Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1053 zu Drucksache 17/826 21. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/826 – Institutionelle Förderung der Fördergemeinschaft Mußbacher Herrenhof Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/826 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort zur Kleinen Anfrage Drucksache 17/183 wird die Möglichkeit einer institutionellen Förderung der Fördergemeinschaft Mußbacher Herrenhof angesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Art von Förderung ist im Genaueren gemeint? 2. An wen muss sich der Förderantrag richten? Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Frage 3 der Kleinen Anfrage „Nutzung des Johanniterguts ,Herrenhof‘ in Neustadt-Mußbach“ (Drucksache 17/437) bezog sich auf die Art der Unterstützung, die seitens des Landes für den von der Fördergemeinschaft Herrenhof e. V. durchgeführten Kulturbetrieb im Mußbacher Herrenhof grundsätzlich möglich wäre. Nach VV Nr. 2 zu § 23 LHO können Zuwendungen aus Landesmitteln zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben (Projektförderung) oder Zuwendungen zur Deckung der gesamten Ausgaben oder eines nicht abgegrenzten Teils der Ausgaben des Zuwendungsempfängers (institutionelle Förderung) gewährt werden. Diese Möglichkeit der Zuwendung steht grundsätzlich auch Kultureinrichtungen offen. Zu Frage 2: Eine Kultureinrichtung, die bisher nicht institutionell gefördert wurde, sollte die Möglichkeiten einer institutionellen Förderung zunächst mit dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erörtern. Soweit eine Einrichtung eine institutionelle Zuwendung erhalten soll, ist diese im Landeshaushalt zu veranschlagen (vgl. VV Nr. 3.4 zu § 23 LHO). Prof. Dr. Konrad Wolf Staatsminister