Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1055 zu Drucksache 17/815 21. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Gensch und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/815 – Verkaufsprozess Flughafen Hahn I Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/815 – vom 29. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Due Diligence Bericht von KPMG vom 20. April 2016 werden Bonitätsinformationen zur Verfügung gestellt (S. 9 von 47). Diesen Bonitätsinformationen ist zu entnehmen, dass SYTCL ein „B“ Rating von der General Administration of Customs of China (GACC) erhalten hat. Laut Due Dilligence Report unterteilt die GACC Unternehmen in fünf Rating-Kategorien AA, A, B, C, D bezüglich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, Kreditwürdigkeit und unternehmerischer Steuerbarkeit. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die Kriterien der GACC für die Einteilung in die Gruppen AA, A, B, C, D bekannt? Wie hat die Landesregierung die Einteilung von SYTCL bewertet? 2. Wie hat die Landesregierung, basierend auf dieser Einteilung, die Bonität und Seriosität der Firma SYTCL bewertet? 3. Welche weitergehenden Maßnahmen zur Bonitätsüberprüfung hat die Landesregierung aufgrund dieser Klassifikation vorgenommen ? 4. Hat die Landesregierung überprüft bzw. überprüfen lassen, ob SYTCL seit der Gründung und Registrierung 2013 in einer anderen Rating-Kategorie klassifiziert war? 5. Hat die Landesregierung überprüft bzw. überprüfen lassen, ob SYTCL aufgrund von Verstößen in der Vergangenheit in die Kategorie B heruntergestuft wurde? 6. Hat die Landesregierung überprüft bzw. überprüfen lassen, ob SYTCL aufgrund von Verstößen in der Vergangenheit den Kategorien C oder D zugeordnet wurde? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung stellte den Abgeordneten eine Ablichtung der am 17. Juni 2016 von KPMG dem Ministerium des Innern und für Sport zugeleiteten Originalfassung des Abschlussberichts über die durchgeführte Integritätsprüfung („Project Runway – Know Your Third Party Reports“) in englischer Sprache sowie eine zu diesem Zweck gefertigte deutsche Übersetzung jeweils in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Fassung zur Verfügung. Der Abschlussbericht besteht neben einer Zusammenfassung aus einem ersten Teil zum Stichtag 20. April 2016, der um einen aktualisierten Informationsstand zum 30. Mai 2016 ergänzt wurde, sowie einem zweiten und dritten Teil zum Stichtag 30. Mai 2016. Die Fragestellung bzw. die Seitenangabe bezieht sich dabei auf den ersten Teil des Abschlussberichts, und hier auf den dort wiedergegebenen Informationsstand vom 20. April 2016. Zu diesem Abschlussbericht wurden mit den Kleinen Anfragen 17/773, 17/774, 17/815 und 17/816 aktuell vier Kleine Anfragen mit insgesamt 21 Fragen zu diesem Sachverhalt gestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 6: Entsprechend der Handlungsempfehlung von KPMG vom 12. August 2015 beauftragte das Land KPMG mit der Durchführung einer Integritätsprüfung. Dabei handelt es sich um eine Prüfung auf Gesetzesverstöße und Bonitätsrisiken auf der Grundlage Drucksache 17/1055 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode verschiedener Quellen. KPMG verwies in seiner Handlungsempfehlung darauf, dass mit der Integritätsprüfung nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschöpft werden, um negative Entwicklungen im Rahmen des Transaktionsverfahrens auszuschließen. Vor dem Hintergrund dieser Auftragsbeschreibung war es ausreichend, wenn KPMG die jeweiligen Kriterien für die Einteilung in verschiedene Rating-Kategorien im Rahmen der Integritätsprüfung berücksichtigt hat. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen, bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehende Recherchen. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/217, 17/618 und 17/675. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär