Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1054 zu Drucksache 17/827 21. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber (CDU) – Drucksache 17/827 – Fremdsprachenunterricht in berufsbildenden Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/827 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Unternehmen sind zunehmend darauf angewiesen, dass Auszubildende auch in Fremdsprachen geschult werden, um ihre Aufgaben im Betrieb erledigen zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welchen Ausbildungsberufen stehen Fremdsprachen mit welcher Stundenzahl im Lehrplan? Um welche Fremdsprachen handelt es sich? 2. Wie hoch war der Ausfall der regulär angesetzten Stunden in den letzten fünf Jahren je Ausbildungsberuf und Klasse? 3. Werden bei drohendem Unterrichtsausfall im Fremdsprachenbereich bei anderen Fächern Stunden gekürzt, um den Ausfall zu kompensieren? Wenn nein, warum geschieht dies nicht? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Umfang des Fremdsprachenunterrichts wird grundsätzlich nicht in Lehrplänen, sondern in den Stundentafeln geregelt. Laut der Stundentafel für die berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Weiterbildung, Jugend und Kultur vom 22. Dezember 2004 [941 D – 51 331/35], zuletzt geändert am 16. Oktober 2014) ist in den dualen Ausbildungsberufen das Unterrichtsfach Fremdsprache als Wahlpflichtfach ausgewiesen. Das Fach Fremdsprache kann mit 80 Unterrichtsstunden unterrichtet werden. Darüber hinaus wird in einigen Berufen Englisch integrativ im berufsbezogenen Unterricht im Umfang von 40 Unterrichtsstunden unterrichtet, so z. B. bei den Industriekaufleuten und den Kaufleuten für Büromanagement. Üblicherweise wird als erste Fremdsprache Englisch unterrichtet, als zweite Französisch. Dies ist nicht generell geregelt, sodass in grenznahen Bereichen die Möglichkeit besteht, Französisch auch als erste Fremdsprache anzubieten. Zu Frage 2: Hierzu liegen keine statistischen Daten vor. Zu Frage 3: Bei unerwarteten Engpässen, die z. B. durch längerfristige Erkrankungen von Lehrkräften entstehen und die nicht adäquat vertreten werden können, prüft die Schule jeden Einzelfall. Grundsätzlich werden die Pflichtstunden prioritär behandelt und Kürzungen zunächst im Bereich des Zusatzangebotes vorgenommen. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin