Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1048 zu Drucksache 17/842 21. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Herber und Gordon Schnieder (CDU) – Drucksache 17/842 – Kostenfreie Nutzung von Schwimmbädern durch Sportvereine Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/842 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In vielen Kommunen wird Sportvereinen, der DLRG, der Wasserwacht und ähnlichen Vereinen und Einrichtungen, die Schwimmsport betreiben, kostenfreier oder vergünstigter Eintritt ins Schwimmbad gewährt. In anderen wiederum nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welchen Kommunen können Vereine kommunale Bäder kostenfrei nutzen? 2. Gibt es für Vereine die Möglichkeit, Zuschüsse zu Eintrittsgeldern, die bei kommunal betriebenen Schwimmsportstätten erhoben werden, zu beantragen? Wenn ja, bei welcher Stelle? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 20. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Nach § 15 Abs. 2 Satz 3 und Satz 4 Sportförderungsgesetz Rheinland-Pfalz sind die öffentlichen Hallen- und Freibäder in der Regel von der kostenfreien Benutzung durch die Sportvereine ausgenommen. Die Träger kommunaler Schwimmbäder entscheiden mithin grundsätzlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zu welchen Bedingungen sie Sportvereinen die Nutzung der Bäder ermöglichen. Die Benutzung der Hallen- und Freibäder durch die Schulen ist stets kostenfrei. Der Landesregierung ist nicht bekannt, in welchen kommunalen Gebietskörperschaften Vereine Bäder in kommunaler Trägerschaft kostenfrei nutzen können. Die Landesregierung gewährt keine Zuschüsse zu Eintrittsgeldern, die für öffentliche Schwimmbäder zu entrichten sind. Ob Dritte Zuschüsse zu Entrittsgeldern gewähren, ist nicht bekannt. Roger Lewentz Staatsminister