Drucksache 17/1078 zu Drucksache 17/840 22. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Damian Lohr (AfD) – Drucksache 17/840 – Doppelte Buchführung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/840 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag steht auf den Seiten 94 und 95, dass eine „Modernisierung des Haushaltsrechnungswesens“ stattfinden und „das Haushaltsberichtswesen gegenüber dem Landtag transparenter werden [soll].“ Ein nachvollziehbarer Schritt zu dieser Umsetzung wäre die Einführung einer doppelten Buchführung, die ganz explizit nicht erfolgen soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung gegen die Einführung einer doppelten Buchführung? 2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung unternommen, um – gerade in Bezug auf die bevorstehenden Haushaltsdebatten – die Umsetzung einer „Modernisierung des Haushaltsrechnungswesens“ und einer Erhöhung der „Transparenz im Haushaltsberichtswesen“ umzusetzen? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Haushaltsgrundsätzegesetz stellt Bund und Ländern frei, welche Systeme der Haushaltsplanung, Haushaltsführung und Rechnungslegung sie ihrer Haushaltswirtschaft zugrunde legen. Einige Länder wenden ein doppisches Rechnungslegungssystem an, der größere Teil der Länder und der Bund praktizieren ein kamerales Rechnungslegungssystem. Nach Auffassung der Landesregierung wird eine Beurteilung der Vorteil- bzw. Nachteilhaftigkeit eines Rechnungsmodells maßgeblich von den zugrunde gelegten Zielsetzungen, Referenzkriterien und Ausgestaltungsweisen bedingt. Insoweit wird auch kein zwangsläufiger Zusammenhang zwischen einer „Modernisierung des Haushaltsrechnungswesens“ oder einem „transparenteren Haushaltsberichtswesen gegenüber dem Landtag“ einerseits und einer Umstellung auf ein doppisches Rechnungslegungssystem andererseits gesehen. In der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung kommt betreffend den sog. Kernhaushalt, der durch politisch-strategische Entscheidungen und hoheitliche Aufgaben geprägt ist, ein kamerales Rechnungswesen zur Anwendung. In stärker wirtschaftlich ausgerichteten Bereichen der Landesverwaltung können sog. Betriebshaushalte auch kaufmännisch geführt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Potenziale der Verwaltungsdoppik im staatlichen Bereich können bisher nur selektiv benannt, nur schwer quantifiziert und – wenn überhaupt – eher langfristig realisiert werden. Sie erfordern zudem weitergehende Maßnahmen wie z. B. ein passendes durchgreifendes Steuerungssystem. Eine allseitige Einführung wäre allerdings bereits bei konservativer Schätzung mit ganz erheblichen Ausgaben in Organisation, Personal, Technik/Software und externe Dienstleistungen verbunden. Diese Ausgaben könnten einen dreistelligen Millionenbetrag erreichen oder sogar übersteigen. Nach Auffassung der Landesregierung ist es deshalb zweifelhaft, dass die bislang noch keineswegs überzeugenden Nutzenerwägungen der Einführung eines kaufmännischen Rechnungswesens für den Bereich der Kernverwaltung auf Landesebene in einem verantwortbaren Verhältnis zu den erforderlichen Ausgaben stehen würden. Zudem würde der Umstellungsprozess komplexe inhaltliche, technische und zeitliche Herausforderungen mit sich bringen und ließe infolge – so die Erfahrung des Statistischen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1078 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Bundesamtes – die Qualität statistischer Daten vorübergehend erheblich sinken. Ferner bleibt darauf hinzuweisen, dass es sich bei der doppelten Buchführung lediglich um eine andere Art der Informationsaufbereitung handelt; die Entscheidungen über Mittelverwendung und Konsolidierung werden unabhängig vom jeweiligen Rechnungslegungssystem in demokratisch legitimierten parlamentarischen Mehrheitsentscheidungen getroffen. Zu Frage 2: Fortlaufende Modernisierungsansätze sind in der Landesverwaltung insbesondere im Nachvollzug des Haushaltsrechtsfortentwicklungsgesetzes etabliert worden und wurden mit dem Begriff der „erweiterten Kameralistik“ beschrieben. Exemplarisch sei an dieser Stelle auf das ausdifferenzierte Berichtswesen mit Finanzhilfebericht, Budgetbericht und Beteiligungsbericht hingewiesen. Perspektivenuntersuchungen werden regelmäßig – absehbar auch zur Umsetzung des Koalitionsvertrages Rheinland-Pfalz 2016 bis 2021 – durchgeführt. Doris Ahnen Staatsministerin