 7 219 5 387 5 887 2016 (Prognose) 4 296 1 732 7 067 7 453 7 899 7 321 14 521 9 498 6 039 6 774 5 777 1 444 8 943 7 219 5 381 5 930 1) Bis 2015: Zentrale Datenstelle der Landesfinanzminister (ZDL)-Schuldenstatistik; 2016: Schuldenstand des Vorjahres zzgl. Haushaltsansatz der NKA lt. ZDL-Haushaltsansatzstatistik. 2) Ohne Kreditmarktschulden der Landesbetriebe und ohne Schulden gegenüber dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland- Pfalz. 3) Die Werte für 2014 wurden vom Statistischen Bundesamt mit Veröffentlichung vom 1. August 2016 (Fachserie 14, Reihe 5) teilweise revidiert; dies wurde in der Antwort berücksichtigt. Jahr 1) BW BY HE NI NW RP 2) SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit in EUR je Einwohner 1991 zu 2015 2 231 477 4 466 4 525 4 818 4 292 8 441 5 548 3 459 6 621 5 653 1 425 8 820 6 952 5 261 3 833 2016 (Prognose) 2 231 434 4 570 4 586 4 931 4 347 8 691 5 644 3 511 6 621 5 653 1 433 8 775 6 952 5 255 3 876 1) 2015: ZDL-Schuldenstatistik; 2016: Schuldenstand des Vorjahres zzgl. Haushaltsansatz der NKA lt. ZDL-Haushaltsansatzstatistik. 2) Ohne Kreditmarktschulden der Landesbetriebe und ohne Schulden gegenüber dem Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz. Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 5. Wie hoch ist in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Nettoneuverschuldung des Landes je Einwohner im Vergleich zu den anderen Flächenländern zum einen bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik, privater Vorfinanzierung, zum anderen bei zusätzlicher Berücksichtigung der Schulden beim Pensionsfonds? In der nachfolgenden Tabelle wird aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Nettokreditaufnahme der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das noch laufende Haushaltsjahr 2016 vorliegen. Nettokreditaufnahme der Kernhaushalte in Euro je Einwohner im Ländervergleich *): In den Werten für Rheinland-Pfalz ist auch die Nettokreditaufnahme beim landeseigenen Pensionsfonds in Höhe von 158 EUR je Einwohner für 2014, 168 EUR je Einwohner für 2015 sowie 51 EUR je Einwohner für 2016 enthalten. Diese Verschuldung des Landes beim landeseigenen Pensionsfonds, die in anderen Ländern nicht oder nicht in gleichem Maße ausgewiesen wird, verzerrt die Pro-Einwohner-Werte erheblich zu Ungunsten des Landes. Die Nettokreditaufnahme in Euro je Einwohner von Rheinland- Pfalz (einschließlich Landesbetriebe, Klinikum Johannes Gutenberg-Universität, private Vorfinanzierung und Pensionsfonds) beträgt 185 EUR in 2014, 156 EUR in 2015 sowie voraussichtlich 129 EUR in 2016. 6. Wie hoch ist der Prozentsatz der Nettokreditaufnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben im Vergleich der Flächenländer in diesen Jahren (in Rheinland-Pfalz bei Kernhaushalt, Landesbetrieben, Uniklinik und privater Vorfinanzierung)? In der nachfolgenden Tabelle werden aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit lediglich die Nettokreditaufnahme und die bereinigten Gesamtausgaben der Kernhaushalte dargestellt, da der Landesregierung keine Informationen über die Landesbetriebe und die weiteren Extrahaushalte der anderen Länder für das noch laufende Haushaltsjahr 2016 vorliegen. Kreditfinanzierungsquote im Ländervergleich: Die Kreditfinanzierungsquote eignet sich nur sehr eingeschränkt als Vergleichsgröße zwischen den Bundesländern, da in der zugrunde liegenden Nettokreditaufnahme die Salden aus Rücklagenbewegungen und anderen haushaltstechnischen Bewegungen sowie etwaige Überschüsse oder Fehlbeträge aus Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Die Anmerkungen zur Vergleichbarkeit in der Antwort zu Frage 5 bezüglich der offen ausgewiesenen Kreditaufnahme des Landes beim landeseigenen Pensionsfonds gelten hier entsprechend. 6 Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 2) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 2) Flächenländer - gesamtheit 2) in EUR je Einwohner 2014 115 104 147 90 138 154 384 75 82 0 – 63 12 – 34 – 53 – 19 65 2015 0 194 59 75 110 141 245 – 33 18 0 – 37 29 – 45 – 46 – 11 13 2016 0 – 43 104 61 112 105 250 96 55 0 0 8 – 45 0 – 5 45 *) Ohne Nettokreditaufnahme bei öffentlichen Haushalten (Gebietskörperschaften). 1) Bis 2015: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2016: Haushaltsansätze lt. ZDL. 2) Unkonsolidiert. Das Verhältnis zwischen Nettokreditaufnahme und Einwohnerzahl eignet sich nur sehr eingeschränkt als Vergleichsgröße zwischen den Bundesländern , da Salden aus Rücklagenbewegungen und anderen haushaltstechnischen Bewegungen sowie etwaige Überschüsse oder Fehlbeträge aus Vorjahren nicht berücksichtigt werden. Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 2) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 2) Flächenländer - gesamtheit 2) in v. H. 2014 3,1 – 2,9 4,0 2,6 3,9 4,0 9,7 2,2 2,3 0,0 – 1,4 0,3 – 0,8 – 1,3 – 0,4 1,8 2015 0,0 – 5,3 1,6 2,1 3,0 3,6 6,1 – 0,9 0,5 0,0 – 0,8 0,6 – 1,0 – 1,1 – 0,3 0,3 2016 0,0 – 1,1 2,7 1,7 2,9 2,6 6,1 2,5 1,4 0,0 0,0 0,2 – 0,9 0,0 – 0,1 1,1 1) Bis 2015: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2016: Haushaltsansätze lt. ZDL. 2) Unkonsolidiert. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 7. Wie hoch ist zum Ende des Jahres 2015 und voraussichtlich zum Ende des Jahres 2016 der Bestand an Kreditermächtigungen, die im jeweiligen Haushaltsjahr nicht genutzt wurden, ins nachfolgende Haushaltsjahr übertragen wurden oder in sogenannten „Rücklagen“ bevorratet werden (bitte detaillierte Aufstellung)? Inwieweit der Bestand an Kreditermächtigungen für das Jahr 2016 in Anspruch genommen wird, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden. 8. Wie hoch sind zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 die Kredite, die die „PLP Management GmbH & KoKG“ zum Kauf oder im Rahmen der Aktivierung von Landesvermögen aufgenommen hat und noch refinanzieren muss? Sowohl zum 31. Dezember 2014 und zum 31. Dezember 2015 als auch voraussichtlich zum 31. Dezember 2016 wird die PLP Mana - ge ment GmbH & Co. KG über ein positives Eigenkapital verfügen. In der Bilanz zum 31. Dezember 2014 sind dabei Kredite in Höhe von rund 659 Mio. EUR und zum 31. Dezember 2015 in Höhe von rund 632 Mio. EUR ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2016 wird voraussichtlich ein Kreditbestand von ca. 609 Mio. EUR vorhanden sein. 9. In welchem Verhältnis steht bei den beiden Landesbetrieben LBB und LBM Ende 2014, 2015 und voraussichtlich Ende 2016 das ausgewiesene Kapital der Betriebe zu den Bankverbindlichkeiten? LBB: Das ausgewiesene Kapital steht zu den Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 im Verhältnis 2,15:1, zum 31. Dezember 2015 im Verhältnis 2,24:1 und voraussichtlich zum 31. Dezember 2016 (Prognose) im Verhältnis 2,23:1. Der Anteil der Gesellschafterdarlehen am ausgewiesenen Kapital beträgt zum 31. Dezember 2014 rund 48 %, zum 31. Dezember 2015 rund 45 % und voraussichtlich zum 31. Dezember 2016 (Prognose) rund 44 %. LBM: Das ausgewiesene Kapital steht zu den Bankverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2014 im Verhältnis 1,04:1, zum 31. Dezember 2015 im Verhältnis 0,96:1 und voraussichtlich zum 31. Dezember 2016 (Prognose) im Verhältnis 0,90:1. Der Anteil der Gesellschafterdarlehen am ausgewiesenen Kapital beträgt zum 31. Dezember 2014 rund 36 %, zum 31. Dezember 2015 rund 32 % und voraussichtlich zum 31. Dezember 2016 (Prognose) rund 29 %. 10. Welche Institutionen sind nach Auffassung der Landesregierung bei der Berechnung der Verschuldung gemäß Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzubeziehen? Gemäß Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist dem Land auch die Kreditaufnahme einer juristischen Person, an der das Land maßgeblich beteiligt ist, zuzurechnen, sofern die Kreditaufnahme im Auftrag des Landes und zur Finanzierung staatlicher Aufgaben erfolgt und die Zins- und Tilgungsleistungen aus dem Landeshaushalt zu erbringen sind. Diese Voraussetzungen müssen allesamt erfüllt werden. Bisher erfüllt lediglich ein Teil der Kreditaufnahme der Universitätsmedizin Mainz diese Tatbestände . Im Rahmen der Berechnung des strukturellen Defizits werden die mit Schuldendiensthilfen finanzierten Kreditaufnahmen für Großgeräte (Kapitel 09 13, Titel 664 11) und Hochbauten (Kapitel 12 15, Titel 664 11) einbezogen. 7 Land LBM LBB in Mio. EUR Ansatz 2015 (Kapitel 20 05 Titel 325 01) Ist 2015 (Kapitel 20 05 Titel 325 03) Einnahmerest 2014 (Kapitel 20 05 Titel 325 01) Rest-Kreditermächtigung aus 2014 (§ 18 Abs. 3 LHO) 8 760,3 160,7 1 074,1 3 289,1 75,0 38,0 Kreditermächtigung 2015 Kreditaufnahme 2015 Einnahmerest 2015 (Kapitel 20 05 Titel 325 01) (31. August 2016) 13 284,1 – 6 281,5 – 1 127,8 298,3 – 275,0 57,0 – 30,0 Rest-Kreditermächtigung 2015 In Abgangstellung der Mindertilgung 2014 Verfallen 5 874,8 – 935,8 – 8,0 verbleibende Rest-Kreditermächtigung 2015 4 939,0 98,3 57,0 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 11. Wie hoch sind im Jahr 2014, 2015 und voraussichtlich im Jahr 2016 die Zinszahlungen, die die „PLP Management GmbH & Co. KG“ leisten muss? Die Zinsaufwendungen belaufen sich im Jahr 2014 auf rund 16,6 Mio. EUR, im Jahr 2015 auf rund 14,8 Mio. EUR und für das Jahr 2016 voraussichtlich auf ca. 14,6 Mio. EUR. Diese Zinsaufwendungen beinhalten sowohl Darlehenszinsen als auch Swap-Zinsen. Den Swap-Zinsen stehen auch Swap-Erträge gegenüber. 12. Wie hoch sind im Jahr 2014, 2015 und voraussichtlich im Jahr 2016 die Zinszahlungen, die aus den Krediten am Kreditmarkt für den Landeshaushalt (Kernhaushalt), für die Kredite beim Pensionsfonds soweit in den anderen Positionen nicht enthalten, für die private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen, für die Kredite der Mainzer Universitätsklinik und die Finanzierung des Krankenhausbaues aus dem Landeshaushalt zu leisten sind sowie die Zinszahlungen der Landesbetriebe für deren Kredite am Kreditmarkt? Zinszahlungen in Rheinland-Pfalz: 13. Wie hoch ist der Anteil aller dieser Zinszahlungen an den Steuereinnahmen des Landeshaushaltes mit und ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in 2014, 2015 und voraussichtlich in 2016? Anteil der Zinszahlungen an den Steuereinnahmen von Rheinland-Pfalz: 8 2014 Ist 2015 Ist 2016 voraussichtliches Ist in Mio. EUR Kernhaushalt (Kreditmarktschulden) 1) 945,7 815,7 1 002,6 Landesbetrieb Mobilität (Kreditmarktschulden) 55,1 52,1 51,4 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Kreditmarktschulden) 22,8 22,1 22,1 Klinikum Johannes Gutenberg-Universität 1,5 1,1 1,3 Krankenhausinvestitionen 2) 8,4 7,7 7,0 Private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen – Mietkauf von Straßen (Mogendorfer Modell) – Mietkauf von Deichen 1,6 0,2 1,2 1,3 0,0 1,1 1,3 0,0 1,2 Summe 1 035,1 900,1 1 085,7 1) Darin sind auch die Zinszahlungen für die Schulden des Landes beim Pensionsfonds und der Versorgungsrücklage enthalten. 2016: Haushaltsansatz. 