Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1082 zu Drucksache 17/855 23. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/855 – B 54 – Ortsumgehung Waldmühlen/B 54 im Bereich Verbandsgemeinde Rennerod Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/855 – vom 1. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Aus der Presse konnte man entnehmen, dass im Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan erstmals auch die B 54-Ortsumgehung Waldmühlen aufgeführt bzw. vorab auch so vom Land Rheinland-Pfalz gemeldet worden sei. Bemerkenswert ist, dass auf der hessischen Seite der B 54 ab Limburg bis zur Landesgrenze z. B. für die Orte Elbtal und Dornburg- Langendernbach entsprechende Anmeldungen erfolgt sind. Daher wäre es im Rahmen eines schlüssigen Gesamtverkehrskonzeptes „B 54 als Verbindung (Verkehrsachse) zwischen A 3 Limburg und A 45 Siegen/Burbach“ folgerichtig gewesen, wenn neben den hessischen Orten und den rheinland-pfälzischen Orten Rennerod (Kernstadt) und Waldmühlen auch Irmtraut sowie Rennerod- Emmerichenhain in die Überlegungen bzw. den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden wären. In Irmtraut und Rennerod- Emmerichenhain sind die Verkehrsbelastungen mindestens gleich enorm wie in Rennerod und Waldmühlen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der Sachstand bzgl. der Planung, Realisierung und des Planfeststellungsverfahrens für die B 54-Ortsumgehung Waldmühlen ? 2. Welche zeitliche Schiene ist hier für die Planung und Bau der Umgehung und die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgesehen ? 3. Welche konkreten Planungen/Überlegungen zum Verlauf der Trasse der Ortsumgehung Waldmühlen gibt es? 4. Wie erfolgt die Einbindung der betroffenen Kommunen? 5. Welche Auswirkungen hat das Projekt Ortsumgehung Waldmühlen zum laufenden Verfahren und dem beabsichtigten Bau der B 54-Orstumgehung Rennerod, bei der mittlerweile das Genehmigungsverfahren endlich in einem sehr weit fortgeschrittenen Stadium angelangt ist? 6. Aus welchen Gründen wurden die B 54-Ortsumgehungen Irmtraut sowie Rennerod-Stadtteil Emmerichenhain nicht vom Land für den aktuellen Bundesverkehrswegeplan angemeldet? 7. Mit welchen Maßnahmen plant das Land mittel- und langfristig die Lärm- und Verkehrsbelastung in den nicht zum Bundesverkehrswegeplan angemeldeten Orten Irmtraut und Rennerod-Emmerichenhain zu reduzieren bzw. dort die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu verbessern? Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Die Ortsumgehung Waldmühlen im Zuge der B 54 ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Vordringlichen Bedarf eingestuft worden. Die Planung kann frühestens dann aufgenommen werden, wenn das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) vom Bundestag verabschiedet wurde. Somit könnte in 2017 ein Planungsbeginn in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit von Planungsmitteln sowie den personellen Kapazitäten erfolgen. Konkretere Angaben zur zeitlichen Maßnahmenumsetzung sind derzeit vor diesem Hintergrund nicht möglich. Zu Frage 3: Die Anmeldung der Umgehung Waldmühlen für den BVWP 2030 erfolgte mit einer östlich von Waldmühlen gelegenen Trasse, wie sie im Projektinformationssystem (PRINS) des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) im Rahmen der Bürgerbeteiligung offengelegt wurde. Die tatsächliche Linie wird in einem dazu durchzuführenden Raumordnungsverfahren festgelegt. Drucksache 17/1082 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Zu Frage 4: Sobald die Planung für die Umgehung beginnt, werden die betroffenen Kommunen an der Planung beteiligt. Zu Frage 5: Eine Aufnahme der Ortsumgehung Waldmühlen in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen könnte sich positiv auf die Planungen der Ortsumgehung Rennerod auswirken. Die Akzeptanz für eine Ortsumgehung Rennerod könnte sich damit erhöhen. Zu Frage 6: Bei der Anmeldung von Vorhaben für den BVWP 2030 wurden die hierfür vom Bund definierten Rahmenbedingungen berücksichtigt . Insbesondere die Aufforderung an die Länder, nur realistische Vorhaben anzumelden, die eine Chance haben in den vordringlichen Bedarf zu gelangen, wurde beachtet. Das Bundesverkehrsministerium plant 70 Prozent der für den Neu- und Ausbau zur Verfügung stehenden Mittel zur Engpassbeseitigung auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen zu verwenden. Im Zuge der Auswahl von Vorhaben zur Anmeldung konnten die Umgehungen Irmtraut und Emmerichenhain in Konkurrenz zu den anderen Vorhaben nur eine nachgeordnete Priorität erzielen und kamen somit nicht für eine Anmeldung in Betracht. Zu Frage 7: Die Ortsgemeinden Irmtraut und Emmerichenhain verfügen beide über gut ausgebaute und mit Gehwegen versehene Ortsdurchfahrten . Defizite bezüglich der Verkehrssicherheit von Fußgängern sind aus straßenbaulicher Sicht nicht bekannt. Hinsichtlich der Lärmbelastung ist darauf zu verweisen, dass sowohl in der Ortsdurchfahrt Emmerichenhain als auch in der Ortsdurchfahrt Irmtraut zwischen 1998 und 2000 Lärmsanierungen durchgeführt wurden. Was die Möglichkeit der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen anlangt, hat die Landesregierung für interessierte Kommunen am 3. Februar 2016 eine Handreichung veröffentlicht, welche die Möglichkeiten und das Verfahren für eine rechtssichere Anordnung solcher Regelungen aufzeigt. Im Zuge der kommunalen Lärmaktionsplanung hat die VG Rennerod die Möglichkeit, zusätzlich zu den Lärmsanierungen des Landes im Rahmen der rechtlichen Vorgaben Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zu ergreifen. Dr. Volker Wissing Staatsminister