Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1089 zu Drucksache 17/852 24. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) – Drucksache 17/852 – Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung bei Bränden von Gebäuden mit Bauteilen aus Asbest II Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/852 – vom 1. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In Landau und Rodalben gab es im August mehrere größere Brände, bei denen gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt, durch den Rauch weithin verbreitet wurden und somit in die Atemluft gelangten. Begünstigt durch die Trockenheit sind diese Fasern noch immer nicht „gebunden“ und können von Dächern und Bäumen durch den Wind weiter verbreitet werden. Offenbar sind selbst Polizei und Rettungskräfte ratlos, wie mit kontaminierten Einsatzfahrzeugen umzugehen ist. Die Bevölkerung wird im Unklaren gelassen, unzureichend oder falsch informiert. Mal heißt es, die Häuser sollen nicht verlassen werden, dann wieder , „es bestehe keine Gefahr“. Einerseits werden Straßen gesaugt, während andererseits die Fasern auf Bäumen und Dächern liegen und vom Wind in die Atemluft gelangen können. Die Bevölkerung ist verunsichert und es besteht der Eindruck, dass es für solche Brandkatastrophen bislang – auch für die Einsatzkräfte – keine Handlungsanweisungen gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. Müssten belastete Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr nicht an Ort und Stelle von Reinigungskräften mit Spezialkenntnissen gereinigt werden, bevor sie aufliegende Fasern durch den Fahrtwind in der Umwelt verbreiten? 2. Gibt es überhaupt entsprechend ausgebildete Spezialreinigungskräfte in Rheinland-Pfalz – und falls ja – wo und in welchem Umfang ? 3. Falls diese nicht ausreichend vorhanden sind – wie gedenkt die Landesregierung die Situation zu verbessern, und den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen? 4. Wie, wo und wann wurden bei den beiden Brandfällen in Landau und Rodalben Luft- oder Bodenproben entnommen und mit welchen Ergebnissen? 5. Wurden solche Proben nur im öffentlichen Verkehrsraum durchgeführt oder auch bei Firmen und Privaten? 6. Welche Regeln gibt es, wer wie lange seine Fenster geschlossen halten soll, sein Grundstück nicht betreten darf, sein Kfz nicht benutzen darf etc. – oder liegt dies im Ermessen von Einsatzkräften, die mit den speziellen Gefahren von Asbestfasern nicht ausreichend vertraut sind? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: In der Regel sind Asbestfasern nach einem Brand an Ruß gebunden und können mit Wasser von Fahrzeugen abgespült werden. Sofern freie Asbestfasern nachgewiesen werden könnten, befinden sich diese nicht nur auf oder in den Einsatzfahrzeugen, sondern auch auf allen Gegenständen, Straßen, Bäumen, Häusern etc. in der Umgebung der Brandstelle. Zunächst ist hier dafür zu sorgen, dass die Fasern nicht durch Wind aufgewirbelt werden. Im Zuge der Brandschadensanierung sind Sofortmaßnahmen durch ein sachverständiges Unternehmen nach der berufsgenossenschaftlichen Regel für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR 128) durchzuführen. Im Anschluss ist ein Sanierungs- und Entsorgungskonzept inkl. Gefährdungsbeurteilung und Arbeits- und Sicherheitsplan durch einen sachkundigen Sachverständigen nach BGR 128 zu erstellen, durchzuführen und das Ergebnis zu kontrollieren . Hierfür ist nicht mehr die Feuerwehr zuständig, sondern die betroffene Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung . Die Einsatzkräfte der Polizei und die vor Ort verantwortlichen Angehörigen der Feuerwehr arbeiten an solchen Gefahrenstellen sehr eng zusammen. Messungen müssen durch die entsprechend ausgerüsteten und ausgebildeten Feuerwehrangehörigen Aufschluss Drucksache 17/1089 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode über die weitere Verfahrensweise im Einsatz geben. Eine Probenanalyse erfolgt grundsätzlich durch Fachleute (z. B. Gewerbeaufsichtsamt , Fachinstitute). Die Hinweise der Feuerwehr werden während des Einsatzes auch von den Einsatzkräften der Polizei bei ihrem Einschreiten oder sonstigen Aktivitäten an Gefahrenstellen beachtet. Sieht das o. g. Sanierungs- und Entsorgungskonzept eine Reinigung der eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel (FEM) vor Ort oder deren vorübergehende Belassung an der Gefahrenstelle oder im bereits festgelegten „Inneren Sicherheitsbereich“ vor, wird dem nachgekommen. Zu den Fragen 4 und 5: Bei dem Brand der Lagerhalle in Rodalben wurde zur Feststellung der Umweltbelastung eine Gutachterin eines Ingenieurbüros beauftragt. Die Gutachterin legte bei der Erstbegehung eigenverantwortlich fest, an welchen Stellen Staubkontaktproben zu nehmen waren. In diesem Fall wurden Einsatzfahrzeuge der Polizei und Feuerwehr, Gehwege, Straßen, Balkone und Fensterbänke in einem von der Gutachterin festgelegten Umfeld beprobt (insgesamt 15 Staubkontaktproben). Es wurden auf öffentlichen Flächen und privaten Grundstücken Kontrollen durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse eines Labors zeigten, dass die Proben keine Asbestfasern aufwiesen. Bruchstücke der asbesthaltigen Dacheindeckung wurden auf mehreren Grundstücken in der Nähe der Schadensstelle gefunden und fachgerecht entsorgt. In Landau waren rund 2 000 m² der insgesamt 11 500 m² großen Dacheindeckung des Holzfachhandels mit Wellzementplatten eingedeckt , die restliche Dachfläche bestand aus einer Blecheindeckung. Die Einsatzleitung, bestehend aus Feuerwehr und Gewerbeaufsicht , veranlasste während des Einsatzes die Probennahme und Untersuchung von Stücken der Dacheindeckung. Durch ein Labor konnte eine Asbesthaltigkeit der Platten nicht ausgeschlossen werden. Durch die Stadt Landau wurden daraufhin weitere Untersuchungen durch einen Gutachter beauftragt. Dieser bestätigte, dass die Wellzementplatten asbesthaltig sind. Es wurden Proben an Fahrzeugen und Gebäuden im öffentlichen Verkehrsraum, auf Gewerbeflächen, privaten und landwirtschaftlichen Flächen genommen. Zusätzlich wurden vorsorglich in Feuerwehrhäusern sowie Einsatzfahrzeugen Proben genommen. Eine durch die Stadt Landau beauftragte Fachfirma führte entsprechende Dekontaminationsmaßnahmen im Schadensgebiet durch. Zu Frage 6: Nach Abarbeitung der originären Aufgabe der Menschenrettung und Brandbekämpfung übergibt der Einsatzleiter der Feuerwehr die Einsatzstelle für alle weiteren erforderlichen Folgemaßnahmen an die dafür zuständigen Behörden. Eine solche Weisung ist grundsätzlich vom Einzelfall abhängig. Die Art, Dauer und Intensität solcher Verhaltensregeln erfolgen regelmäßig in Absprache mit den zuständigen Fach- und Regionalstellen. Die pauschale Aussage, dass die Einsatzkräfte nicht mit den speziellen Gefahren von Asbestfasern ausreichend vertraut sind, ist unzutreffend . Ulrike Höfken Staatsministerin