Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 19. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1056 zu Drucksache 17/816 21. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Gensch und Alexander Licht (CDU) – Drucksache 17/816 – Verkaufsprozess Flughafen Hahn II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/816 – vom 29. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Due Diligence Bericht von KPMG vom 20. April 2016 werden der Landesregierung von KPMG Hintergrundinformationen zur Firma SYTCL zur Verfügung gestellt (S. 9 von 47). Unter anderem ist dies die Adresse der Firma SYTCL (Room No. 1716, No. 138, Pingxingguan Road, Zhabei District, Shanghai, China). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus der Tatsache gezogen, dass die angegebene Firmenadresse lediglich aus einem Zimmer (Room No. 1716) besteht? 2. Welche Überprüfungen hat die Landesregierung aufgrund dieser Adressangabe angeordnet? Wann sind diese Überprüfungen erfolgt? 3. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung in der Vergangenheit gesammelt mit Unternehmern, die als Geschäftsadresse ledig - lich ein Zimmer angegeben haben? 4. Bestehen momentan seitens der Landesregierung Geschäftskontakte mit Unternehmen, die als Geschäftsadresse lediglich ein Zimmer angegeben haben (bitte im Detail: Benennung der Unternehmen, Dauer der Geschäftsbeziehung)? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung stellte den Abgeordneten eine Ablichtung der am 17. Juni 2016 von KPMG dem Ministerium des Innern und für Sport zugeleiteten Originalfassung des Abschlussberichts über die durchgeführte Integritätsprüfung („Project Runway – Know Your Third Party Reports“) in englischer Sprache sowie eine zu diesem Zweck gefertigte deutsche Übersetzung jeweils in einer geschwärzten und einer ungeschwärzten Fassung zur Verfügung. Der Abschlussbericht besteht neben einer Zusammenfassung aus einem ersten Teil zum Stichtag 20. April 2016, der um einen aktualisierten Informationsstand zum 30. Mai 2016 ergänzt wurde, sowie einem zweiten und dritten Teil zum Stichtag 30. Mai 2016. Die Fragestellung bzw. die Seitenangabe bezieht sich dabei auf den ersten Teil des Abschlussberichts, und hier auf den dort wiedergegebenen Informationsstand vom 20. April 2016. Zu diesem Abschlussbericht wurden mit den Kleinen Anfragen 17/773, 17/774, 17/815 und 17/816 aktuell vier Kleine Anfragen mit insgesamt 21 Fragen zu diesem Sachverhalt gestellt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Entsprechend der Handlungsempfehlung von KPMG vom 12. August 2015 beauftragte das Land KPMG mit der Durchführung einer Integritätsprüfung. KPMG verwies in seiner Handlungsempfehlung darauf, dass mit der Integritätsprüfung nachweislich alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach bestem Wissen und Gewissen ausgeschöpft werden, um negative Entwicklungen im Rahmen des Transaktionsverfahrens auszuschließen. Da KPMG nach dem Ergebnis der Prüfungen keine Anhaltspunkte gesehen hat, die einem Verkauf des Geschäftsanteils an die Shanghai Yiqiang Trading Co. Ltd. entgegenstehen, bestand hiernach für die Landesregierung keine Veranlassung für weitergehend Recherchen. Insoweit verweise ich auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 17/217, 17/618 und 17/675. Drucksache 17/1056 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu den Fragen 3 und 4: Nach den für den Staat als öffentlichen Auftraggeber maßgeblichen europa- und vergaberechtlichen Bestimmungen ist die Anzahl der Zimmer bzw. Büroräume, über die ein Auftragnehmer an seiner Geschäftsadresse verfügt, kein maßgebliches Kriterium für eine Beauftragung. Vor diesem Hintergrund wird dies im Vorfeld einer Beauftragung auch nicht abgefragt. Dem Kriterium der Zimmeranzahl zuordenbare Erfahrungsberichte liegen mithin nicht vor. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär