Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1047 zu Drucksache 17/810 20. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Christian Baldauf (CDU) – Drucksache 17/810 – Stand des sechsstreifigen Ausbaus der A 61 zwischen Frankenthal und Hockenheim Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/810 – vom 29. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Mit der Drucksache 15/4458 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass das Planfeststellungsverfahren 2010 abgeschlossen werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie weit sind die Planungen für den Ausbau der Autobahn 61 zwischen Frankenthal und Hockenheim inzwischen gediehen? 2. Bis wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die verschiedenen Abschnitte zu rechnen? 3. Welche Kosten wurden bisher für das Planungsverfahren aufgewendet? 4. In welchen Zeiträumen ist nach Einschätzungen der Landesregierung mit Bau und Fertigstellung des Ausbaus in den verschiedenen Abschnitten zu rechnen? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Für den Abschnitt A des sechsstreifigen Ausbaus der A 61 (Autobahnkreuz Frankenthal bis Autobahnkreuz Mutterstadt) hat der Planfeststellungsbeschluss seit dem 10. März 2015 Bestandskraft. Der Abschnitt B (Autobahnkreuz Mutterstadt bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg) befindet sich im Planfeststellungsverfahren . Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses wird frühestens Ende 2016 gerechnet. Die Rechtskraft bleibt dann abzuwarten. Die Planung des Abschnittes C (Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Baden-Württemberg bis Autobahndreieck Hockenheim) obliegt der Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg. Zu Frage 3: Die Planungsunterlagen für die Abschnitte A und B wurden im Wesentlichen von den regionalen Dienststellen des Landesbetriebs Mobilität (LBM) erstellt. Insgesamt ist von internen und externen Planungskosten in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro auszugehen . Zu Frage 4: Der Bund hat den Ausbau des Autobahnabschnittes zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und der Landesgrenze Rheinland- Pfalz/Baden-Württemberg als mögliches weiteres ÖPP-Projekt benannt. Es ist vorgesehen, das ÖPP-Vergabeverfahren für den Gesamtabschnitt – bei Nachweis der Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante – mit bestandskräftiger Planfeststellung zu beginnen. Vor diesem Hintergrund sind zu einem Baubeginn oder zu Bauzeiten derzeit noch keine Aussagen möglich. Dr. Volker Wissing Staatsminister