2) Es handelt sich hierbei nicht um Zinszahlungen des Landes, sondern um den Finanzierungsbeitrag (Zinsanteil) an Krankenhausträger für die von diesen aufgenommenen Darlehen. Zins-Steuer-Quote 2014 2015 2016 Steuereinnahmen 1) ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in Mio. EUR 11 041,5 11 451,5 11 997,4 Zins-Steuer-Quote (ohne Berücksichtigung von LFA und BEZ) in % 9,4 % 7,9 % 9,0 % Steuereinnahmen 1) inklusive Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen in Mio. EUR 11 527,5 11 996,0 12 480,5 Zins-Steuer-Quote in % 9,0 % 7,5 % 8,7 % 1) Inklusive Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 14. Wie hoch sind in diesen Jahren die Zinsausgaben je Einwohner und der Anteil der Zinszahlungen aus dem Kernhaushalt an den Steuereinnahmen inklusive LFA und BEZ im Vergleich der Flächenländer der Bundesrepublik Deutschland? Zinsausgaben je Einwohner und Zins-Steuer-Quote im Ländervergleich *): 15. Wie hoch ist in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 der durchschnittliche Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Landeshaushalts (Kernhaushalt)? Zinssatz für Kredite am Kreditmarkt des Kernhaushalts: 16. Welche Auswirkungen wären nach Einschätzung der Landesregierung in den einzelnen Jahren des Finanzplanungszeitraumes für die Zinszahlungen des Landes für den Kernhaushalt, den Pensionsfonds, die Landesbetriebe zu erwarten, wenn ab 2017 der durchschnittliche Zinssatz für die Bruttoneuverschuldung um jeweils 1 % steigt? Zunächst sei darauf hingewiesen, dass eine isolierte Betrachtung eines Anstiegs des durchschnittlichen Zinssatzes von 1 Prozent p. a. nicht zielführend ist. Einhergehend mit einem so erheblichen Zinsanstieg müssten die Auswirkungen von Inflation und Steuereinnahmen , die im Normalfall dann ebenfalls ansteigen, beachtet werden. Zudem ist zu beachten, dass beim derzeitigen Zinsniveau selbst bei einem Anstieg um 1 bis 2 Prozentpunkte Anschlusskredite realisiert werden würden, die in ihrer Verzinsung unter der Verzinsung ausgelaufener Papiere lägen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage wie folgt: Die Finanzplanung der Landesregierung berücksichtigt alle Einnahme- und Ausgabepositionen des Landes. Bei den Zinsausgaben wurde für das Zinsniveau bei den 10-jährigen Staatsanleihen ein zügiger Anstieg von 0,8 Prozent (Stand 2015) auf 4,4 Prozent im Jahr 2018 angenommen. 1) Dieses Niveau wird für den Planungszeitraum vollständig beibehalten. Darüber hinaus wird die Zins- 9 a) Zinsausgaben je Einwohner Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit in EUR je Einwohner 2014 148 70 196 196 203 236 475 274 175 175 198 63 265 257 172 174 2015 142 65 191 177 188 203 431 229 161 147 177 52 247 233 153 160 2016 162 66 185 198 166 249 430 237 164 150 182 58 230 228 152 162 b) Zins-Steuer-Quote Jahr 1) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West BB MV SN ST TH Flächenländer Ost Flächenländer - gesamtheit in v. H. 2014 5,1 2,4 6,8 7,2 7,2 8,2 15,9 9,9 6,2 5,2 5,5 1,8 7,6 7,3 5,0 5,9 2015 4,7 2,2 6,3 5,9 6,3 6,8 13,5 7,4 5,3 4,2 4,8 1,5 6,8 6,4 4,3 5,1 2016 5,3 2,2 6,0 6,5 5,2 8,0 13,1 7,5 5,3 4,2 5,0 1,7 6,3 6,3 4,3 5,1 *) Steuereinnahmen zzgl. Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund sowie Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und aus Bundesergänzungszuweisungen; abzgl. Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. 1) Bis 2015: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2016: Haushaltsansätze lt. ZDL. 2014 2015 2016 2,81 % 2,40 % 2,35 %(voraussichtlich) 1) Vgl. Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2015 bis 2020, S. 37 ff. Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode ausgabenposition seit einigen Jahren, insbesondere durch Vereinbarung längerfristiger Zinsbindungen, stabilisiert. Damit hat die Landesregierung bereits Vorsorge für eine Normalisierung des allgemeinen Zinsniveaus am Kreditmarkt getroffen. Zudem tragen der strikte Konsolidierungskurs und der damit verbundene Rückgang der Nettokreditaufnahme zu einem geringeren Anstieg der Zinsausgaben bei. 17. Welche Vorsorge hält die Landesregierung für den Fall für angebracht, dass angesichts des derzeit extrem niedrigen Zinsniveaus eine allmähliche Steigerung der allgemeinen Zinssätze für Zinsen am Kreditmarkt erfolgt? Die Kreditaufnahme des Landes konzentriert sich vermehrt auf den Abschluss festverzinslicher Kredite mit längeren Laufzeiten, um das aktuell sehr niedrige Zinsniveau für die Zukunft zu sichern. Daneben wurden in diesem Jahr über ergänzende Vereinbarun - gen Kredite auf dem aktuell niedrigen Zinsniveau abgesichert. Schließlich berücksichtigt die Finanzplanung einen möglichen Anstieg des Zinsniveaus, sodass Vorsorge getroffen ist. 18. Wie hoch ist zum Jahresende 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 die Vorbelas tung künftiger Haushalte, gerechnet auf fünf Jahre – aus Verpflichtungsermächtigungen, – aus verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen (Bewilligungen und Vorabzusagen für Bewilligungen gegliedert nach Haushaltstiteln ), – aus Zinszahlungen für die Kredite des Kernhaushalts, der Landesbetriebe, der Universitätskliniken, der privaten Vorfinanzierungen , den Krediten zur Krankenhausfinanzierung, – aus den Versorgungsansprüchen von Landesbediensteten und deren Hinterbliebenen? Zu Punkt 1: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich nicht nur auf fünf Jahre, sondern stellen – entsprechend dem Ausweis im Haushaltsplan und den Vorgaben der Haushaltstechnischen Richtlinien – die künftigen Belastungen aus Verpflichtungsermächtigungen umfassender dar. Für die Prognose der Belastung zum Jahresende 2016 wurden 70 v. H. der für das Jahr 2016 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen hinzugerechnet, da dies der tatsächlichen Inanspruchnahme in den letzten Jahren inklusive eines Sicherheitszuschlags für die im Vollzug hinzukommenden