Drucksache 17/110 zu Drucksache 17/11 14. 06. 2016 A n t w o r t des Ministeriums des Innern und für Sport auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) – Drucksache 17/11 – Entwicklung des Flughafens Hahn Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/11 – vom 19. Mai 2016 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Der Jahresabschluss 2015 der FFHG (Flughafen Frankfurt-Hahn) wurde inzwischen festgestellt. Wann wird er und weshalb erst so spät veröffentlicht? 2. Welche Verluste wurden in welcher Höhe ausgeglichen? 3. Welches Testat hat der Wirtschaftsprüfer bzw. die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgrund welcher Gewinnabsichtsprognose erstellt? 4. Welche Auswirkungen hat der Abschluss 2015 auf den Landeshaushalt 2016 und die jeweiligen Folgejahre a) im Falle des Verkaufs des Flughafens? b) im Falle des Nichtverkaufs des Flughafens? Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. Juni 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Jahresabschluss der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) wird üblicherweise zur Mitte des auf das jeweilige Geschäftsjahr folgenden Jahres von der Gesellschafterversammlung festgestellt. Die Feststellung der Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 ist in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 24. Juni 2016 vorgesehen. Bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3770 (Drucksache 16/5705) wurde darauf hingewiesen, dass entsprechend der gesetzlichen Regelungen der Jahresabschluss bis ein Jahr nach dem Abschlussstichtag (31. Dezember) für die Veröffentlichung einzureichen ist. Die fragliche Frist für die Einreichung zur Veröffentlichung zum Jahresabschluss der FFHG für das Geschäftsjahr 2015 endet daher am 31. Dezember 2016. Zu Frage 2: Das Land Rheinland-Pfalz hat für den Zeitraum seit Beendigung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der FFHG und der Fraport AG keine Verluste der FFHG direkt ausgeglichen. Zu Frage 3: Der Jahresabschlussprüfer der FFHG hat für das Geschäftsjahr 2015 ein uneingeschränktes Testat erteilt. Danach entspricht der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Zu Frage 4: Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 hat keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt 2016 und die jeweiligen Folgejahre . Die künftig an die FFHG nach Übergang des Geschäftsanteils des Landes zu gewährenden Betriebsbeihilfen richten sich nach den Jahresergebnissen nach 2015. Der Beihilfehöchstbetrag errechnet sich aus Finanzdaten der FFHG vor Erlass der Luftverkehrsleitlinien der Europäischen Kommission im April 2014. Roger Lewentz Staatsminister Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 29. Juni 2016 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode