Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1091 zu Drucksache 17/854 24. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Weiner (CDU) – Drucksache 17/854 – Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung bei Bränden von Gebäuden mit Bauteilen aus Asbest IV Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/854 – vom 1. September 2016 hat folgenden Wortlaut: In Landau und Rodalben gab es im August mehrere größere Brände, bei denen gesundheitsgefährdende Asbestfasern freigesetzt, durch den Rauch weithin verbreitet wurden und somit in die Atemluft gelangten. Begünstigt durch die Trockenheit sind diese Fasern noch immer nicht „gebunden“ und können von Dächern und Bäumen durch den Wind weiter verbreitet werden. Offenbar sind selbst Polizei und Rettungskräfte ratlos, wie mit kontaminierten Einsatzfahrzeugen umzugehen ist. Die Bevölkerung wird im Unklaren gelassen, unzureichend oder falsch informiert. Mal heißt es, die Häuser sollen nicht verlassen werden, dann wieder, „es bestehe keine Gefahr“. Einerseits werden Straßen gesaugt, während andererseits die Fasern auf Bäumen und Dächern liegen und vom Wind in die Atemluft gelangen können. Die Bevölkerung ist verunsichert und es besteht der Eindruck, dass es für solche Brandkatastrophen bislang – auch für die Einsatzkräfte – keine Handlungsanweisungen gibt. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang ist Asbest noch in öffentlichen Gebäuden enthalten (Schulen, Kitas, E-Werke, Bushallen etc.) – bitte aufgegliedert in Kreise und kreisfreie Städte? 2. Hält die Landesregierung es für sinnvoll, ein landesweites Asbest-Kataster zu erstellen, in dem alle asbesthaltigen Gebäude aufgelistet sind, um z. B. bei Bränden den Einsatzkräften einen schnelleren Überblick über die zu ergreifenden Sicherheits- und Atemschutzmaßnahmen zu verschaffen? 3. Plant die Landesregierung ein Zuschussprogramm oder steuerliche Förderung, um Kommunen und Private schneller zum Austausch asbesthaltiger Bauteile zu bewegen? 4. Wird die Landesregierung im Bundesrat initiativ, um evtl. bestehende Versicherungslücken zu schließen, z. B. indem bei Gebäuden mit asbesthaltigem Material über die Brandversicherung Folgeschäden und Entkontaminierungsmaßnahmen mitzuversichern sind? 5. Welche sonstigen Lehren zieht die Landesregierung aus den o. a. Brandkatastrophen? 6. Werden Geschädigte – ähnlich wie bei Umweltkatastrophen – vom Land finanziell unterstützt? Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Eine entsprechende Informationspflicht gegenüber den Bauaufsichtsbehörden besteht nicht. Daher liegen Daten hierzu nicht vor. Asbest-Vorkommen mit unmittelbarem Handlungsbedarf in landeseigenen Liegenschaften sind nicht bekannt. Gleichwohl untersucht der Landesbetrieb LBB landeseigene Gebäude sukzessive nach Schadstoffen, erstellt für diese jeweils gebäudespezifische Kataster und führt bei festgestelltem Bedarf die notwendige Sanierung durch. Zu Frage 2: Ein landesweites Asbest-Kataster wäre nur von begrenztem Wert. Asbest kann nicht nur auf Dächern und an Fassaden, sondern auch im Inneren des Gebäudes z. B. in Form von Asbestwänden, Fliesenkleber, Spachtelmasse oder Fußbodenbelägen verbaut sein. In den 1970er Jahren lag der Verbrauch von Asbest in den alten Bundesländern bei etwa 18 0000 t/a. Aufgrund der günstigen Drucksache 17/1091 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Eigenschaften wie Nichtbrennbarkeit, chemischer Beständigkeit, elektrische Isolierfähigkeit und hoher Elastizität wurde Asbest in über 3 000 Produkten eingesetzt. Im Zweifelsfall muss bei älteren Gebäuden davon ausgegangen werden, dass Asbest enthalten sein kann. Spritzasbest wurde 1969 in der DDR und zehn Jahre später in der BRD verboten. Dem Ende der Herstellung von Asbestzementprodukten für den Hochbau 1991 folgte 1993 das Herstellungs- und Verwendungsverbot in Deutschland, welches seit 2005 auch in der Europäischen Union für alle Mitgliedstaaten gilt. Die Feuerwehr muss im Brandfall diesem Risiko durch entsprechende persönliche Schutzausrüstung Rechnung tragen. Das gleiche gilt für anderes Einsatzpersonal. Im Übrigen gibt es keine rechtliche Grundlage zur Einrichtung eines Asbest-Katasters. Prüfung auf Belastungen erfolgen noch am Einsatzort. Zu Frage 3: Eine steuerliche Förderung der baulichen Sanierung ist nicht geplant. Zu Frage 4: Nach Auskunft des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) sind die Mehrkosten im Schadenfall infolge behördlicher Auflagen sowie Kosten für das Aufräumen und Beseitigen von dekontaminierten Sachen in der Regel Bestandteil der Bedingung der Versicherungsunternehmen (s. a. § 5 der AFB 2010). Zwar ist die Verwendung der Musterbedingungen (z. B. Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung – AFB 2010) für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und individuell abänderbar; nach Auskunft des GDV werden die Kosten jedoch regelmäßig übernommen. Eine Versicherungslücke besteht demnach nicht, sodass eine Bundesratsinitiative nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich erscheint. Zu Frage 5: Dass bei solchen Brandereignissen wie in Landau und Rodalben immer Schadstoffe in die Umwelt freigesetzt werden, seien es Salzsäure , Blausäure, Pyrolysegase, Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Chlorwasserstoff, Stickoxide, Schwefeloxide, Dioxine oder wie hier Asbestfasern, ist nicht vermeidbar. Ein Restrisiko durch abgelagerte Schadstoffe nach Bränden kann nie ausgeschlossen werden, wird aber durch die in den Antworten zu den Kleinen Anfragen Drucksache 17/851 bis Drucksache 17/854 genannten Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Ob weitere Erkenntnisse gewonnen werden können, die zu Anpassungen der Verfahren führen, wird nach Abschluss der Arbeiten in gemeinsamen Gesprächen der Ministerien für Umwelt und Inneres mit den betroffenen Behörden (u. a. Polizei, Feuerwehr, Bauaufsicht , Gewerbeaufsicht, Kreislaufwirtschaft und Kommunen) erörtert werden. Zu Frage 6: Nein. Ulrike Höfken Staatsministerin