Belastungen entspricht. Die eingegangenen Verpflichtungen aus den Haushaltsjahren bis einschließlich 2015 in Höhe von 1 672,6 Mio. EUR sind fällig im Jahr 2016 in Höhe von 475,9 Mio. EUR, im Jahr 2017 in Höhe von 302,4 Mio. EUR, im Jahr 2018 in Höhe von 170,1 Mio. EUR und in den Jahren 2019 ff. (einschließlich unbestimmter Fälligkeiten) in Höhe von 724,1 Mio. EUR. Die eingegangenen Verpflichtungen aus den Haushaltsjahren bis einschließlich 2016 (Prognose) in Höhe von voraussichtlich 2 036,4 Mio. EUR sind fällig im Jahr 2017 in Höhe von 586,9 Mio. EUR, im Jahr 2018 in Höhe von 387,8 Mio. EUR und in den Jahren 2019 ff. (einschließlich unbestimmter Fälligkeiten) in Höhe von 1 061,6 Mio. EUR. Zu Punkt 2: In den Jahren 2015 und voraussichtlich 2016 wurden keine verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen gegeben, die zu Vorbelastungen künftiger Haushalte führen. Zu Punkt 3: Unter der Annahme, dass die Durchschnittsverzinsung über den betrachteten Zeitraum konstant bleibt, ergeben sich folgende Vorbelastungen zukünftiger Haushalte: 10 2016 bis 2020 2017 bis 2021 in Mio. EUR Kernhaushalt 1) 4 126 4 176 Landesbetriebe 359 345 Klinikum Johannes Gutenberg-Universität 6 7 Private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten 10 6 Krankenhausinvestitionen 2) 36 33 1) Die Zinszahlungen des Kernhaushaltes enthalten auch rund 600 Mio. EUR Zinszahlungen an den landeseigenen Pensionsfonds und die Versorgungsrücklage . Sie stellen streng genommen keine Vorbelastung dar. 2) In den Vorbelastungen im Bereich Krankenhausfinanzierung können auch Verbindlichkeiten enthalten sein, welche über den erfragten Fünf - jahreszeitraum hinausgehen. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 Zu Punkt 4: Die Vorbelastungen aus den Versorgungsansprüchen der Landesbediensteten zu den Stichtagen 31. Dezember 2015 und 31. Dezem - ber 2016 stellen sich wie folgt dar: Der Prognose (ohne Globalhaushalte) liegt die voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Versorgungsempfänger zugrunde. Den Zahlen liegen der Haushaltsplan 2016 sowie Schätzungen für die Jahre 2017 ff. zugrunde. 19. Wie hoch sind in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Aufwendungen des Landes zum Ausgleich von Verlusten privatwirtschaftlicher Firmen mit Landesbeteiligungen und die Erträge aus solchen Beteiligungen (Auflistung)? Unter Zugrundelegung der Kriterien des Beteiligungsberichts ergeben sich folgende Zahlen: 20. Wie hoch sind nach Einschätzung der Landesregierung die jährlichen Investitionen, die notwendig wären, um das Immobilienvermögen des Landes bei Hochbauten und landeseigenen Verkehrsanlagen (aufgegliedert nach Kategorien) im bilanziellen Wert und der Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten? Vorausgeschickt sei, dass sich nach Auffassung der Landesregierung die Investitionen nach dem tatsächlichen Bedarf richten sollten . Der Investitionsbedarf weicht daher in der Regel von den im jeweiligen Jahr anfallenden Abschreibungen ab. Hochbauten: Um die Hochbauten des Landes im bilanziellen Wert und der Wahrung von technischer Qualität und Sicherheit zu erhalten, sind nach Einschätzung der Landesregierung jährlich rund 100 Mio. EUR inklusive Baunebenkosten notwendig. Landeseigene Verkehrsanlagen: Um die Verkehrsanlagen im bilanziellen Wert zu erhalten, müssen die Investitionen die Abschreibungen übersteigen. Wie die Landes regierung bereits in Beantwortung der Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Jürgen Klein (AfD) „Investitionsbedarf Straßenbaumaßnahmen“ (Drucksache 17/499 vom 19. Juli 2016) aufgezeigt hat, betragen in der Planung für 2016 die Abschreibungen auf die Landesstraßen und Ingenieurbauwerke voraussichtlich 93 Mio. EUR, denen aktivierungsfähige Werte in Höhe von 104,2 Mio. EUR gegenübergestellt sind. Damit werden die Abschreibungen überdeckt und der bilanzielle Wert der Straßenanlagen zumindest erhalten. Bezüglich des Investitionsbedarfs des LBM zur Wahrung der technischen Qualität und der Sicherheit des Landesstraßennetzes wird auf die Antwort zu Frage 22 der Großen Anfrage der Fraktion der CDU „Landesbetrieb Mobilität und Straßenbau in Rheinland- Pfalz“ (Drucksache 16/5311 vom 20. Juli 2015) hingewiesen. Im Übrigen ist vorgesehen, in der neuen Legislaturperiode im Rahmen einer Mobilitätsoffensive 600 Mio. EUR auszugeben. Die zu tätigenden Investitionen zur Substanzerhaltung der Verkehrsanlagen des BLAW (Hafenmauern, Umschlagsanlagen, Straßen, Gleisanlagen etc.) erfolgen weiterhin bedarfsorientiert. 11 2016 bis 2020 2017 bis 2021 in Mio. EUR Erwartete Pensionsausgaben 8 699 9 088 2014 (Ist) 2015 (Ist) 2016 (Ansatz) in Mio. EUR Einnahmen 1,4 1,4 0,0 Ausgaben 23,4 28,0 22,1 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 21. Wie hoch ist zum Jahresende 2014, 2015 und voraussichtlich zum Jahresende 2016 das Vermögen das Landes aus Forderungen an staatliche und sonstige öffentliche Institutionen und an Private, an Beteiligungen, Immobilien und an sonstigem Vermögen (jeweils aufgegliedert)? 22. In welchem Umfang wurde 2014, 2015 und wird voraussichtlich 2016 Vermögen des Landes und der Landesbetriebe veräußert oder aktiviert (nach Jahren aufgeteilt)? 23. Welche Ausgaben wurden 2015 und werden voraussichtlich 2016 durch Stiftungen mit Beteiligung des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz getätigt? Die Ausgaben von Stiftungen mit Beteiligungen des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem , Wissenschaft und Forschung sowie der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz haben sich im Jahre 2015 auf 10,4 Mio. EUR belaufen und werden im Jahre 2016 voraussichtlich den Betrag von 10,1 Mio. EUR erreichen. 