Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1086 zu Drucksache 17/857 23. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) – Drucksache 17/857 – Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/857 – vom 1. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erfahrungen liegen der Landesregierung zu dem Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ aus Kaiserslautern vor? 2. Wird das Präventionsprojekt „Meldung von Straftätern an die Führerscheinstelle“ landesweit eingeführt? Wenn nein, warum nicht? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Aggressions- und Gewaltdelikte in der Öffentlichkeit, auch im Zusammenhang mit Großveranstaltungen und insbesondere Fußballspielen , beeinflussen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in hohem Maße. Besonders tiefgreifende Folgen für das Opfer hat auch die Gewalt in engen sozialen Beziehungen. Zu beobachten ist ebenso eine zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamte sowie Angehörige von Feuerwehren und Rettungsdiensten. Unabhängig von strafrechtlichen Sanktionen bieten verwaltungsrechtliche Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörden die Möglichkeit, auch präventiv im Sinne einer Verbesserung der Verkehrssicherheit gegen Gewalttäter vorzugehen. Das Projekt „Gelbe Karte“ des Polizeipräsidiums Westpfalz in Kooperation mit den Fahrerlaubnisbehörden von Stadt- und Kreisverwaltung Kaiserslautern widmet sich primär der Prävention von solchen Aggressions- und Gewaltdelikten, auch außerhalb des Straßenverkehrs. Hauptzielgruppe sind Heranwachsende und junge Erwachsene, die wegen solcher Taten im öffentlichen Raum auffällig geworden sind. Die Fahrerlaubnis ist insbesondere bei der Hauptzielgruppe nicht nur Garant für Mobilität, sondern das eigene Fahrzeug gilt vielfach auch als Statussymbol. Aggressivität und gewalttätiges Verhalten können, ebenso wie der Konsum von Alkohol und Drogen, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen infrage stellen. Sind Personen aufgrund von Aggressionsdelikten aufgefallen, so sieht die Konzeption des Projektes eine Mitteilung der Polizei an die Fahrerlaubnisbehörde vor. Die Fahrerlaubnisbehörde wiederum zeigt dem Betroffenen mit einer symbolischen „Gelben Karte“ mögliche weitergehende führerscheinrechtliche Maßnahmen auf. Allen Sachverhalten liegt eine mögliche oder wahrscheinliche charakterliche Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen zugrunde. In bestimmten Fällen sind die Fahrerlaubnisbehörden unabhängig von der „Gelben Karte“ gesetzlich verpflichtet zu prüfen, ob eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zu veranlassen ist. Die Erfahrungen im Polizeipräsidium Westpfalz haben gezeigt, dass die Betroffenen nach einer „Gelben Karte“ regelmäßig nicht mehr auffällig werden. Die Erfahrungen zeigen auch, dass die „Gelbe Karte“ bei Aggressionsdelikten grundsätzlich altersunabhängig bei allen Altersgruppen Wirkung zeigt. Zu Frage 2: Aufgrund der positiven Entwicklung des Projektes – die Betroffen werden regelmäßig nicht mehr auffällig – wurde die Aktion „Gelbe Karte“ im Juli 2016 auf alle Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz ausgeweitet. Die Polizeipräsidien wurden um Vorlage eines Erfahrungsberichtes zum 1. März 2017 gebeten. In Vertretung: Randolf Stich Staatssekretär