Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2016 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/1112 zu Drucksache 17/885 26. 09. 2016 A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) – Drucksache 17/885 – Personalausstattung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/885 – vom 7. September 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sollten gemäß den Haushaltsberatungen Einsparungen vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der zu bearbeitenden Fälle in den Fachabteilungen 2 bis 6 und in deren Aufgabenfeldern in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2. Wie hat sich die Zahl der Mitarbeiter in den letzten zehn Jahren entwickelt und wo liegen die Arbeitsschwerpunkte? 3. Wie ist der Stand der Einführung der eAkte und wie viel Personaleinsparungen konnten dadurch vorgenommen werden? 4. Wie entwickelt sich die Überstundensituation im Landesamt? 5. Wie entwickelt sich der Krankenstand im Landesamt? 6. Wie ist der Stand von Arbeitsrückständen/Fallzahlen/offenen Anträgen in den jeweiligen Fachbereichen? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 23. September 2016 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In den Abteilungen 2 bis 6 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) werden außerordentlich vielfältige Aufgaben bearbeitet. Eine detaillierte Darstellung der Aufgabenentwicklung für sämtliche Bereiche würde über den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage hinausgehen. Im Allgemeinen unterliegen die Zahlen der zu bearbeitenden Fälle gewissen Schwankungen . Diese fallen in den verschiedenen Bereichen unterschiedlich stark aus. Während beispielsweise die Entwicklung der jährlich eingegangenen Zahl der Schwerbehindertenanträge (Erst- und Änderungsanträge) relativ konstant bei rund 80 000 liegt, gab es in anderen Bereichen sehr starke Schwankungen. So sind zum Beispiel die Fallzahlen bei den Kostenerstattungsanträgen und Rechnungen im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgrund der hohen Zahlen im vergangenen Jahr massiv angestiegen . Zu Frage 2: Über die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung zu den Stichtagen 1. Januar 2005 und 1. Januar 2015 wurde im Zusammenhang mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3084 vom 6. Februar 2015 zur Entwicklung der Dienststellen von Landesbehörden in Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/4709) berichtet. Bei den Daten zum Stichtag 1. Januar 2005 ist zu berücksichtigen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung seinerzeit nur Dienstorte in Mainz und Koblenz hatte. Darüber hinaus bestanden zu diesem Stichtag die Ämter für soziale Angelegenheiten an den Dienstorten Mainz, Koblenz, Landau und Trier. Nach dem Gesetz zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist die rheinland-pfälzische Landessozialverwaltung seit dem 1. Januar 2013 nur noch zweistufig aufgebaut. Die bis dahin selbstständigen Ämter für soziale Angelegenheiten wurden in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung integriert. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stichtage 1. Januar 2015 und 1. August 2016 werden in der nachfolgenden Tabelle deshalb für die einzelnen Dienstorte des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz, Koblenz, Landau und Trier ausgewiesen. Drucksache 17/1112 Landtag Rheinland-Pfalz – 17.Wahlperiode Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nimmt eine Vielzahl wichtiger Aufgaben in den Bereichen Soziales, Jugend, Familie, Versorgung und Gesundheit wahr. Gemessen an der Zahl der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bildet das Feststellungsverfahren nach § 69 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch mit 270 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Arbeitsschwerpunkt. Zu Frage 3: Zur Einführung der elektronischen Akte wurde per Ministerratsbeschluss vom 20. April 2015 festgelegt, dass in den obersten Dienstbehörden die einheitliche elektronische Akte gestaffelt bis 2020 eingeführt wird. Im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist beabsichtigt, die elektronische Akte zunächst im Bereich des Feststellungsverfahrens nach § 69 Abs. 1 Satz1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch einzusetzen. Die entsprechenden Vorarbeiten hierfür sind in Vorbereitung. Demzufolge gibt es noch keine Personaleinsparungen aufgrund der eAkte. Zu Frage 4: Im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung war in den letzten Jahren eine Anordnung von Überstunden nicht erforderlich . Zu Frage 5: Der Krankenstand im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung entwickelt sich in den letzten Jahren rückläufig. Die durchschnittlichen Fehltage je Mitarbeiterin beziehungsweise Mitarbeiter haben sich von 17,61 Tage im Jahr 2013 und 17,31 Tage im Jahr 2014 auf 16,62 Tage im Jahr 2015 reduziert. Zu Frage 6: Ziel der Dienststelle ist es, dass die Bearbeitung von Anträgen, Widersprüchen, Klagen oder Berichtsprüfungen grundsätzlich auf dem aktuellen Stand ist. In fast allen Bereichen gelingt dies auch. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in vielen Fällen, zum Beispiel im Feststellungsverfahren nach § 69 Abs. 1 Satz1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder bei den Prüfungen der Verwendungsnachweise im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Förderungen, auf die Mitwirkung der Antragsteller angewiesen ist. Insofern können sich auch längere Bearbeitungszeiten ergeben, die kaum von der Verwaltung beeinflusst werden können. Darüber hinaus gibt es Bereiche, in denen es durch veränderte Rahmenbedingungen zu längeren Bearbeitungszeiträumen kommen kann. Gemäß § 89 d des Achten Buches Sozialgesetzbuch erstattet das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zum Beispiel den Örtlichen Trägern der Jugendhilfe die Kosten für die Inobhutnahmen und die Unterbringung von minderjährigen unbegleiteten Ausländern. Aufgrund der großen Zahl an Flüchtlingen kam es hier zu einem sprunghaften Anstieg der Kostenerstattungsanträge und Rechnungen, durch welche Rückstände entstanden sind. Nach dem Rückgang der Flüchtlingszahlen erfolgt nun ein kontinuierlicher Abbau der Rückstände. Aufgrund der seit 1. Januar 2009 geltenden allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung (§ 193 VVG) ist die Anzahl der eingehenden Meldungen der Versicherungsunternehmen, die die Grundlage für die durchzuführenden Bußgeldverfahren nach § 121 des Elften Buches Sozialgesetzbuch bilden, angestiegen. Auch dies hat zu Arbeitsrückständen geführt. Innerhalb des letzten halben Jahres konnte aber fast ein Drittel der Rückstände abgebaut werden. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung geht davon aus, dass sich dieser Trend fortsetzt. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin Dienststelle Anzahl MA 1. Januar 2005 Anzahl MA 1. Januar 2015 Anzahl MA 1. August 2016 LSJV – Dienstort Mainz – 180 298 309 Amt für soziale Angelegenheiten Mainz 103 – – LSJV – Dienstort Koblenz – 96 251 242 Amt für soziale Angelegenheiten Koblenz 175 – – LSJV – Dienstort Landau – – 180 163 Amt für soziale Angelegenheiten Landau 216 – – LSJV – Dienstort Trier – – 83 73 Amt für soziale Angelegenheiten Trier 93 – – Summe 863 812 787