12 Landesvermögen*) Jahr Geldforderungen Beteiligungen Immobilien sonstiges Vermögen in Mio. EUR 2014 6 566,7 324,1 7 192,21) 1 591,9 2015 7 034,7 324,2 7 176,01) 1 520,2 2016 Es ist keine belastbare Prognose zum Jahresende möglich. *) Zum Berichtszeitpunkt liegen für das abgelaufene Haushaltsjahr 2015 noch nicht in allen Bereichen die zu einer belastbaren Beantwortung erforderlichen Daten vor. Insbesondere stehen Abschlüsse der Landesbetriebe und Globalhaushalte aus, die für die Angaben über den Wert der Immobilien und das sonstige Vermögen notwendig sind. Für das Jahr 2015 sind die Angaben deshalb als vorläufig zu betrachten bzw. musste teils auf die Vorjahreswerte aus 2014 zurückgegriffen werden. Voraussichtliche Zahlen für das laufende Jahr 2016 verbieten sich aufgrund der unvollständigen Datenlage. 1) Bilanziertes Grundvermögen der Landesbetriebe. 2014 Ist 2015 Ist 2016 Ansatz in Mio. EUR Kernhaushalt Vermögenserlöse (Obergruppe 13) Aktivierung von Vermögen 40,3 – 61,4 – 25,6 – Landesbetrieb Mobilität Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 0,5 0,0 0,7 0,0 0,6 0,0 Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 3,7 0,0 9,7 0,0 16,0 0,0 BLAW Vermögenserlöse Aktivierung von Vermögen 0,0 0,0 0,0 0,0 k. A. k. A. Aktivierung wurde im Sinne der Fragestellung hierbei nicht als buchhalterisches Verfahren zur Erfassung von Vermögensgegenständen im Sinne der Bilanzierung verstanden. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 24. Welche jährlichen Ausgaben wie Kredite oder Zuschüsse, und welche Bürgschaften und Garantien zur Förderung der Wirtschaft des Landes tätigt die Investitions- und Strukturbank des Landes (ISB) aus Eigenmitteln (also nicht aus der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ) zur Förderung der Wirtschaft des Landes im Jahr 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? Die bewilligten Bürgschaften und Garantien sowie die Ausgaben für Kredite und Zuschüsse aus den Eigenmitteln der Investitionsund Strukturbank (ISB) zur Förderung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft stellen sich wie folgt dar: 25. In welcher Höhe wurden oder werden 2014, 2015 und 2016 Investitionsausgaben, allgemeine Verwaltungskosten oder Ausgaben für Zuwendungen (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen ausgelagert? Im angefragten Zeitraum wurden keine Ausgaben aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen ausgelagert. 26. Welche Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung gab es in den Jahren 2014, 2015 und gibt es voraussichtlich 2016? Siehe Antwort zu Frage 27. 27. In welchem Umfang sind diese rückfließenden Mittel infolge der Maßnahmen zum Verkauf und zur Aktivierung des Wohnungsbauvermögens ab dem Jahr 2004 gebunden und stehen als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushaltes oder die Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung? Die Rückflüsse aus Darlehen im Rahmen der Wohnungsbauförderung betrugen im Jahr 2014 rund 154,3 Mio. EUR und im Jahr 2015 rund 184,7 Mio. EUR. Diese rückfließenden Mittel standen im Jahr 2014 zu rund 65,9 % und im Jahr 2015 zu rund 47,9 % als allgemeine Deckungsmittel des Landeshaushalts oder zur Finanzierung der künftigen Wohnungsbauförderung nicht mehr zur Verfügung. Ein Großteil der Rückflüsse besteht aus außerplanmäßigen Tilgungen, die sich jedoch für die Zukunft nicht seriös prognostizieren lassen. 28. Welche darüber hinausgehenden Vorbelastungen des Landeshaushaltes in welcher Höhe sind aus diesen Finanztransaktionen entstanden ? Die Belastungen aus diesen Finanztransaktionen sind bei Kapitel 12 25 Titel 539 71 etatisiert, die damit korrespondierenden Erträge aus Zinssicherungsgeschäften bei Kapitel 12 25 Titel 162 71 sowie der Tilgungsertrag bei Kapitel 12 25 Titel 182 71. Die Nettobelastung ist aus der folgenden Tabelle (in Mio. EUR) ersichtlich: 13 2014 2015 Plan 2016 in TEUR Bürgschaften/Garantien (Bewilligungen) 900 7 672 12 000 Ausgaben Darlehen (Ausfälle) 108 764 1 684 Ausgaben Zuschüsse 0 0 0 2014 2015 Belastungen 55,4 49,8 Erträge aus Zinssicherungsgeschäften 7,1 6,4 Tilgungsertrag 14,5 13,7 Nettobelastung 33,8 29,7 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 29. Wie hoch waren die Steuereinnahmen des Landeshaushalts je Einwohner ohne und mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen im Vergleich zu den anderen Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2014, 2015 und wie hoch werden sie voraussichtlich 2016 sein? Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass im bundesstaatlichen Finanzausgleich auch 64 % der Gemeindesteuerkraft berücksichtigt werden. Die im Finanzausgleich hierdurch gezahlten Beträge unterzeichnen die auf Landesebene den Zahlerländern zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen, die vereinnahmten Beträge überzeichnen die auf Landesebene den Empfängerländern zur Verfügung stehenden Steuermittel. 30. Welche zweckgebundenen und welche nicht zweckgebundenen Zuweisungen erhielt das Land 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 durch den Bund, durch die Europäische Union und andere Stellen (aufgegliedert)? Siehe Antwort zu Frage 31. 31. In welchem Umfang werden in der gleichen Zeit notwendige Landesergänzungsmittel zu diesen Zuweisungen verausgabt? 