Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1083 zu Drucksache 17/848 23. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD) – Drucksache 17/848 – Einstellung bei der Polizei Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/848 – vom 31. August 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Koalitionsvertrag ist zu lesen: „[...] werden wir die derzeitig bereits auf höchstem Niveau befindlichen Einstellungszahlen bei den Polizei anwärterinnen und Polizeianwärtern auf 500 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr anheben und so einen hohen Per sonalbestand sichern.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Einstellungszahlen in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014, 2015? 2. Wie hoch waren die Zahlen derjenigen, welche aus den Einstellungsjahrgängen dann später in die Laufbahn der Polizei tatsächlich übernommen wurden? Hier bitte auch angeben, wie viele der in den letzten Jahren eingestellten Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter a) während der Ausbildung gekündigt haben, b) während der Ausbildung entlassen wurden, c) die Ausbildung nicht bestanden haben und d) wie viele Anwärterinnen und Anwärter studieren, bereinigt um eigene Kündigungen und Entlassungen, aktuell in den noch laufenden Studiengängen? 3. Wie hoch ist die prognostizierte Durchfallquote in Prozent? 4. Wie hoch ist die prognostizierte Ausfallquote in Prozent unter Berücksichtigung von eigenen Kündigungen, Entlassungen und nicht bestanden Prüfungen? 5. Wie viele Polizeibeamte sind in den aus der ersten Frage angegebenen Jahreszahlen nach der Ausbildung aus dem Polizeidienst ausgeschieden? Bitte hier unterscheiden, ob das Pensionsalter erreicht wurde oder ob andere Gründe vorlagen. Hier bitte die Zahl angeben, welche das Pensionsalter tatsächlich erreicht haben. Die freiwillige Verlängerung der Arbeitszeit ist hier nicht gefragt. 6. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erreichen in den Jahren 2016 bis 2025 das Pensionsalter und scheiden demnach aus dem aktiven Polizeidienst aus? Die Zahl derjenigen, welche ihren aktiven Dienst freiwillig verlängern, kann hier außer Acht gelassen werden. Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Einstellungszahlen seit dem Kalenderjahr 2006 ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Einstellungen 2006 301 2007 302 2008 326 2009 355 2010 357 Jahr Einstellungen 2011 397 2012 353 2013 443 2014 450 2015 475 Drucksache 17/1083 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode 2 Zu Frage 2: Nach Mitteilung der Hochschule der Polizei ergibt sich aus der folgenden Tabelle die Anzahl der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung für den Polizeidienst der jeweiligen Einstellungsjahrgänge sowie die Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter, die während der Ausbildung auf eigenen Antrag entlassen wurden (a), die aus dienstlichen Gründen entlassen wurden (b) oder das Ziel der Ausbildung nicht erreicht haben (c). Abweichungen in Bezug auf die Anzahl der Einstellungen ergeben sich durch Anwärterinnen und Anwärter, die das Studium unterbrochen und ggf. in einem späteren Studiengang fortgesetzt haben. Eine retrograde Differenzierung dieser Fälle in Bezug auf das Einstellungsjahr ist nicht möglich. *) Da die Polizeipräsidien bis einschließlich des Kalenderjahres 2006 Einstellungsbehörden waren, sind die Zahlen nicht mehr ermittelbar, da keine diesbezügliche Daten vorgehalten werden. In den aktuell laufenden Studiengängen (d) befindet sich nach Mitteilung der Hochschule der Polizei die folgende Anzahl von Anwärterinnen und Anwärtern: Zu den Fragen 3 und 4: Im Rahmen der Personalplanung wird der aus der langjährigen Entwicklung bei den Diplomstudiengängen (Einstellungen bis 2008) ermittelte Durchschnittswert der Studienausfälle von zehn Prozent zugrunde gelegt. Hierbei erfolgt keine Differenzierung nach den Gründen des Ausscheidens. Seit Einführung der Bachelor-Ausbildung in 2009 ist tendenziell eine leichte Steigerung der Ausfallquote zu verzeichnen. Einstellungsjahrgang Absolventinnen und Absolventen (a) (b) (c) 2006 *) *) *) *) 2007 270 6 6 20 2008 305 7 4 10 2009 315 8 5 25 2010 316 6 7 23 2011 346 13 14 23 2012 316 8 12 21 2013 – 14 5 38 2014 – 10 5 31 2015 – 11 1 36 Studiengang Anzahl der Studierenden Unterbrecher 10. Bachelorstudiengang (Oktober 2013) 188 2 11. Bachelorstudiengang (Mai 2014) 218 1 12. Bachelorstudiengang (Oktober 2014) 182 2 13. Bachelorstudiengang (Mai 2015) 230 4 14. Bachelorstudiengang (Oktober 2015) 223 6 15. Bachelorstudiengang (Mai 2016) 249 1 Summe 1 290 16 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Drucksache 17/1083 Zu Frage 5: Dem Ministerium des Innern und für Sport liegen keine retrograden Daten über die Anzahl aller Abgänge aus dem Polizeidienst seit 2006 vor. Für die Personalplanung werden lediglich die zukunftsorientierten Daten erfasst. So basieren alle Planungen auf dem erhobenen Personalbestand und den prognostizierten Abgängen. Dabei bedient sich die zuständige Fachabteilung lediglich in Bezug auf die unvorhergesehenen Abgänge retrograder Daten, um diese Abgänge als arithmetisches Mittel in die Personalplanung miteinzubeziehen. Unter Zugrundelegung der Stärkemeldungen der Polizeibehörden und -einrichtungen ergeben sich zumindest für die letzten Jahre folgende Abgangszahlen aus dem Polizeidienst, unabhängig davon, aus welchem Grund die Polizeibeamtinnen und -beamten ausgeschieden sind: Zu Frage 6: Ausweislich der durch die Polizeibehörden und -einrichtungen gepflegten Daten des Integrierten Personalmanagementsystems (IPEMA) wird in den kommenden Jahren die in nachfolgender Tabelle aufgeführte Anzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten die besondere Altersgrenze für den Polizeidienst erreichen. Das IPEMA differenziert in der hierfür heranzuziehenden Versorgungsprognose nicht zwischen Fällen, die die besondere Altersgrenze für den Polizeidienst erreichen, den Ruhestand auf eigenen Antrag hinausgeschoben haben oder auf Antrag vorzeitig in den Ruhestand treten. Aktuell haben 22 Beamtinnen und Beamte den Eintritt in den Ruhestand auf 2016 und 183 Beamtinnen und Beamte auf das Kalenderjahr 2017 oder später hinausgeschoben. Da gemäß der beamtenrechtlichen Regelung der Beginn des Ruhestandes bis zu dreimal um jeweils längstens ein Jahr hinausgeschoben werden kann, ist eine verlässliche Aussage zur endgültigen Dauer der Hinausschiebung nicht möglich. Vor diesem Hintergrund stellen sich die prognostizierten Abgangszahlen durch Ruhestandsversetzung wie folgt dar: *) Im Kalenderjahr 2016 sind lediglich die Beamtinnen und Beamten benannt, die noch in den Ruhestand treten werden. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär 3 Kalenderjahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Abgänge – 253 – 397 – 323 – 300 – 325 – 347 Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ruhestandsabgänge 122*) 435 327 348 350 269 257 308 265 231