Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1080 zu Drucksache 17/837 23. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Bildung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Frisch (AfD) – Drucksache 17/837 – Personalsituation an rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/837 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Funktionsstellen sind an rheinland-pfälzischen Schulen zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 nicht besetzt (aufgeschlüsselt nach Schularten)? 2. Wie viele dieser Stellen sind bereits länger als ein halbes, wie viele länger als ein Jahr, wie viele länger als zwei Jahre nicht besetzt? 3. Wie viele unbesetzte Funktionsstellen gab es zu Beginn der Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016? 4. Wie hoch ist die Zahl der PES-Kräfte, die zurzeit in Rheinland-Pfalz unterrichten? 5. Welche Qualifikation haben diese Lehrkräfte (Lehrbefähigung, Unterrichtserlaubnis, akademische Ausbildung, pädagogische Ausbildung, keine akademische oder pädagogische Ausbildung etc.)? Das Ministerium für Bildung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 (Erster Schultag: 29. August 2016) waren in der Grundschule 53 Funktionsstellen, in den Förderschulen 23 Funktionsstellen, in den Grund- und Realschulen plus vier Funktionsstellen, in der Realschule plus 33 Funktionsstellen , in den berufsbildenden Schulen 51 Funktionsstellen, in den Gymnasien 69 Funktionsstellen, in den Integrierten Gesamtschulen 30 Funktionsstellen und in den Kollegs zwei Funktionsstellen nicht besetzt. Zu Frage 2: Zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 waren länger als ein halbes Jahr 48 Funktionsstellen, länger als ein Jahr 51 Funktionsstellen und länger als zwei Jahre 25 Funktionsstellen unbesetzt. Zu besetzende Funktionsstellen werden i. d. R. rechtzeitig besetzt, um eine möglichst nahtlose Nachbesetzung zu realisieren. Je nach Bewerberlage und individuellem Verlauf des Besetzungsverfahrens kann es jedoch dazu kommen, dass die Besetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Mehrfachausschreibungen können erforderlich sein, wenn sich auf die Erstausschreibung keine oder keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gefunden haben; dies hat oft regionale Gründe oder Ursache in geringerer Mobilität der Bewerberinnen und Bewerber. Zu Frage 3: Die Zahl der unbesetzten Funktionsstellen zu in der Vergangenheit liegenden Stichtagen wird statistisch nicht erfasst und kann nachträglich nicht mehr nachvollzogen werden. Zu Frage 4: Zum Stichtag 1. September 2016 hatten 534 Personen einen befristeten Vertrag mit einer Laufzeit bis zu acht Wochen im Personalmanagement im Rahmen Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen (PES). Drucksache 17/1080 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Schulen entscheiden über die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in eigener Verantwortung und Zuständigkeit. Als Vertretungskräfte werden beschäftigt: – Personen mit Befähigung für ein Lehramt derselben oder einer anderen Schulart, – andere pädagogische Fachkräfte, z. B. Personen mit 1. Staatsexamen, Erzieherinnern und Erzieher, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Diplompädagoginnen und -pädagogen, – Studierende, vorrangig für Lehrämter und pädagogische Studiengänge, – andere Kräfte, z. B. Personen aus Heilberufen, aus der Seelsorge, aus anderen akademischen Berufen, Fachkräfte aus Betrieben, aus künstlerischen und freien Berufen, Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister. Dr. Stefanie Hubig Staatsministerin