14 Steuereinnahmen 1) ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen: Jahr 2) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 3) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 3) Flächenländer - gesamtheit 3) in EUR je Einwohner 2014 3 105 3 261 3 170 2 691 2 745 2 760 2 702 2 657 2 941 2 616 2 738 2 624 2 636 2 668 2 647 2 892 2015 3 187 3 424 3 326 2 916 2 925 2 848 2 893 2 955 3 104 2 820 2 854 2 798 2 817 2 816 2 816 3 057 2016 3 321 3 471 3 420 2 949 3 079 2 984 2 976 3 017 3 206 2 966 2 890 2 750 2 869 2 903 2 858 3 148 Steuereinnahmen 1) inklusive Länderfinanzausgleich 4) und Bundesergänzungszuweisungen: Jahr 2) BW BY HE NI NW RP SL SH Flächenländer West 3) BB MV SN ST TH Flächenländer Ost 3) Flächenländer - gesamtheit 3) in EUR je Einwohner 2014 2 878 2 879 2 882 2 737 2 826 2 881 2 997 2 774 2 844 3 337 3 626 3 441 3 500 3 507 3 466 2 947 2015 3 001 3 001 3 018 2 993 3 004 2 983 3 180 3 084 3 008 3 481 3 706 3 545 3 636 3 612 3 581 3 103 2016 3 080 3 047 3 110 3 035 3 164 3 104 3 269 3 156 3 102 3 581 3 680 3 455 3 635 3 643 3 573 3 180 1) Inklusive Kompensationsmittel für den Übergang der Ertragshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund. 2) Bis 2015: endg. Ist lt. ZDL-Vierteljahreskassenstatistik; 2016: Haushaltsansätze lt. ZDL. 3) Unkonsolidiert. 4) Inklusive Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und abzgl. Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Haushaltsjahr Bundeszuweisung EU-Mittel Sonstige Landesanteil zweckgebunden nichtzweckgebunden zweckgebunden nicht zweckgebunden zweckgebunden nicht zweckgebunden in Mio. EUR 2014 1 012,80 0,00 85,30 0,00 4,30 0,00 152,40 2015 1 086,90 0,00 90,08 0,00 3,43 0,00 188,31 2016 (Prognose) 1 126,12 0,00 57,00 0,00 3,14 0,00 217,75 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 32. Welche Eigenmittel (außerhalb der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln) setzte die Investitions- und Strukturbank (ISB) in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein, gegliedert nach verlorenen Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften? Die Investitions- und Strukturbank (ISB) setzte für Zwecke der Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft folgende Eigenmittel ein: 33. Welche Eigenmittel des Haushaltes setzt das Land im gleichen Zeitraum für die Wirtschaftsförderung (ohne Landwirtschaft) und für die Landwirtschaft ein? 34. Wie entwickelten sich die Nettozahlungen (nach Abzug von Erstattungen und Zuweisungen) aus dem Landeshaushalt nach Bundessozialhilfegesetz für Wohngeld, für Landesblindengeld und für die Kosten bzw. Kostenerstattungen, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern fällig wurden, im Jahr 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? 35. Wie entwickelt sich die Zahl der Landesbediensteten (in Vollzeitstellen) in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016, gegliedert nach Ressorts (ohne Landtagsverwaltung und Rechnungshof)? Die Zahl der Landesbediensteten richtet sich nach dem mit der Personalausgabenbudgetierung ab dem Jahr 1997 eingeführten Begriff des „Zahlfalls“, mit dem die individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeiten in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden. Hierbei werden auch nur die auf etatisierten Planstellen/Stellen (Gruppen 422 und 428) geführten Landesbediensteten berücksichtigt. Unberücksichtigt bleiben danach Zahlfälle, die zwar auf Stellen im Landeshaushalt zu führen sind, die aber aus verschiedenen Gründen nicht aus dem Landeshaushalt finanziert werden. 15 2014 2015 Plan 2016 in TEUR Bürgschaften/Garantien (Bewilligungen) 900 7 672 12 000 davon Landwirtschaft 0 0 0 davon Ausfälle 368 453 950 Darlehen (Bewilligungen) 6 237 6 721 23 938 davon Landwirtschaft 0 0 0 davon Ausfälle 108 764 1 684 verlorene Zuschüsse 0 0 0 davon Landwirtschaft 0 0 0 2014 2015 2016(Prognose) in Mio. EUR Wirtschaftsförderung 26,4 30,7 29,6 Landwirtschaftsförderung 18,1 18,9 20,9 Haushaltsjahr SGB XII 1) Wohngeld Landes-blindengeld Asylsuchende und Flüchtlinge 2) in Mio. EUR 2014 481 17 16 41,2 2015 466 15 15 144,9 2016 (Prognose) 482 25 16 113,8 1) Steigende Ausgleichszahlungen des Bundes sind für die finanziellen Belastungen durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung berücksichtigt. 2) Zur Ermittlung der Nettoausgaben wurden Erstattungszahlungen nach dem Landesaufnahmegesetz sowie Kostenerstattungen für Flüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina und die hiervon abzusetzenden Bundeserstattungen berücksichtigt. Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Ferner gehen in die Zahlfallermittlungen nicht diejenigen ein, für die in dem entsprechenden Monat kein Grundgehalt bzw. -entgelt gezahlt wurde. Zahlungen, die lediglich die Zusatzversorgung beitrags- oder umlagefrei weiterführen oder lediglich das Kindergeld beinhalten, stellen im Rahmen der Personalausgabenbudgetierung keine Zahlfälle dar. Die so ermittelte Anzahl der Landesbediensteten in Vollzeitäquivalenten wird im Budgetbericht zum 31. Juli (ab dem Haushaltsjahr 2016 zum 30. Juni) und zum 31. Dezember eines jeden Jahres dargestellt, dort in der Anlage 2. Hieraus ergibt sich für die Jahre 2014, 2015 und anhand einer Prognose der Ressorts für das Haushaltsjahr 2016 folgende Entwicklung: 36. Wie hoch sind in diesen Jahren die Personalkosten des Landes (ohne Landtagsverwaltung und ohne Rechnungshof), gegliedert nach Einzelplänen und nach a) Kosten für aktive Bedienstete, b) Kosten für Pensionäre, c) anteilige Zahlungen an den Pensions fonds (auch wenn diese in der Hgr. 8 veranschlagt sind), d) Beihilfekosten für aktive Beamte und e) Beihilfekosten für Pensio näre? Siehe Anlage zu Frage 36. Der als Anlage beigefügten Übersicht sind die Jahresergebnisse der Hauptgruppe 4 – Personalausgaben – differenziert nach Ausgaben , die dem aktiven Bereich bzw. dem Bereich der Versorgung zuzuordnen sind, zu entnehmen. Für das Haushaltsjahr 2016 sind die aufgelaufenen Ausgaben der Hauptgruppe 4 bis einschließlich Juli 2016 dargestellt. 37. Welche Zahl an Landesbediensteten (in Vollzeitstellen), gegliedert nach Ressorts hält die Landesregierung für die kommenden fünf Jahre für notwendig? Siehe Antwort zu Frage 38. 38. Welche Entwicklung der Personalkosten des Landes ergibt sich daraus? Prinzipiell strebt die Landesregierung die Zahl der Landesbediensteten an, mit der möglichst effizient die vorgegebenen Aufgaben des Landes erfüllt werden können. Die Entwicklung der Personalausgaben ist im Übrigen in Teilen dem unmittelbaren Einfluss der Landesregierung entzogen. Dies gilt z. B. für die Beihilfeausgaben, die von der öffentlichen Gesundheit und vom medizinischen Fortschritt abhängen. Für die Versorgungsausgaben sind die Ruhestandsabgänge und die Lebenserwartung relevant. Allgemein sind die Vorgaben der Verfassung zu berücksichtigen, insbesondere das Alimentationsprinzip. Der Ministerrat hat eine Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ eingesetzt. Diese erarbeitet Vorschläge dazu, wie bis zum Ende des Jahres 2020 eine Gesamteinsparung von 2 000 Stellen und Vollzeitäquivalenten erreicht werden kann, aber auch, wie innerhalb dieser Gesamteinsparung bis zum Ende des Jahres 2020 in der allgemeinen Landesverwaltung insbesondere im Bereich der Minis - terien und der Mittelbehörden 600 Stellen und Vollzeitäquivalente budgetwirksam abgebaut werden können. 16 Einzelplan zum Dezember 2014 in Vollzeit (gerundet) zum Dezember 2015 in Vollzeit (gerundet) Prognose zum Dezember 2016 (gerundet) 02 218 225 220 03 14 563 14 653 14 697 04 7 015 6 959 6 857 05 7 839 7 784 7 891 06 1 379 1 362 1 342 07 210 276 367 08 638 641 646 09 37 342 37 401 37 785 14 2 220 2 216 2 189 15 – – 1 Gesamt 71 424 71 517 71 995 Anmerkungen: Nicht enthalten sind die Zahlfälle der Landtagsverwaltung und des Rechnungshofs. Zahlfallermittlung ohne Berichtigung Altersteilzeit Blockmodell für Beamtinnen/Beamte und Beschäftigte; Landesbedienstete, die in Altersteilzeit – Blockmodell – gehen, werden bis zum Ende ihrer Altersteilzeit aufgrund des reduzierten Grundgehalts bzw. des Grundentgelts nur noch mit der Hälfte des bisherigen Vollzeitanteils erfasst. Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 Die Planung zu den Personalausgaben des Landes für die Jahre 2015 bis 2020 kann dem Finanzplan – Stand September 2015 – entnommen werden. Diese Ausgabenplanung wird mit dem kommenden Finanzplan, den die Landesregierung mit dem Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 dem Landtag zuleitet, aktualisiert. 39. Welche jährlichen Einzahlungen in den Pensionsfonds nach neuem Recht (Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Pensionsfonds ) und welche jährlichen Entnahmen aus der sogenannten „Kanther-Rücklage“ hält die Landesregierung für notwendig oder angemessen , um von 2017 bis 2020 einen Landeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung zu erreichen? Die Landesverfassung schreibt einen strukturell ausgeglichenen Haushalt ab dem Jahr 2020 vor (Artikel 117 Abs. 1 Satz 1 Landesverfassung i. V. m. Artikel 2 des Änderungsgesetzes vom 23. Dezember 2010). Hierfür ist der strukturelle Saldo die entscheidende Mess-größe, nicht die Nettokreditaufnahme. Die Versorgungsrücklage (sogenannte Kanther-Rücklage) dient zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen (§ 3 a Abs. 7 Satz 1 Landesgesetz über den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz). Dies vorangestellt, beantworte ich die Frage 39 wie folgt: Für die Festlegung der Höhe von Zuführungen an den Pensionsfonds und von Entnahmen aus der Versorgungsrücklage ist die Entwicklung der Versorgungsausgaben sowie des Fonds- und des Rücklagevermögens von Bedeutung. Diese wiederum hängen insbesondere von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, von den Änderungen beim Lohn- und Zinsniveau, von Tarifabschlüs sen sowie von der Haushaltsentwicklung ab, die vor einer Festlegung abzuwarten sind. Im Übrigen bestimmt der Haushaltsgesetzgeber die Höhe künftiger Zuführungen und möglicher Entnahmen. 40. Welche Ausgaben des Landeshaushalts entfallen in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit ? 41. Welche Haushaltsreste entstanden 2014 und 2015 und welche Reste wurden in das Folgejahr übertragen? 17 Ausgaben in Mio. EUR Jahr Ansatz Ist 2014 3,6 3,2 2015 3,6 3,3 2016 3,5 Ausgabereste Jahr „klassisch“ nach § 45 LHO „Bonus-/Malussystem“ Gesamt in Mio. EUR 2014 658,2 415,9 1 074,1 2015 (Stand: 31. August 2016) 681,0 446,8 1 127,8 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 42. Welches sind für das Haushaltsjahr 2014 und 2015 die zehn Titel mit den größten Haushaltsresten? 43. Wie entwickelt sich das Verhältnis der laufenden Ausgaben zu den laufenden Einnahmen in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016? Eine Unterscheidung der Einnahmen und Ausgaben in solche laufender Art ist in den haushaltsrechtlichen Regelungen des Landes nicht vorgesehen. Eine entsprechende Betrachtung und Darstellung der Finanzströme, wie sie beispielsweise der Rechnungshof Rheinland-Pfalz in seinen Jahresberichten bei der Beurteilung der Haushaltslage des Landes und ihrer voraussichtlichen Entwicklung gewählt hat, erfolgt insoweit weder für die Aufstellung des Haushaltsplanes noch für die Rechnungslegung. Lediglich für die Finanzplanung wird eine entsprechende Differenzierung vorgenommen. Danach setzen sich die Einnahmen der laufenden Rechnung aus der Summe der Steuern und EU-Eigenmittel, der steuerähnlichen Abgaben (ohne Münzeinnahmen), der Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit, den Zinseinnahmen, den laufenden Zuweisungen und Zuschüssen, den Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben sowie sonstigen Einnahmen der laufenden Rechnung zusammen. Bei den Ausgaben der laufenden Rechnung handelt es sich um die Summe der Personalausgaben, den laufenden Sachaufwand, die Zinsausgaben, die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse sowie die Schuldendiensthilfen. 44. Zu welcher Steigerung der Ausgaben des Landeshaushalts führte in den Jahren 2014, 2015 und voraussichtlich 2016 die Entwicklung der Energiepreise? Der LBB veröffentlicht im Zweijahresrhythmus für die in seinem wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Liegenschaften (inklusive Hochschulen) einen Energiebericht. Die Entwicklung der Energiekosten ist Bestandteil dieser Dokumentation. Der derzeitige aktuelle Energiebericht 2015 beinhaltet die Daten für die Jahre 2012 und 2013. Die Auswertung der Daten für die Jahre 2014 und 2015 befindet sich derzeit in Arbeit und wird im Jahre 2017 mit dem Energiebericht 2017 vorliegen. Aussagen zur genauen Ausgabenhöhe sind somit derzeit noch nicht möglich. Bezüglich der Entwicklung der Energiepreise für das Jahr 2016 können folgende Aus-sagen getroffen werden: Im Jahre 2015 wurde der Strombezug für den Zeitraum 2016 bis 2018 neu ausgeschrieben. Aufgrund der stark gefallenen Kurse an der Energiebörse Leipzig konnte der reine Arbeitspreis um ca. 20 % gesenkt werden. Damit können die gestiegenen Umlagen (EEG, KWKG) und Netzentgelte überkompensiert werden. Somit kann von geringeren Strombezugskosten ausgegangen werden. 18 Kapitel Titel 2014 2015(Stand: 31. August 2016) Zweckbestimmung Betrag in Mio. EUR 20 02 461 01 123,8 114,4 Globale Mehrausgaben für Personalausgaben 20 06 883 15 45,4 57,5 Zuweisungen zur Förderung des Städtebaues 20 06 883 12 34,5 36,6 Zuweisung an die Stadt Mainz 14 02 711 55 31,0 31,3 Verstärkung der Deiche an Gewässern I. Ordnung 12 25 863 71 30,0 32,1 Baudarlehen und Aufwendungsdarlehen 14 12 853 01 28,2 26,8 Darlehen für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserungder Gewässergüte gemäß § 13 Abwasserabgabengesetz 20 05 871 02 28,2 Einlösung von allgemeinen Bürgschaften und Garantien 14 13 883 01 26,1 33,8 Zuweisungen für Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung des Ressourcenschutzes für das Grundwasser und die Oberflächengewässer 20 06 613 01 23,8 Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 20 26 613 01 23,7 38,9 Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds,KFA-Anteil 20 26 613 02 38,8 Zuweisungen aus dem Kommunalen Entschuldungsfonds,Landesanteil 12 20 722 01 31,0 Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten des Landes Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 Ähnlich stellt sich die Situation für Gas (mit ca. 50 % größter Anteil im Bereich Wärme) dar. Der Gasbezug wurde 2014 für die Jahre 2015 bis 2017 neu ausgeschrieben. Der Einkauf erfolgt hierbei tranchenweise zu stichtagsbezogenen Börsenkonditionen. Auch hier entwickelte sich der Markt tendenziell rückläufig. Unter der Voraussetzung, dass sich der nutzerspezifische Energieverbrauch ähnlich den Vorjahren entwickelt, ist für die Gesamtkosten beim Wärme- und Strombedarf mit einer Tendenz zur Energiekostenstabilisierung, gegebenenfalls -reduzierung, zu rechnen. 45. Welche landesgesetzlichen und welche administrativen Maßnahmen zur Steigerung der Einnahmen und zur Begrenzung der Ausgaben des Landeshaushaltes hält die Landesregierung für notwendig, um die Nettoneuverschuldung des Landes unter Berücksichtigung des Artikel 117 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz bis zum Jahr 2019 zu beenden? Siehe Antwort zu Frage 46. 46. Welche Erhöhung von Gemeinschaftssteuern, von Landessteuern und Landesabgaben in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen zu erwartenden Einnahmen für den Landeshaushalt ist nach Auffassung der Landesregierung erforderlich, damit Rheinland-Pfalz bis spätestens 2020 auf eine Nettoneuverschuldung für seinen Haushalt verzichten kann? Die in der Landesverfassung verankerte neue Schuldenregel (Schuldenbremse) verpflichtet das Land, für das Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Der Weg hin zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt wird im Finanzplan des Landes für die Jahre 2015 bis 2020 aufgezeigt. Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2017/2018 wird die neu gewählte Landesregierung den neuen Finanzplan für die Jahre 2016 bis 2020 vorlegen. Dieser wird eine Aktualisierung der Konsolidierungsplanung enthalten. In der abgelaufenen Legislaturperiode sind eine Reihe von Konsolidierungsmaßnahmen umgesetzt worden, die in der aktuellen Legis - laturperiode fortgesetzt werden. Ausweislich der letzten Finanzplanung ist noch ein offener Handlungsbedarf von 420 Mio. EUR mit konkreten Konsolidierungsmaßnahmen zu hinterlegen. Ein Teil davon wird durch die bereits angekündigten Stelleneinsparungen erbracht. Ein weiterer Teil der Einsparungen wird jeweils in den aktuellen und kommenden Haushaltsverhandlungen zu erbringen sein. Grundsätzlich bleibt anzumerken, dass die Konsolidierung des Landeshaushalts einen laufenden Prozess darstellt, der auch zukünftig Maßnahmen erfordern kann, die heute noch nicht abschließend bekannt sind. Doris Ahnen Staatsministerin 19 Drucksache 17/1024 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 20 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1024 21